Ist eine Impfpflicht das richtige Instrument, um die Corona-Pandemie zu bewältigen? Juristisch wäre sie durchsetzbar, wie etwa die Pockenschutzimpfung in den 50er Jahren oder die Impfpflicht gegen Masern, die seit 2020 für Kinder, Betreuungspersonal und Lehrkräfte in Schulen und Vorschuleinrichtungen gilt. Aber ist eine Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auch verhältnismäßig, d.h. ist ihr Nutzen für die Gesellschaft höher zu bewerten als das im Grundgesetz verankerte Recht der/des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit? Über diese und weitere wichtige Fragen berät der Bundestag am 17. März 2022, in seiner Debatte über ein Gesetz zur allgemeinen Impfpflicht. Hierzu liegen den Abgeordneten zwei interfraktionelle Gesetzentwürfe und drei Anträge vor:
- Entwurfs eines Gesetzes „zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“
Der von Abgeordneten der Regierungsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD eingebrachte Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Krankenkassen zunächst Kontakt zu allen Erwachsenen ab einem Alter von 18 Jahren aufnehmen und über die Möglichkeiten zur Impfung informieren. Ab 1. Oktober müssen dann alle Volljährigen entweder eine dreifache Impfung (Grundimmunisierung plus Booster) oder eine Zweifachimpfung zusätzlich zu einer überstandenen Infektion nachweisen. Menschen über 18, die "permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten" werden mit Attest von der Impfung freigestellt. Zuständig für die Verwaltung der Impfnachweise wären die Krankenkassen, die den Gesundheitsämtern die Personen melden, die keinen Impfnachweis vorweisen können. Die Gesundheitsämter bieten dann zunächst einen weiteren Impftermin an, wenn der nicht innerhalb von vier Wochen wahrgenommen wird, beginnt ein Bußgeldverfahren. Das Gesetz soll zunächst nur bis 31. Dezember 2023 gelten.