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Karlsruhe stärkt Parlament in Europafragen

Im Wortlaut,

Bundesregierung hat bei den Euro-Vereinbarungen erneut die Rechte des Bundestags verletzt

Von Ines Wallrodt

Auch wenn es länger dauert: Demokratie hat ihren Preis, betont das Bundesverfassungsgericht und stärkt erneut die Mitspracherechte des Bundestags in Fragen der europäischen Integration.

Die Beschreibung des Regierungsdurchmarschs füllt fast 20 Seiten: Schritt für Schritt zeichnet das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil nach, wie Parlamentarier zwischen Januar und März 2011 immer wieder versuchen, konkrete Informationen über die laufenden Absprachen zu den Euro-Rettungsmaßnahmen zu bekommen, und wie sie vom Bundesfinanzminister, von Staatssekretären und selbst von der Bundeskanzlerin hingehalten, abgewehrt, mithin ausgeschaltet wurden. Der Vertrag zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde beschlossen, ohne dass der Bundestag daran mitwirken konnte. Auch beim Pakt für Wettbewerbsfähigkeit hatte er nichts zu melden. Der Tag, an dem die Parlamentarier den offiziellen Entwurf zugesandt bekamen, war zugleich der Tag, an dem sich die Staats- und Regierungschefs der Eurozone in Brüssel einigten.

So darf das Parlament nicht übergegangen werden. Darin waren sich die Verfassungsrichter in Karlsruhe einig und gaben einer Beschwerde der Grünen Recht. Die Bundesregierung muss demnach den Bundestag an Entscheidungen zur weiteren europäischen Integration künftig stärker beteiligen. Das Parlament dürfe nicht in eine »bloß nachvollziehende Rolle« geraten, betont das Gericht. Es soll nicht nur abnicken, sondern aktiv mitgestalten, Stellungnahmen erarbeiten, öffentlich diskutieren.

Dadurch werden Entscheidungen länger dauern. Das muss man jedoch in Kauf nehmen, mahnt Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Dienstag. Demokratische Abstimmungen bildeten »das Fundament eines leistungsfähigen, stabilen und ausgewogenen Gemeinwesens«, so Voßkuhle. »Demokratie hat ihren Preis. Bei ihr zu sparen, könnte aber sehr teuer werden.« Die Richter verstehen ihre Entscheidung auch als Ausgleich für den Verlust an Kompetenzen, den die deutschen Volksvertreter im Zuge der Europäisierung erleiden.

Die Bundesregierung hatte die Umgehung des Parlaments damit gerechtfertigt, dass die Euro-Verträge mit der EU nichts zu hätten, da sie auf völkerrechtlicher Ebene vereinbart werden. Demnach hätten die im Grundgesetz verbürgten Rechte des Parlaments zur Mitwirkung in »Angelegenheiten der Europäischen Union« keine Wirkung. Diesen Winkelzug lassen die obersten Richter nicht durchgehen und stellen klar, dass Angelegenheiten der Europäischen Union auch solche Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten sind, die zwar nicht direkt Maßnahmen der EU sind, aber in einem »besonderen Näheverhältnis« zu ihr stehen – wie die Maßnahmen zur Euro-Rettung und zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Die Regierung muss künftig noch auf eine andere Ausflucht verzichten. Sie lautete: »Nichts fix, alles im Fluss.« Die Richter machen eine Fülle von Vorgaben, ab wann, wie und in welchem Umfang sie den Bundestag künftig zu informieren und einzubinden hat: bevor sie in einen Abstimmungsprozess mit Dritten eintritt, nicht nur mündlich oder erst, wenn das Gesamtpaket geschnürt ist. Auch Zwischenergebnisse und Entwürfe von EU-Gremien und anderen Mitgliedsstaaten sowie informelle und noch nicht schriftlich dokumentierte Vorgänge sind an die Abgeordneten weiterzuleiten.

All das wird noch diese Woche in die Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition zu ESM und Fiskalpakt einfließen. Die Parlamentsrechte sollen in einem Begleitgesetz verankert werden. »Mit mündlichen und kursorischen Informationen kann der Bundestag nicht mehr abgespeist werden«, betont der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, am Dienstag. Wie das Parlament die Rechte nutzt, steht freilich auf einem anderen Blatt. Die Euro-Verträge dürften Ende Juni mit großer Mehrheit den Bundestag passieren.

neues deutschland, 20. Juni 2012