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Kinderrechte in Deutschland endlich gesetzlich verbriefen

Im Wortlaut von Diana Golze,

Von Diana Golze, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages

 

 

Kinderrechte spielen in der öffentlichen Debatte eine immer stärkere Rolle. So hat die Bundesrepublik das nunmehr dritte Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, und das ist sehr zu begrüßen: Das darin vereinbarte Individualbeschwerderecht ist wichtig für die Stärkung der Belange der Kinder. Die Bundesregierung reagiert auf diese Debatte ansonsten allerdings nur mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, die aber an der mangelhaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nichts ändern.

So hat die Rücknahme des letzten bestehenden Vorbehaltes die Situation der betroffenen Kinder ohne deutschen Pass keineswegs verbessert. Sie leben weiterhin in Sammelunterkünften, landen in Abschiebehaft und haben in der Praxis keine Unterstützung durch Jugendämter, wie es jedes andere in Deutschland lebende Kind hat. Dies alles hätte die Bundesregierung auch ohne Zustimmung der Bundesländer ohne Weiteres ändern können. Durch Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz etwa könnten die Lebensverhältnisse von Kindern spürbar verbessert werden, zum Beispiel in dem die Leistungen für ihren Lebensunterhalt nach fast 20 Jahren angehoben werden und diese Kinder uneingeschränkten Zugang zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten.

Auch die nun einzuführende Möglichkeit einer Individualbeschwerde für Kinder ändert nichts daran, dass Kinderrechte auch 20 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch immer nicht ausreichend berücksichtigt werden. Das Grundgesetz enthält nach wie vor kein ausdrücklich eigenständiges Grundrecht für Kinder und Jugendliche. Sie sind zwar nach geltendem Recht Träger von Grundrechten, dennoch bestimmt sich das Verhältnis im Grundgesetz einseitig vom Elternrecht her. So können sich Kinder nur in Notsituationen Beistand und Unterstützung ohne ihre Eltern holen - ein Umstand, der nicht nur ihre Rechte verletzt, sondern nicht selten in Konfliktsituationen mit den Eltern eine Beratung oder gar Hilfe für die Kinder unmöglich macht. Hierfür brauchen wir aber auch ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen, welches das breite Spektrum von Information über Beratung bis hin zur konkreten Hilfe und Begleitung abdecken kann.

Darum fordere ich als kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Eine solche Grundgesetzänderung muss beinhalten, dass die staatliche Gemeinschaft die Rechte von Kindern und Jugendlichen achtet, schützt und fördert, die Rahmenbedingungen für Beteiligungsmöglichkeiten in gesellschaftlichen Prozessen schafft und für kinder- und jugendgerechte Lebensbedingungen Sorge trägt, in dem sie die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt.

Die Frage, wie Kinder und Jugendliche im Alltagsleben beteiligt werden, führt noch immer zu vielen Baustellen. Vielerorts hängt es vom guten Willen im Rathaus ab, ob es überhaupt ein Kinder- und Jugendparlament gibt. Ob dieses dann auch etwas zu entscheiden hat und wirklich in aktive Planungen etwa bei der Stadtplanung einbezogen wird, darf aber nicht länger vom Engagement Einzelner abhängen. Es sind schließlich auch die Städte und Gemeinden unserer Kinder und Jugendlichen, und es ist ihr Recht mit darüber zu entscheiden, wie diese gestaltet werden.

 

linksfraktion.de, 20. November 2012