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Kanzleramt verheimlicht Akten zu Adolf Eichmann

Periodika von Jan Korte,

Woche für Woche fühlt die Fraktion DIE LINKE der Bundesregierung mit parlamentarischen Anfragen auf den Zahn. Was die Regierung gerne verheimlicht, kommt so ans Licht. Das ist wichtig für die Betroffenen und für die Öffentlichkeit. Nichtselten sind diese Anfragen auch für Journalistinnen und Journalisten der Stoff, aus dem sie ihre Artikel weben. So auch beim Thema »Verwicklung des Bundesnachrichtendiensts im Fall Adolf Eichmann«.

Das Bundeskanzleramt hält noch immer zahlreiche Akten unter Verschluss, die Auskunft über das Verhältnis des Bundesnachrichtendiensts (BND) und seines Vorgängers, der Organisation Gehlen, zu hochrangigen Naziverbrechern geben könnten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE) hervor, der sich seit Jahren mit der nationalsozialistischen Vergangenheit von Behörden und Ministerien beschäftigt und zu diesem Thema mehrere Bücher veröffentlicht hat.

»Eichmann-Akte im Giftschrank?«, fragt die Berliner Zeitung. »Fünfzig Jahre Rätselraten«, titelt die Frankfurter Rundschau. Die Berichterstattung wird ergänzt durch Interviews, in denen Jan Korte die Forderung nach einer Veröffentlichung aller Akten erläutert. »Jeder Bürger in diesem Land sollte das Recht darauf haben zu wissen, was damals geschehen ist«, argumentiert er. Nach so vielen Jahrzehnten könne der Informantenschutz als Begründung für die Geheimhaltung nicht mehr gelten.

Bis heute hat das Bundeskanzleramt niemandem vollständigen Einblick in die Akten zu Adolf Eichmann, SS-Obersturmbannführer und verantwortlich für die Vertreibung, Deportation und Ermordung der europäischen Juden, gewährt. Insgesamt hält es acht Akten mit 4238 Seiten geheim. Bekannt ist lediglich aus früheren Presseveröffentlichungen, dass der Bundesnachrichtendienst bereits seit dem Jahr 1952 wusste, wo sich Eichmann versteckte. Dieses Wissen teilte er jedoch weder mit den Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik noch mit denen befreundeter Staaten.

Dem Antwortschreiben des Bundeskanzleramts liegt eine Aufstellung über alle gesperrten Akten mit knappen Inhaltsangaben bei. Die Bemerkung zur Akte mit der Signatur BND 31881, Teil 2 lässt aufhorchen: »Unterrichtung Simon Wiesenthals (1953 oder 1954) über den Aufenthalt von Adolf Eichmann in Argentinien durch die ›Organisation Gehlen‹«. Vermutlich hat der Geheimdienst im angegebenen Zeitraum den renommierten Nazijäger Simon Wiesenthal auf inoffiziellem Weg über Eichmanns argentinisches Exil informieren lassen. Ob diese Information tatsächlich weitergegeben wurde, wie dies geschah und weshalb der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) die israelische Regierung nicht unmittelbar unterrichtete – all diese Fragen bleiben bedauerlicherweise unbeantwortet, solange die Akten als Verschlusssache behandelt werden.