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Klinikessen auf ALG II anrechnen?

Im Wortlaut von Klaus Ernst,

Linksparteipolitiker Klaus Ernst: Sanktionen gegen Arbeitslose verhindern

Heute soll im Bundestag eine Verordnung beschlossen werden, nach der Hartz-IV-Betroffenen, die ins Krankenhaus kommen, der Regelsatz ihrer Leistungen um bis zu 35 Prozent pro Tag gekürzt werden darf. Wird nicht schon lange so verfahren?

Es wird so verfahren. Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen und in ein Krankenhaus kommen, können täglich bis zu 35 Prozent ihrer Bezüge gekürzt werden. Das wird damit begründet, dass die Betreffenden dort komplett verköstigt werden. Mit einer Verordnung soll nun diese Praxis bestätigt werden. Die Bundesregierung hat den Beschluss bereits gefasst.

War nicht eigentlich das Parlament anderer Ansicht?

Es gibt sogar einen Beschluss des Petitionsausschusses des Bundestages, der im Plenum auch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen bestätigt wurde. In dem wird die Bundesregierung aufgefordert, dies zu ändern. Sie setzt sich aber über diesen Beschluss des Parlaments hinweg. Das kann man nicht akzeptieren.

Wie geht so etwas?

Der Petitionsausschuss und der Bundestag überwiesen die Forderung nach einer Änderung dieser Praxis dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Erwägung. Alle waren sich einig, dass diese Verfahrensweise abgestellt werden muss. Aber die Regierung macht eine Verordnung, die dem widerspricht. Es gibt aber zur Zeit kein Gesetz, das sie daran hindern könnte.

Ist das ein Fall von Lobbyismus?

Das hat in dem Fall mit Lobbyismus nichts zu tun, sondern das ist leider die Haltung dieser Bundesregierung und leider eben auch die Haltung der SPD, die ja zur Zeit in der öffentlichen Debatte so tut, als würde sie wieder ein wenig sozialer werden. In ihren politischen Handlungen bleibt sie stur und beharrt kaltschnäuzig auf der Agenda politik.

Was kann man jetzt noch dagegen machen?

Wir werden das im Bundestag diskutieren und fordern, dass diese Praxis beendet wird. Ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus darf nicht zu Kürzungen der Regelleistungen führen. Für jeden Krankenhaustag zieht man Beziehern von Hartz-IV-Leistungen ein Drittel des Regelsatzes ab. Das ist ein unerträglicher Skandal, weil es vor allem die trifft, die sowieso schon wenig haben. Hinzu kommt, dass der 347-Euro-Regelsatz eine Pauschalleistung ist, von der man nicht einzelne Bestandteile ausnehmen kann. Die Linksfraktion wird die Regierung und besonders die SPD zum Offenbarungseid zwingen. Wir haben im Bundestag einen Antrag eingebracht, die Praxis der Anrechnung zu beenden. Auf diesen Druck reagieren die Regierungsparteien hoffentlich schnell.

Dazu gibt es entsprechende Gerichtsurteile.

Die gibt es. Es ist aus meiner Sicht erst rechtlich zulässig, diese Pauschalleistungen zu kürzen, wenn das in einer Verordnung festgelegt ist, die auf einem entsprechenden Gesetz beruht. Aber das ist hier nicht der Fall.

Die Verordnung, um die es heute im Bundestag geht, soll das auf den Weg bringen?

Wird diese Verordnung so beschlossen, geht die Bundesregierung über den Willen des Parlaments hinweg. Das ist der eigentliche politische Skandal. Das Parlament hatte einstimmig beschlossen, die Verfahrensweise zu prüfen, aber nicht, sie in einer Verordnung festzuschreiben. Deshalb haben wir den Antrag eingebracht, das zu verhindern.

Interview: Silvia Ottow

Neues Deutschland, 13. Dezember 2007