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Kundus: Bombenangriff völkerrechtswidrig, Ahndung mangelhaft, Aufklärung verschleppt

Im Wortlaut von Paul Schäfer,

Paul Schäfer, verteidigungspolitischer Sprecher der Fraktion und Obmann im Kundus-Untersuchungsausschuss, kommentiert das Ergebnis des Kundus-Untersuchungsausschusses.

 

 

Der Bombenangriff von Kundus, der bis zu 179 zivile Opfer gefordert hat, war völkerrechtlich nicht gedeckt – das ist das zentrale Ergebnis des Kundus-Untersuchungsauschusses. Zwar ist richtig, dass das humanitäre Völkerrecht das Leben von Zivilisten nur eingeschränkt schützt, das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass sie grundsätzlich zum Abschuss freigegeben seien. Im Gegenteil stellt das Völkerrecht hohe Hürden für die Tötung von Zivilisten auf: Es verpflichtet auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zum Einsatz des mildesten erfolgversprechenden Mittels; es verlangt, die Anwesenheit von Zivilisten am Ort des Angriffs zu prüfen und es fordert wirksame Warnungen vor einem bevorstehenden Angriff. Über diese Regeln haben sich die Verantwortlichen für das Kundus-Bombardement nicht nur hinweggesetzt, sie haben auch massiv an der Wahrheit herumgeschraubt, um den Angriff legitimieren zu können: Wider besseres Wissen wurden die festgefahrenen Tanklastzüge zur akuten Bedrohung und sämtliche umgebenen Zivilisten zu Talibankämpfern umgedeutet, Warnungen durch Show-of-force-Überflüge mit dem widersprüchlichen Argument abgelehnt, die Zivilisten seien durch die andauernde Fluzeuggpräsenz schon gewarnt genug und die Kämpfer ließen sich erfahrungsgemäß auch durch Tiefflug nicht beeindrucken.

Auch die Einsatzregeln der ISAF mussten hintenanstehen: Weder war Oberst Klein zur Anforderung eines solchen Angriffs befugt, noch war die Situation ausreichend aufgeklärt. Der Angriff konnte daher überhaupt nur erfolgen, nachdem wahrheitswidrig eigener Truppenkontakt behauptet worden war. Ranghohe NATO-Offiziere haben denn auch Verstöße gegen die ISAF-Einsatzregeln bestätigt.

Vor diesem Hintergrund kann die juristische Aufarbeitung des Bombenangriffs nur als unzureichend betrachtet werden: Die Bundesanwaltschaft hat so gut wie gar keine Ermittlungen angestellt, z.B. – neben den beiden Beschuldigten Oberst Klein und Hauptfeldwebel W.. – als Zeugen nur zwei Personen vernommen, die in das Geschehen in der Operationszentrale eingebunden waren, Beweismittel ungewürdigt gelassen und damit gegen den Amtsermittlungsgrundsatz verstoßen. Sie hat zudem ihre Einstellung des Verfahrens auf die rechtlich unzutreffende Bewertung des Angriffs als völkerrechtlich zulässig gestützt. Ein förmliches Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein ist gar nicht erst nicht eingeleitet worden, das Vorermittlungsverfahren wurde mit unzutreffender Begründung eingestellt. Ganz offenbar haben in diesen Ermittlungen auch politische Aspekte eine Rolle gespielt, wollten die weisungsgebundenen Ermittler die Darstellung der Bundesregierung nicht untergraben. Dieser wiederum scheint die Moral im Feld wichtiger gewesen zu sein als die Frage nach Recht und Unrecht.

Überhaupt macht die Bundesregierung bei der Aufklärung des Bombenangriffs von Kundus keine besonders gute Figur. Das beginnt mit der weitgehend kenntnisfreien Deklarierung des Angriffs als „erfolgreichen Einsatz gegen Aufständische“ am folgenden Morgen und setzt sich über die hilflosen Rechtfertigungsversuche zweier Verteidigungsminister fort. Um störende Fakten gar nicht erst bekannt werden zu lassen, hat die Bundesregierung darauf verzichtet, eigene Ermittlungen anzustellen, ISAF-interne Aufklärungsergebnisse der Öffentlichkeit vorenthalten, ihre Bewertung durch die NATO aktiv verhindert und massive Anstrengungen zu ihrer Umdeutung vorgenommen. Vom Untersuchungsausschuss angeforderte Beweismittel hat sie ungebührlich spät bereitgestellt, aus nicht nachvollziehbaren Gründen Dokumente als Verschlussache eingestuft und Aussagegenehmigungen von Zeugen beschränkt. Schließlich hat sie über dem Umweg der regierungstragenden Fraktionen im Untersuchungsausschuss dafür gesorgt, dass kritische und faktenorientierte Würdigungen der Ereignisse von Kundus nicht im allgemeinen Teil des Ausschussberichts auftauchen, sondern in Sondervoten abgedrängt wurden.

Wenige Tage nach dem Angriff hatte Bundeskanzlerin Merkel versprochen: „Die lückenlose Aufklärung des Vorfalls vom letzten Freitag und seiner Folgen ist für mich und die ganze Bundesregierung ein Gebot der Selbstverständlichkeit. Die Bundeswehr wird mit allen zur Verfügung stehenden Kräften genau dazu beitragen. (… ) Ich stehe dafür ein, dass wir nichts beschönigen werden, (…).“ Das Gegenteil ist eingetreten.

 

Von Paul Schäfer, verteidigungspolitischer Sprecher und Obmann im Kundus-Untersuchungsausschuss

 

www.linksfraktion.de, 12. August 2011