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Jeder zehnte Arbeitslosengeldempfänger bezieht ergänzende Hartz IV-Leistungen

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Aufgrund eines niedrigen Anspruchs beziehen immer mehr Empfänger von Arbeitslosengeld ergänzende Hartz IV-Leistungen. Im Jahresdurchschnitt 2013 gab es bundesweit 99.235 der von der Bundesagentur für Arbeit als Aufstocker bezeichneten Parallelbezieher von Arbeitslosengeld und Hartz IV-Leistungen. Damit bezog über jeder zehnte Arbeitslosengeldempfänger zusätzlich Hartz IV (10,2 Prozent Anteil Aufstocker an Alg-Empfängern). In Ostdeutschland waren es sogar 13,9 Prozent.    

Im Jahr 2012 waren es 88.223 (9,8 Prozent aller Arbeitslosengeldempfänger), ein Anstieg um 12,48 Prozent.

Im Jahr 2005 bezogen "nur2 8,1 Prozent der Empfänger von Arbeitslosengeld ergänzende Hartz IV-Leistungen.    

Dies geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine entsprechende Anfrage der linken Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor.

Die stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sabine Zimmermann, erklärt dazu:

"Immer mehr Arbeitslose erhalten so niedriges Arbeitslosengeld, dass sie damit unter der Hartz IV-Bedürftigkeit liegen und mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Auch hier spiegelt sich das Wachstum des Niedriglohnsektors und der Teilzeitbeschäftigung wider. Das Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung, für das man unter Umständen viele Jahre eingezahlt hat, ist für immer mehr Arbeitslose keine Garantie mehr, im Falle der Arbeitslosigkeit einigermaßen finanziell über die Runden zu kommen. Der ausufernde Niedriglohnbereich muss endlich effektiv bekämpft werden. DIE LINKE steht weiterhin ein für die unverzügliche Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 10 Euro die Stunde, ohne Ausnahmen, und die Abschaffung der systematischen Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit als zwei wesentliche Maßnahmen, um Arbeit wieder  existenzsichernd zu machen. Aber auch die Zerlegung von Vollzeitarbeit in unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung muss gestoppt werden. Die Erosion des existenzsichernden Normalarbeitsverhältnisses ist endlich zu stoppen."

Zimmermann weiter:

"Grundsätzlich muss das System der Arbeitslosenversicherung wieder gestärkt werden. Im Falle der Arbeitslosigkeit muss das Arbeitslosengeld existenzsichernd sein. Es geht aber auch darum, dass wieder mehr Menschen überhaupt Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. Viele arbeitslos werdende Beschäftigte fallen gleich in Hartz IV, da sie innerhalb der so genannten Rahmenfrist keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld aufgrund einer zu kurzen Beschäftigungszeit erwerben konnten. Die  Rahmenfrist muss wieder von derzeit 24 Monaten auf 36 Monate ausgedehnt werden, wie dies vor Februar 2006 der Fall war."

linksfraktion.de, 25. April 2014