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Jetzt handeln und rechten Terror stoppen!

Nachricht von Martina Renner,

Nach dem Anschlag von Hanau darf nicht länger weggeschaut oder verharmlost werden. Gesellschaft und Staat müssen den rechtsextremen, rassistischen Terror mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen und unterbinden. 

Forderungen der Fraktion DIE LINKE im Bundestag gegen rechten Terror:

  1. die mögliche organisatorische oder anderweitige Einbindung rassistischer und/oder extrem rechter Gewalttäter grundsätzlich in den Blick zu nehmen und bei entsprechenden Delikten von Personen aus diesen Zusammenhängen den Organisationszusammenhang zu berücksichtigen, sowie regelmäßige und verpflichtende Fortbildungen für alle mit diesen Themen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden durchzuführen;
  2. organisatorische Zusammenschlüsse in denen mit Versatzstücken extrem rechter Ideologie agiert wird, Waffen gesammelt und Feindlisten angelegt werden als organisatorische Kerne eines potenziellen Terrors von rechts ernst zu nehmen und in Absprache mit den Bundesländern alle Betroffenen von Feindeslisten umgehend zu informieren;
  3. die Sicherheitsbehörden des Bundes zu einer gegenüber den Strafverfolgungsbehörden proaktiven Offenlegung von Quellen zu verpflichten, die im Zusammenhang mit rechtsterroristischen Ermittlungen eine Rolle spielen;
  4. die internationale Vernetzung der militanten Naziszene stärker in den Blick zu nehmen und Fälle rechten Terrors und Gewalt nicht vorschnell als Einzelfälle von Einzeltätern zu verharmlosen;
  5. in Abstimmung mit den Bundesländern die Neonazi-Szenen zu entwaffnen und Reichsbürgern, Neonazis etc. die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen; 
  6. Einstellungsuntersuchungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden zu veranlassen, um demokratiefeindlichen Tendenzen in Teilen dieser Behörden offensiv entgegen zu treten;
  7. eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die im Zuge der Empfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse des Bundestages umgesetzt wurden und hier insbesondere die Maßnahmen in den Blick zu nehmen, die der besseren Erkennung rassistischer und extrem rechter Tatmotivationen und ihrer strafrechtlichen Verfolgung dienen sollten;
  8. proaktiv und regelmäßig dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit einen sozialwissenschaftlich fundierten Bericht über die Gefahren des Terrorismus und der Militanz von rechts vorzulegen, die parlamentarische Kontrolle zu diesen Themen verstärken und sie nicht in den geheim tagenden Ausschüssen des Bundestages zu verstecken;
  9. Opfern rechter und rassistischer Gewalt einen einfachen Zugang zu rechtlicher Unterstützung und finanzieller Entschädigung zu ermöglichen und für eine großzügige Auslegungspraxis bei solchen Entschädigungsleistungen zu sorgen;
  10. zivilgesellschaftliche Projekte wie z.B. Opferberatungsstellen und Mobile Beratungen gegen Rechtextremismus samt ihrer bundesweiten Koordinierungsgremien als Frühwarnsysteme für extrem rechte Radikalisierungen ausreichend zu finanzieren;
  11. ein Demokratiefördergesetz des Bundes auf den Weg zu bringen, mit dem eine dauerhafte und abgesicherte Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus möglich wird.