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Richard PitterleFoto: DBT / Achim Melde

Kalte Abzocke der Steuerzahlenden

Im Wortlaut von Richard Pitterle,

Von Richard Pitterle, steuerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


Die letzte Sitzung im Jahr 2016, eine weitere Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss zu den Cum/Ex-Geschäften und Aussagen, die einmal mehr das Bild bestätigten, das sich schon seit Längerem abzeichnet: Das Bundesfinanzministerium hat auf ganzer Linie versagt und trotz verschiedener Hinweise das Cum/Ex-Modell jahrelang nicht verhindert, sondern durch dilettantisches Vorgehen in der Gesetzgebungsarbeit offenbar noch befördert. Das haben schwerreiche Investoren und Banken skrupellos ausgenutzt und sich auf Kosten der Gemeinschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geschätzte zwölf Milliarden Euro erschlichen.

Lobbyeinfluss auf das Bundesfinanzministerium

Der nach den bisherigen Erkenntnissen grundlegende Fehler liegt nach wie vor im Umgang des Bundesfinanzministeriums mit einem Schreiben des Bankenverbandes zum Ende des Jahres 2002. Der Bankenverband erläuterte darin das Grundprinzip der Cum/Ex-Geschäfte und erklärte entsprechend, dass die Gefahr bestehe, dass in bestimmten Konstellationen bei Aktienkäufen zweimal Steuern erstattet würden, obwohl sie nur einmal gezahlt wurden. Der Bankenverband befürchtete ein Haftungsrisiko für die Banken und empfahl zugleich eine gesetzliche Regelung, wies aber ausdrücklich darauf hin, dass diese Regelung keine Wirkung zeige, sollten die Geschäfte über eine Bank im Ausland laufen. Das Bundesfinanzministerium war offenkundig völlig überfordert – anstatt den Sachverhalt eingehend selbst zu prüfen, übernahm man die vorgeschlagene Regelung Jahre später nahezu wortgleich in das Jahressteuergesetz 2007. Damit wurde es quasi offiziell: Cum/Ex-Geschäfte laufen über Auslandsbanken wie am Schnürchen. Die Investoren rieben sich die Hände.

Ausdruck des damaligen neoliberalen Zeitgeistes

Dieses nahezu blinde Vertrauen des Finanzministeriums in den Bankenverband hatte verschiedene Gründe. Zum einen war man personell und fachlich schlecht aufgestellt, Warnungen wurden in den Leitungsebenen nicht ernst genommen und zu allem Überfluss verfügte die Bankenlobby gar über einen "eigenen" Mann im Ministerium, der Informationen an sie weiterleitete und den sie zeitweise auch bezahlte. Zum anderen muss das Agieren des Finanzministeriums im Lichte des neoliberalen Zeitgeistes der 2000er Jahre gesehen werden. Die damaligen Bundesregierungen unter Gerhard Schröder und später Angela Merkel ließen der Finanzbranche freien Lauf. Deregulierung war das Motto der Stunde. Alles was angeblich "marktschädigend" sein könnte, wurde verteufelt. Dass ein solch unbegrenztes Finanzcasino schweren Schaden anrichtet, ist inzwischen hinlänglich bekannt.

Nächster Skandal: Cum/Cum-Geschäfte

Bitter ist, dass sich dieser Mechanismus stets aufs Neue zu wiederholen scheint: Mit den sogenannten Cum/Cum-Geschäften ist schon der nächste Skandal bekannt geworden. Bei diesen Geschäften besteht der "Clou" darin, dass nicht anrechnungsberechtigte Kapitalertragsteuerpflichtige ihre Aktien an Anrechnungsberechtigte verleihen und man sich den Gewinn (die zurückerstattete Steuer) später teilt. Das ist ebenfalls seit Langem bekannt, doch das Bundesfinanzministerium blieb jahrelang untätig. Erst 2016 wurde den Machenschaften ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben. Geschätzter Schaden innerhalb der letzten sechs Jahre: bis zu 30 Milliarden EUR.

Auch wenn die Arbeit des Untersuchungsausschusses noch nicht abgeschlossen ist und noch einige Zeugen, allen voran Schäuble und Steinbrück zu hören sind, eines ist jetzt schon klar: Laxe Steuergesetzgebung, eine unterbesetzte und überforderte Finanzverwaltung und durchgängiger Lobbyeinfluss führen nach wie vor dazu, dass die Reichsten unserer Gesellschaft auf Kosten der Allgemeinheit Kasse machen können. Das muss sich endlich ändern.