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Keiner der Angeklagten bekannte seine Schuld

Im Wortlaut von Jan Korte,

Am 19. und 20. August 1965, vor fünfzig Jahren, wurden die Urteile im Frankfurter Auschwitz-Prozess gesprochen.

Foto: AP

 

 

Von Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
 
Geradezu als Weltmeister der historischen Aufarbeitung preist sich die Bundesrepublik seit vielen Jahren an, doch ein Blick auf den gerade abgeschlossenen Prozess gegen Oskar Gröning, einen Täter von Auschwitz, zeigt, dass dieses Eigenlob auf tönernen Füßen steht. Nur wenige Täter des Holocausts mussten sich juristisch für ihre Taten verantworten. Daran hat auch der Frankfurter Auschwitz-Prozess, dessen Urteil vor nunmehr fünfzig Jahren erging, nichts geändert.

Achtzehn Jahre hat es gedauert, bis das größte mit dem deutschen Faschismus verbundene Verbrechen in der Bundesrepublik juristisch aufgearbeitet wurde: Der Auschwitz-Prozess in Frankfurt begann 1963, und die Urteile wurden ab dem 19. August 1965 verkündet. Achtzehn Jahre, in denen die konkreten Täter der Vernichtungspolitik unbehelligt leben konnten. Achtzehn Jahre, in denen die Opfer nicht oder nur sehr schwach gehört wurden.

Dass es überhaupt zu einer juristischen Aufarbeitung des Holocaust und einer Verurteilung konkreter Täter jenseits der in den Nürnberger Prozessen angeklagten NS-Führung kam, ist dem Engagement von Antifaschistinnen und Antifaschisten wie dem damaligen hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer und seinem Team, Menschen wie Pfarrer Martin Niemöller, Gustav Heinemann oder dem damaligen Vorsitzenden des Internationalen Auschwitzkomitees und kommunistischen Widerstandskämpfer Hermann Langbein zu verdanken. Während die Mehrheit in Politik und Gesellschaft die Erinnerung an Auschwitz und die Vernichtungspolitik dem Vergessen anheim geben wollte, waren es diese Menschen, die die Verbrechen, für die Auschwitz steht, öffentlich thematisierten und einer juristischen Aufarbeitung zuführten.

Aus heutiger Sicht ist es kaum vorstellbar, mit welchen Anfeindungen diesen Menschen seitens der Gesellschaft begegnet wurde: „Wenn ich mein Büro verlasse, befinde ich mich im feindlichen Ausland“, so brachte Fritz Bauer die Atmosphäre in Nachkriegsdeutschland auf den Punkt. Minderheitenpositionen wie seine waren es, die den Weg für 1968 bereitet haben. Fritz Bauer hat maßgeblich zur Ergreifung von Eichmann beigetragen. Und Fritz Bauer steht dafür, dass ausgerechnet ein Opfer des NS-Regimes versuchte, mit seinem rechtsstaatlichen Engagement zur Zivilisierung der Menschheit nach Auschwitz im Land der Täter zu beizutragen. Dies gelang leider nur teilweise. (vgl. Dominic Heilig und Jan Korte (Hrsg.): Kriegsverrat - Vergangenheitspolitik in Deutschland. Analysen, Kommentare und Dokumente einer Debatte, Berlin 2011).

Am 20. Dezember 1963 begann in Frankfurt der Prozess gegen 22 Angeklagte, denen Beteiligung an den Verbrechen in Auschwitz vorgeworfen wurde. Keiner der Angeklagten bekannte seine Schuld. Während sich die überlebenden Opfer von den Anwälten der Angeklagten teilweise demütigen lassen mussten, waren es die Täter, mit denen sich größere Teile der Gesellschaft solidarisierten. Für die Aufarbeitung der Verbrechensgeschichte des NS-Regimes ist die Bedeutung des Frankfurter Auschwitz-Prozesses gar nicht zu überschätzen. Das bis dahin vorherrschende Beschweigen der Vergangenheit wurde erfolgreich durchbrochen und vor allem die jüngere Generation war es, die die Frage nach dieser Vergangenheit ins Zentrum stellte.

Trotz dieses geschichtspolitischen Erfolgs blieb die juristische Aufarbeitung und Verurteilung der Täter des Holocausts ein dunkles Kapitel in der Geschichte der Bundesrepublik. Die in der deutschen Rechtsprechung verlangte „direkte Tatbeteiligung“ für eine Mordanklage machte Prozesse gegen die vielen tausend Täter des Holocausts nahezu unmöglich, war doch diese direkte Beteiligung im Laufe der Zeit immer schwerer nachweisbar. Und: Wenn überhaupt jemand verurteilt wurde, dann wurde er als sogenannter "Gehilfe" verurteilt - auch wenn er selber gemordet hatte.

Erst eine geänderte Rechtsauffassung, nach der schon die aktive Beteiligung am System der Vernichtung für eine Verurteilung ausreiche, hat die aktuellen Prozesse möglich gemacht. Sehr praktisch für die wenigen hochbetagten Angeklagten, die ihr langes Leben ohne Verurteilung genießen konnten und jetzt in der Öffentlichkeit als betagte und sympathisch-reuige Opis dastehen. Und fatal für die überlebenden Opfer, die die Erinnerung an das an ihnen begangene Menschheitsverbrechen ein Leben lang nicht los wurden und um jede juristische Anerkennung ihres Leids kämpfen mussten. Aber in puncto Aufarbeitung lässt sich dieses Land von niemandem etwas vormachen.

Man muss sich heute die Aussagen der Täter, Opfer, der Verteidiger und der Ankläger anhören, um wieder zum dem Erschrecken über das Unfassbare zu gelangen, das durch die Patina der ritualisierten staatsoffiziellen Erinnerungskultur so zuckersüß überdeckt wird. Der israelische Historiker Moshe Zuckermann fragte 1998 anlässlich der Walser-Bubis-Debatte was eigentlich „normal daran sei, dass eine Nation, die solches Grauen verursacht hat, sobald wieder dermaßen erstarkt ist“. Angesicht aktueller Entwicklungen sollten wir diese Frage wieder öfter stellen.