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Blick in den Plenarsaal des Bundestag von der Besuchertribüne © DBT/Tobias KochFoto: DBT/Tobias Koch

Impfpflicht? Ja, nein, vielleicht?

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Ist eine Impfpflicht das richtige Instrument, um die Corona-Pandemie zu bewältigen? Juristisch wäre sie durchsetzbar, wie etwa die Pockenschutzimpfung in den 50er Jahren oder die Impfpflicht gegen Masern, die seit 2020 für Kinder, Betreuungspersonal und Lehrkräfte in Schulen und Vorschuleinrichtungen gilt. Aber ist eine Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auch verhältnismäßig, d.h. ist ihr Nutzen für die Gesellschaft höher zu bewerten als das im Grundgesetz verankerte Recht der/des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit? Über diese und weitere wichtige Fragen berät der Bundestag am 17. März 2022, in seiner Debatte über ein Gesetz zur allgemeinen Impfpflicht. Hierzu liegen den Abgeordneten zwei interfraktionelle Gesetzentwürfe und drei Anträge vor:

  • Entwurfs eines Gesetzes „zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“
    Der von Abgeordneten der Regierungsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD eingebrachte Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Krankenkassen zunächst Kontakt zu allen Erwachsenen ab einem Alter von 18 Jahren aufnehmen und über die Möglichkeiten zur Impfung informieren. Ab 1. Oktober müssen dann alle Volljährigen entweder eine dreifache Impfung (Grundimmunisierung plus Booster) oder eine Zweifachimpfung zusätzlich zu einer überstandenen Infektion nachweisen. Menschen über 18, die "permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten" werden mit Attest von der Impfung freigestellt. Zuständig für die Verwaltung der Impfnachweise wären die Krankenkassen, die den Gesundheitsämtern die Personen melden, die keinen Impfnachweis vorweisen können. Die Gesundheitsämter bieten dann zunächst einen weiteren Impftermin an, wenn der nicht innerhalb von vier Wochen wahrgenommen wird, beginnt ein Bußgeldverfahren. Das Gesetz soll zunächst nur bis 31. Dezember 2023 gelten.

  • Entwurf eines Gesetzes „zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“
    Dieser Gesetzentwurf sieht in einem ersten Schritt eine Pflichtberatung zur Corona-Schutzimpfung für alle Bürger*innen ab 18 Jahren vor, mit der die Impfquote insgesamt ‚ohne Zwang’ erhöht werden soll. Sollte sich die Impfquote im Laufe der Sommers so allerding nicht verbessern lassen, sieht der Gesetzentwurf eine Impfpflicht ab Mitte September für Menschen ab 50 Jahre vor. Ab dieser Altersgruppe steigt das Risiko deutlich, dass eine Corona-Infektion einen schweren Verlauf nimmt. Diese altersspezifische Impfpflicht soll vorbehaltlich einer Bewertung der „Situation im Herbst 2022" über einen weiteren Beschluss des Bundestages eingeführt werden. Auch dieser Gesetzesvorschlag ist zeitlich befristet bis Ende 2023.
     
  • Antrag „Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 erhöhen“
    Die Verfasser sehen eine Impfpflicht als "tiefen Grundrechtseingriff", der ungerechtfertigt ist, weil wirkungslos gegen die aktuelle Omikron-Welle. In dem Antrag wird außerdem davor gewarnt, dass der Bruch des Versprechens der letzten Bundesregierung, nach der es keine Impfpflicht geben würde, "langfristige Schäden in der Gesellschaft hinterlassen" würde.

  • Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Impfvorsorgegesetz – Ein guter Schutz für unser Land“
    Dieser Antrag sieht als gestaffelten "Impfmechanismus" eine Impfpflicht in drei Stufen vor, die sich an der jeweiligen Corona-Lage orientieren wird, wobei im Antrag offen bleibt, wann die jeweiligen Impfstufen einsetzen. Zunächst sollen alle ab 60 Jahren geimpft werden, die zweite Stufe beträfe dann alle Menschen ab 50 und die dritte Stufe sieht vor, Mitarbeitende in Schulen, Kitas, der Polizei und der kritischen Infrastruktur zu impfen.
     
  • Antrag der Fraktion der AfD „Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus“.
    Die AfD arbeitet sich u.a. an dem ausschließlich von ihr selbst entworfenen Szenario der ‚Zwangsimpfung‘ ab und verurteilt dementsprechend das aus ihrer Sicht zu erwartende „gewaltsames Vorgehen des Staates gegen die eigenen Bürger“.