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»Hebammenleistungen gehören zur Grundversorgung «

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41.397 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner hatten in einer Petition gefordert, einen bundesrechtlichen Rahmen zu schaffen, der jeder Frau die freie Wahl des Geburtsortes sowie die Geburtsbegleitung durch eine Hebamme ihres Vertrauens ermöglicht. Zudem wurde eine Neuordnung des Vergütungssystems für Hebammen gefordert.

Diesen Forderungen stimmen wir voll und ganz zu. Darum geht es nicht an, dass der Petitionsausschuss mit einem lächerlich niedrigen Votum den Erfolg dieser Petition verhindert und lediglich eine Datenerhebung zum Thema durch die Regierung einfordert.

Hier geht es um grundlegende Veränderungen wie die Einführung eines steuerfinanzierten Haftungsfonds, um die Hebammen unabhängig von privaten Versicherungen zu machen. Es muss weiter möglich sein, dass Hebammen erste Ansprechpartnerinnen für Frauen in Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft sein können. Dazu gehört auch eine entsprechende Vergütung dieser wichtigen Berufsgruppe. Spätestens seit der vom BMG in Auftrag gegebenen IGES-Studie von 2011 ist das niedrige Einkommensniveau von Hebammen belegt.

Die Petition wäre ein guter Anlass gewesen, die genannten Kritikpunkte zu überdenken. Die Koalitionsfraktionen im Petitionsausschuss haben das verhindert. Die Fraktion DIE LINKE stimmt deshalb gegen die Beschlussempfehlung des Bundestages zur Hebammenpetition. Dazu geben die Abgeordneten der LINKEN im Petitionsausschuss eine schriftliche Erklärung ab:

Birgit Wöllert, MdB (LINKE)

Kersten Steinke, MdB (LINKE)

Kerstin Kassner, MdB (LINKE)

Schriftliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages

Schriftliche Erklärung nach § 31 GO des Bundestages zu Tagesordnungspunkt 47 im Plenum am 01. Juni 2017, Abstimmung über die Empfehlung des Petitionsausschusses, Sammelübersicht 443 (PDF, Drucksache 18/12391), Beschlussempfehlung 1, laufende Nummer 1 – 11, Leitakte 2-18-15-2124-005471, Frau Skott u. a.

Die genannte Petition fordert einen entsprechenden bundesrechtlichen Rahmen zu schaffen, durch den jeder Frau die freie Wahl des Geburtsortes sowie die Geburtsbegleitung durch eine Hebamme ihres Vertrauens gewährleistet und die Neuordnung des Vergütungssystems in der Geburtshilfe erreicht wird.

Die Beschlussempfehlung, die Petition dem Bundesministerium für Gesundheit lediglich zu überweisen, soweit darin die Verbesserung der Datenlage hinsichtlich der bundesweiten Versorgung mit Hebammenhilfe begehrt wird und dann abzuschließen, reicht bei weitem nicht aus.

Die Darstellung in der Begründung der Beschlussempfehlung des Ausschusses, das Anliegen der Petentin und der 41.397 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner wäre teilweise erfüllt, stimmt in der Realität weder mit dem Arbeitsalltag der Hebammen noch mit der Erfahrung vieler werdender Mütter überein.

Einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur „Personalausstattung in stationären Geburtshilfeeinrichtungen“ zufolge ergab eine „Untersuchung von 23 Studien aus 16 Ländern“, dass eine „Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt eine Absenkung von Interventionsraten zur Folge hat“ (S. 6). Jedoch muss in Deutschland „fast die Hälfte der Hebammen […] drei Frauen gleichzeitig während der Geburt“ betreuen (ebd.). Infolge der mangelhaften Arbeits- und Entlohnungsbedingungen hat laut Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) „fast jedes zweite Krankenhaus mit einer Geburtshilfeabteilung Schwierigkeiten […], offene Hebammenstellen zu besetzen“ (ebd.).

Von der Begleitung durch eine Hebamme während der Geburt (regelhafte 1:1-Betreuung) ist Deutschland weit entfernt. Die freie Wahl des Geburtsortes kann nicht mehr gewährleistet werden. Insgesamt ist ein ganzer Berufsstand qualifizierter und hochmotivierter Hebammen und Entbindungspfleger existenziell gefährdet.

Auch eine nachhaltige Lösung für die Haftpflichtproblematik der Hebammen ist seitens der Bundesregierung bis heute nicht erzielt worden. Eine grundlegende Maßnahme würde in der Einführung eines steuerfinanzierten Haftungsfonds für alle Gesundheitsberufe bestehen, wie sie die Fraktion DIE LINKE. in ihrem Antrag (PDF) fordert.

Zudem ist eine zeitgemäße Ausgestaltung von Hebammenleistungen dringend erforderlich, in der die Hebammen als erste Ansprechpartnerinnen für Frauen in Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft benannt und weitergehende Leistungen unter Berücksichtigung gesundheitsfördernder und psychosozialer Aspekte ermöglicht werden. Dieses Verständnis eines neuen Berufsbildes sollte sich auch in der Vergütung niederschlagen.

Die Versorgung mit Hebammenleistungen gehört zur Grundversorgung der Bevölkerung – wie die Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten. Sie muss wohnortnah erfolgen, z.B. über integrierte Lösungen (Versorgungszentren, Hebammenstützpunkte, Kooperationen). Eine wissenschaftlich fundierte, kleinräumige und konsequent an der gesundheitlichen Versorgung ausgerichtete Bedarfsplanung für alle Gesundheitsberufe ist zwingend erforderlich.

Aus den vorgenannten Gründen stimmen wir gegen die in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses empfohlene einfache Überweisung und den Abschluss des Petitionsverfahrens.