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Länderfinanzausgleich LINKS gedacht: solidarisch und aufgabengerecht

Im Wortlaut von Axel Troost,

Kurzfassung. Einen Link zu einer ausführlichen Fassung finden Sie am Fuß dieser Seite.

Von Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

 

 

Aus LINKER Sicht muss der Kern des Länderfinanzausgleichs ein sozialer und solidarischer Föderalismus sein. Die soziale Komponente wird durch das im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsgebot sowie dem Anrecht der Bundesländer auf ausreichende Steuereinnahmen zur Deckung ihrer notwendigen Ausgaben repräsentiert. Den Bundesländern soll es hierdurch ermöglicht werden, ihre Ausgaben an den Bedürfnissen ihrer Bevölkerung auszurichten, ohne gleichzeitig einem permanenten Druck zu unterliegen, Leistungen abzubauen oder auszudünnen. Dies ist jedoch nur durch die Solidarität der Bundesländer untereinander möglich. Die Pflicht zum Ausgleich der Finanzkraftunterschiede sowie die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet müssen daher deutlich stärker als bisher berücksichtigt werden. Die originären Steuereinnahmen der ostdeutschen Bundesländer und ihrer Kommunen müssen auch weit über 2019 hinaus an die Verhältnisse in Baden-Württemberg, Bayern oder Hessen, die pro EinwohnerIn fast dreimal so viel Steuern einnehmen, angeglichen werden. Die derzeitige Situation, dass sich Bundesländer vor allem als Konkurrenten betrachten, muss beendet werden.

Dafür sind die folgenden Reformschritte notwendig:

1. Auskömmliche Finanzausstattung aller Bundesländer und Kommunen. Länder und Kommunen sind strukturell unterfinanziert. Insbesondere bei Gültigkeit der Schuldenbremse muss ihre Finanzausstattung deutlich erhöht werden.

2. Voller Einbezug der Kommunen in den LFA. Derzeit wird nur 64 Prozent des kommunalen Steueraufkommens im LFA berücksichtigt. Diese Sonderregelung bevorzugt die wirtschaftsstarken Bundesländer, die in aller Regel auch über finanzstärkere Kommunen verfügen. Dieses Privileg muss abgeschafft werden.

3. Aufgabengerechte Finanzausstattung. Nach Deckung der Ausgaben für SGB II, Asyl und BAföG, für sozio-ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie für Hochschulen haben die Bundesländer und ihre Gemeinden sehr unterschiedliche finanzielle Mittel, die zur „restlichen“ Politikgestaltung bleiben. Es ist daher folgerichtig, diese Strukturblindheit des LFA aufzuheben.

Erstens, indem Teile der bisher unter den Ländern aufgeteilten Umsatzsteueranteile in einen gemeinsamen Fonds aller Länder fließen, aus dem dann Ausgaben für sozioökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie Hochschulen finanziert werden.

Zweitens soll der Bund zukünftig die Kosten übernehmen, bei denen die Länder und Kommunen als Erfüllungsgehilfen bundesstaatlicher Sozialgesetzgebung faktisch keine Gestaltungsspielräume haben. Konkret soll der Bund in Zukunft direkt die Ausgaben für Asyl und BAföG sowie die gesamten Kosten der Unterkunft übernehmen. Dafür erhält er einen Ausgleich in Form von Umsatzsteuerpunkten.

4. Die drei Stadtstaaten stehen besonderen Aufgaben gegenüber, die erhöhte Ausgaben erfordern und damit erhöhte Einnahmen rechtfertigen. Auch andere Sonderbedarfe, die gut begründbar sind, sollten im LFA berücksichtigt werden.

5. Steuergerechtigkeit sicherstellen. Um der Praxis des zu laxen Steuervollzugs ein Ende bereiten, mit dem einige Bundesländer sich illegal Vorteile verschafft haben, ist die Steuerverwaltung, die bisher in der Hand der Bundesländer liegt, auf den Bund zu übertragen.

6. Altschuldenfonds. Gerade im Hinblick auf die Schuldenbremse ist es unerlässlich, alle Länder und alle Kommunen von den Zinszahlungen zu entlasten, um eine aufgabengerechte Erfüllung der öffentlichen Daseinsvorsorge bundesweit sicherzustellen.

7. Solidarpakt III. Auch ein nach unseren Vorstellungen reformierter LFA berücksichtigt nur die im aktuellen Jahr verfügbaren Steuereinnahmen der Bundesländer und ihrer Kommunen sowie spezifische Aufgabenbedarfe. Strukturelle Mängel wie beispielsweise die vielerorts bereits ausgezehrte Infrastruktur können dabei nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird auch nach 2019 ein über den Solidarzuschlag gespeister Solidarpakt III benötigt, der wirtschaftsschwache Regionen in Ost und West sowie Süd und Nord mit Infrastruktur- und weiteren Fördermitteln unterstützt.

 

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Langfassung.