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Jung, erwerbslos, in der Hartz IV-Falle

Interview der Woche von Katja Kipping,

Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., erläutert im Interview der Woche, weshalb die Fraktion in einem Antrag die Abschaffung der Sonderregelungen für junge Menschen unter 25 Jahren fordert, die Hartz IV beziehen.

 

Am Freitag berät der Bundestag über einen Antrag Ihrer Fraktion, Hartz-IV-Sonderregelungen abzuschaffen, die für Menschen unter 25 Jahren gelten. Was hat es damit auf sich?

Katja Kipping: Für junge Menschen unter 25 Jahren gibt es bei Hartz IV Sonderregelungen. So dürfen zum Beispiel junge Menschen unter 25 Jahren nicht ohne Genehmigung des Jobcenters aus der Wohnung der Eltern ziehen. Wenn sie es dennoch tun und bedürftig sind, bekommen sie keine Kosten der Unterkunft und Heizung für ihren eigenen Haushalt vom Jobcenter erstattet. Auch bei den Sanktionen gibt es Sonderregelungen: Bereits nach der ersten sogenannten Pflichtverletzung werden die Regelleistungen dem jungen Menschen komplett entzogen, bei wiederholter Pflichtverletzung alle Leistungen, auch die für die Unterkunft und Heizung.

Sind Sie nicht generell gegen das Sanktionssystem der Hartz-Gesetze? Spielt da das Alter eine Rolle?

DIE LINKE ist die einzige Fraktion, die Sanktionen und Leistungseinschränkungen aus grundrechtlichen Erwägungen komplett ablehnt und  deren sofortige Abschaffung fordert. Da spielt das Alter überhaupt keine Rolle, denn die Sicherung der Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist zu garantieren und kann nicht durch Kürzungen von Sozialleistungen unterschritten werden. Leider sehen das die anderen Fraktionen nicht so und haben unserem Antrag zur Abschaffung der Sanktionen nicht zugestimmt. Natürlich ist auch keine Sonderregelung für Sanktionen bei jungen Menschen zu rechtfertigen. Auch deren Verfassungswidrigkeit wurde uns in der Expertenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales bestätigt.

Was ist verkehrt daran, junge Menschen besonders zu motivieren, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen? Sie haben schließlich noch ein ganzes Berufsleben vor sich.

Motivieren ja, Arbeitszwang nein. Die beste Motivation um auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen, ist die Möglichkeit, einen frei gewählten Beruf auszuüben, wie es auch das Grundgesetz beschreibt. Nur ein solcher kann als sinnerfüllend angesehen werden. Außerdem sind ordentliche Arbeitsbedingungen erforderlich: gute Löhne, ausreichender Urlaub, keine ökologisch oder gesundheitlich bedenklichen Jobs.

Welche Hilfen beim Einstieg ins eigene (Berufs-)Leben wären nützlich?

Kostenfreie Beratung, ausreichend Zeit, sich zu entscheiden, auch Zeit, sich auszuprobieren und eigne Fähigkeiten zu entdecken.

Nicht alle unter 25-jährigen sind erwerbslos. Inwieweit sind Schülerinnen, Schüler und Auszubildende von den Hartz-IV-Sonderregelungen betroffen?

Es ist bei Hartz IV nicht einmal ausdrücklich ausgeschlossen, dass Schülerinnen und Schüler ab dem 15. Lebensjahr keiner sogenannten Erwerbsobliegenheit unterliegen. Das heißt, sie können grundsätzlich zur Erwerbsarbeit trotz Schulbesuch gezwungen werden, denn Schulbesuch ist kein rechtlich verbindlicher Ausnahmefall, eine Erwerbsarbeit nicht annehmen zu müssen. Für Auszubildende gilt derzeit: Diejenigen, die weniger haben, als nach dem festgelegten soziokulturelle Existenzminimum nötig ist, bekommen trotzdem keine Sozialleistungen. Klar: Sie sollen eine ordentliche Ausbildungsvergütung bekommen. Doch solange die aber nicht gewährleistet ist, haben sie Anspruch auf eine zusätzliche Absicherung.

Ein weiterer Punkt, den Sie in Ihrem Antrag kritisieren, ist der "besondere Genehmigungsvorbehalt" für Wohnungsauszüge, sprich: Junge Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen einen eigenen Hausstand gründen. Was spricht gegen eine Aufenthaltsverlängerung im "Hotel Mama"?

Dagegen spricht das Recht eines jeden Menschen, seinen Wohnort selbst zu wählen. Es gibt keinen Grund, diesen Verfassungsgrundsatz für eine bestimmte Personengruppe im Sozialrecht auszuhebeln. Die Einschränkung der Freizügigkeit ist verfassungswidrig. Dazu kommt: Der faktische Zwang, im "Hotel Mama" bleiben zu müssen, wenn die Behörden keinen eigenen Haushalt genehmigen, führt bei schwierigen familiären Verhältnissen dazu, dass junge Menschen wohnungslos sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslose stellt einen kontinuierlichen Anstieg von wohnungslosen jungen Menschen fest und benennt klar die Ursachen: Sanktionen und der besondere Genehmigungsvorbehalt für einen eigenen Haushalt.

Was wäre eine gute Alternative zu diesen Regelungen?

Hartz IV komplett abschaffen, dafür eine individuelle sanktionsfreie Mindestsicherung einführen, die vor Armut schützt - selbstverständlich auch für junge Erwachsene.
 

linksfraktion.de, 18. Februar 2013