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Im NSA-Ausschuss werden die Selektoren scheibchenweise herausgegeben

Im Wortlaut von Martina Renner,

 

Von Martina Renner, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im NSA-Untersuchungsausschuss
 

Das Bundespresseamt sorgte am 23. April 2015 für ungewöhnliche Neuigkeiten: Die Bundesregierung kritisierte öffentlich ihren Nachrichtendienst BND. In ihrer Presseerklärung heißt es, das Bundeskanzleramt habe „technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben.“

Was war passiert? Schon im Februar 2015 hatten DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss beantragt, Akten einzusehen, die darüber Aufschluss geben sollten, ob der Bundesregierung bekannt war, dass die NSA im Rahmen ihrer Kooperation mit dem BND möglicherweise „gegen deutsche Ziele oder deutsche Interessen“ spioniert habe. Union und SPD haben sich, anders als sonst im Ausschuss üblich, dem Antrag lieber nicht angeschlossen – warum, blieb ihr Geheimnis.

Vermutungen, dass die USA in Europa Wirtschaftsspionage betreibt, gibt es mindestens seit Ende der 1990er Jahre, als ein Untersuchungsausschuss des europäischen Parlaments feststellte, dass das ECHELON-Abhörsystem des Geheimdienstverbundes Five Eyes in der EU Unternehmen überwacht.

Inzwischen hat die Bundesregierung zugegeben, dass der BND kurz nach den ersten Veröffentlichungen von Edward Snowden im Sommer 2013 nachgesehen hatte, wonach die NSA in den deutschen Daten tatsächlich sucht, und dabei jede Menge problematische Suchbegriffe –auch Selektoren genannt – fand.

Wie funktioniert die Kooperation zwischen BND und NSA?

Der BND erfasst Kommunikationsdaten – Mails, Telefonate, Chats, Kurznachrichten – und sucht darin nach bestimmten Begriffen, die der deutsche Auslandsgeheimdienst von der NSA bekommt. Gibt es Treffer, werden die Daten dem US-amerikanischen Partnerdienst übergeben. Hier setzt übrigens die Behauptung der Bundesregierung an, bei der Kooperation der Geheimdienste handele es sich nicht um Massenüberwachung: Es werde ja nur ganz gezielt nach Terroristen gesucht. Was die Bundesregierung dabei verschweigt: Wenn Millionen von Suchbegriffen eingesetzt werden, ist die Menge der Daten, die mit ihnen durchsucht wird, zweifellos größer: Und damit handelt es sich ganz unzweifelhaft um Massenüberwachung.

Das wurde auch von Gabriele Löwnau beschrieben, Mitarbeiterin der Bundesdatenschutzbeauftragten und Zeugin im Ausschuss: Sie bestätigte letzte Woche erstmals, dass der BND täglich weit mehr als 1 Milliarde Metadatensätze erhebt.

Nach diesem ersten Eingeständnis im April 2015 zur Massenüberwachung ist die Regierung zur bewährten Salami-Taktik zurückgekehrt und versucht seitdem, die Aufklärung des Skandals mit allen Mitteln zu behindern. Auch die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die die Einsetzung und den Auftrag des NSA-Untersuchungsausschusses ja immerhin einstimmig mit der Opposition mit beschlossen hatten, engagieren sich vor allem als Tatortreiniger. DIE LINKE und die Grünen beantragten in den vergangenen Monaten mehrfach Einsicht in die Selektorenlisten: Dies wurde abgelehnt ebenso wie die sofortige Ladung der verantwortlichen Minister und Geheimdienstkoordinatoren.

Vertrauensmann der Bundesregierung: Bundesrichter a.D. Kurt Graulich

Weil sich das Problem aber nicht unter der Decke halten ließ, erfand die Regierung eine bisher ungekannte Konstruktion: eine Vertrauensperson (der Regierung), die anstelle des Untersuchungsausschusses die Listen einsehen und bewerten sollte. Das fand selbst Bundestagspräsident Lammert abwegig. Die Ausschussmehrheit tat wie geheißen und beschloss am 2. Juli als so genannten Vertrauensperson den ehemaligen Bundesrichter Kurt Graulich.
Am 17. September 2015 reichten DIE LINKE und die Grünen eine Klage auf Herausgabe der Selektoren vor dem Verfassungsgericht ein und argumentierten, dass das Parlament ein Recht auf Einsichtnahme in die Selektoren haben müsse.

Am 5. November 2015 trug Kurt Graulich dem Untersuchungsausschuss das Ergebnis seiner eigenen Prüfung vor und machte sich öffentlich zum Gespött. Er hatte im Gebäude des BND gearbeitet, hatte sich das Material von BND-Mitarbeitern erklären lassen und selbst Textteile des BND in seinem Abschlussbericht verwendet: mehr Auftragsarbeit geht nicht. „Was hier stattfindet, hat mit parlamentarischer Kontrolle absolut nichts mehr zu tun“, lautete dann auch unser Resümee.

Blockade von Kontrolle und Aufklärung

Wir bestehen weiterhin darauf, unseren Auftrag als Untersuchungsausschuss des Parlaments wahrzunehmen. Wir müssen wissen, wonach die NSA sucht, und was davon der BND nun aussortiert hat. Und wir müssen wissen, wonach der BND sucht. Am Montag dieser Woche gab es dann eine weitere dünne Salamischeibe: Die vier Obleute aller Fraktionen dürfen in den nächsten Wochen im Kanzleramt einsehen, welche Begriffe der BND aus seiner eigenen Suche aussortiert hat. Wir bekommen keine Akten, wir dürfen nichts notieren und erst recht niemandem erzählen, was wir dort sehen. Und es geht wieder nur um die später abgelehnten Begriffe. Wir sollen uns darauf verlassen, dass alle anderen Selektoren kein Problem sind: Das kommt überhaupt nicht in Frage.

Es ist offensichtlich, dass sich die Bundesregierung hier mit ihren Geheimdiensten gegen das Parlament verschworen hat, um sich der Kontrolle zu entziehen. Um den Aufklärungsauftrag des Parlaments zu erfüllen, müssen dem Untersuchungsausschuss aber auch die NSA-Selektorenlisten zur Einsichtnahme vorgelegt werden, die der BND auf Wunsch der NSA bei der Kommunikationsüberwachung eingesetzt hat. Denn nur wenn dem Untersuchungsausschuss sowohl die BND- als auch die NSA-Selektoren vollständig vorgelegt werden, können die Abgeordneten beurteilen, wie weitreichend das Ausmaß der rechtswidrigen Überwachungspraxis war und in welchem Umfang das Parlament und die Öffentlichkeit bislang über das Ausmaß der Überwachungspraxis getäuscht wurden.

linksfraktion.de, 19. November 2015


Die Selektoren von NSA und BND - Chronologie eines Skandals