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Keine Ausnahmen beim Mindestlohn – auch nicht für junge Beschäftigte!

Im Wortlaut von Jutta Krellmann,

Foto: istockpohoto.com/stocknroll

 

 

Von Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin

Rentnerinnen und Rentner, Minijobberinnen und Minijobber, Langzeitarbeitslose, Junge, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Zeitungsausträgerinnen und Zeitungsausträger, Taxifahrerinnen und Taxifahrer, Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter etc. – die Liste der von Union und Arbeitgebern geforderten Ausnahmen vom Mindestlohn ist lang. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verteidigt in der Öffentlichkeit den Mindestlohn zwar noch gegen die meisten Ausnahmen, aber seit dem Wochenende ist klar: Geht es nach Frau Nahles, soll für Beschäftigte unter 18 Jahren der gesetzliche Mindestlohn nicht gelten. Michael Fuchs, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, und der Bundesverband der Arbeitgeber (BdA) setzen noch einen drauf und fordern, den Mindestlohn für Beschäftigte erst ab 21 Jahre gelten zu lassen. Die Begründung: Angeblich solle verhindert werden, dass Jugendliche lieber einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen, statt eine Ausbildung anzufangen.

Ich habe die Bundesregierung nach der Wirkung von Ausnahmen für junge Beschäftigte gefragt. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor: Setzt man 22 Jahre als Grenze, würde mehr 533 000 jungen Menschen der gesetzliche Mindestlohn vorenthalten. 54,5 Prozent dieser jungen Menschen hat einen anerkannten Berufsabschluss. Ihnen würde der Mindestlohn vorenthalten, obwohl sie nicht unter die Zielgruppe fallen. Die Begründung dient wohl doch eher dazu zu verschleiern, dass junge Menschen schlicht aufgrund ihres Alters beim Mindestlohn diskriminiert werden sollen. Dabei brauchen gerade junge Menschen den Schutz durch einen gesetzlichen Mindestlohn, denn 44,6 Prozent der Beschäftigen unter 25 Jahren werden mit einem Niedriglohn abgespeist.

Offenbar halten Frau Nahles & Co. nicht nur die jungen Leute für ziemlich dusslig. Vor der Entscheidung, eine Ausbildung oder einen deutlich leichter zu findenden Aushilfsjob anzufangen, stehen in jedem Jahr zehnttausende Jugendliche. Bekommen Jugendliche die Chance, eine Ausbildung zu absolvieren, dann ergreifen sie diese auch, weil sie wissen, dass sie ohne Berufsabschluss nur schwer über schlecht bezahlte Aushilfsjobs hinauskommen werden. Ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ist immer noch ein Armutslohn. Dass für einen Armutslohn massenhaft Jugendliche ihre berufliche Zukunft wegschmeißen, darf getrost in das Reich der Phantasie von Frau Nahles und ihren Stichwortgebern verwiesen werden.

Es braucht also keine Anreize für eine Ausbildung, sondern mehr Ausbildungsplätze. Auch das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen. Im Zeitraum von Oktober 2012 bis September 2013 kamen laut Ausbildungsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit auf 504 500 Ausbildungsplätze 561 200 Bewerberinnen und Bewerbern. Nach wie vor fehlen also zehntausende Ausbildungsplätze. Sorgt sich Frau Nahles wirklich um die Zukunft junger Menschen, dann sollte sie endlich eine Ausbildungsplatzumlage einführen und sich um die Ausbildungsqualität kümmern. Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn darf es jedoch weder für junge Menschen noch für andere Beschäftigte geben.
 

linksfraktion.de, 18. März 2014