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Karenzzeiten stärken Vertrauen in die Politik

Im Wortlaut von Halina Wawzyniak,

Von Halina Wawzyniak





Die Verquickung von Wirtschaft und Politik, das Mitnehmen von in einem Regierungsamt erworbenem Insiderwissen und der Verdacht Entscheidungen im Amt werden im Hinblick auf die eigene Zukunft in einem privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen getroffen und nicht zum Allgemeinwohl – das sind Dinge, die der Demokratie schaden. Denn sie wecken Misstrauen und nähren den Verdacht, das politische Entscheidungen nicht mehr unabhängig getroffen werden.


Öffentliche Empörung zu Recht groß

Besonders deutlich wird das Problem, wenn nach Ausscheiden aus dem Amt Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in einen vorher nicht ausgeübten lukrativen Job, zumeist in der Privatwirtschaft wechseln. Solche Wechsel erwecken den Eindruck, Gemeinwohl, an dem sich das Regierungsamt zu orientieren hat, und private Profitinteressen würden in unlauterer Weise miteinander vermischt. Die öffentliche Empörung ist zu Recht groß.

Für uns LINKE ist klar: Wer gerade noch die Interessen der Gesamtbevölkerung zu vertreten hatte, soll dabei erworbenes Wissen und Können nicht anderntags zu Erwerbszwecken einem privaten Unternehmen verkaufen dürfen. Es bedarf einer gesetzlichen Karenzzeitregelung. Nur sie ist verbindlich. Angemessen, erforderlich und verhältnismäßig ist eine Karenzzeit, die sich an der Dauer des Regierungsamtes, dem sich daraus ergebenden zeitlichen Anspruch auf Übergangsgeld und der ressortmäßigen Zuständigkeit des ausscheidenden Regierungsmitgliedes orientiert. Grundlage dafür ist Art. 14 des Bundesministergesetzes (BMinG), das die Bezugsdauer des Übergangsgeldes regelt – nämlich sechs Monate bis höchstens zwei Jahre.


"Unser Vorschlag ist verhältnismäßig"

Sollen Karenzzeiten länger bemessen sein als dieser Zeitraum, gäbe es eine Kollision mit der Berufsfreiheit des Artikel 12 Grundgesetz. Dieser garantiert das Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen. Natürlich ist dieses Grundrecht nicht schrankenlos gewährt, sondern kann für legitime Zwecke beschränkt werden. Karenzzeiten sind ein legitimer Zweck, sie sind angemessen und erforderlich um die Unabhängigkeit politischer Entscheidungen zu sichern, um den Einfluss von Wirtschaft auf Politik zu vermeiden, um die Mitnahme von Insiderwissen aus dem Amt zum eigenen Nutzen und dem des privatwirtschaftlich organisierten Unternehmens auszuschließen.

Etwas gegen die Untergrabung des Vertrauens in die Politik durch Verquickung eigennütziger wirtschaftlicher mit gemeinnützigen politischen Interessen zu tun, kann also die Einschränkung der Berufsfreiheit rechtfertigen. Um rechtlich unbedenklich zu sein, muss eine Beschränkung der Berufswahlfreiheit ferner aber auch verhältnismäßig sein. Unser Vorschlag ist verhältnismäßig, er bringt Art. 12 GG und das Interesse, die Mitnahme von Insiderwissen zu unterbinden sowie eine Interessenverquickung von Politik und Wirtschaft zu vermeiden, unter einen Hut. Er stellt das Vertrauen in die Politik wieder her.

linksfraktion.de, 16. Januar 2014