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Hebammen zahlen drauf - oder bieten Unterkunft

Im Wortlaut von Sabine Stüber,

Wie in jedem Jahr sind die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE während der so genannten Parlamentarischen Sommerpause viel in ihren Wahlkreisen unterwegs. Vor Ort nehmen sie sich der Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger an, besuchen Betriebe und Vereine, engagieren sich für lokale und regionale Anliegen. Auf linksfraktion.de schreiben die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über ihren Sommer im Wahlkreis.

Sabine Stüber (2.v.r.) im Gespräch mit Hebamme Cordula Exner, mit dabei: Dr. Michael Luthardt (MdL Brandenburg, DIE LINKE) und Sebastian Walter (Kreisvorsitzender DIE LINKE Barnim).   Von Sabine Stüber   Heute führte uns die Tour zu Cordula Exner. Sie ist Hebamme und betreibt im kleine Örtchen Brodowin ein Zentrum für Familienwerdung. Das heißt, neben ihrer Tätigkeit als Hebamme bietet sie auch Unterkünfte an, in denen die werdenden Eltern vor oder nach der Entbindung noch einige Tage in unmittelbarer Nähe der Fachkraft deren Unterstützung in Anspruch nehmen können. Allerdings kann sich auch jede/r andere in der Ferienunterkunft einmieten. Cordula Exner, die auch den Fachverband für Hausgeburtshilfe als stellvertretende Vorsitzende vertritt, erläuterte uns die Fadenscheinigkeit der nun mit den Krankenkassen getroffenen Vereinbarungen zum Ausgleich der Beiträge der Haftpflichtversicherungen. Bei einer Erstattung von 78 Euro pro Geburt sei eine Ausübung des Berufes als Nebentätigkeit gar nicht mehr möglich. Der Ausgleich trägt sich erst ab ca. zehn begleiteten Hausgeburten im Jahr. Alles andere sei immer noch ein Zuschussgeschäft für die Hebammen.

Ein weiteres Problem sei, dass durch den Berufsausstieg der Hausgeburtshelferinnen wegen der hohen Versicherungsprämien eine Versorgung im ländlichen Raum nicht mehr sichergestellt ist. Die Wege für schwangere Frauen und auch für die Hebammen werden immer weiter. Von einstmals sieben Hausgeburtshebammen im Barnimer Bereich vor zwei Jahren, seien jetzt noch drei tätig. Die Krankenkassen verstoßen damit gegen ihren gesetzlichen Sicherstellungsauftrag. Außerdem gibt es als Versicherer gerade einmal noch einen Anbieter. Wenn der nach einem Schadensfall kündigt, kann die Hebamme ihren Beruf nicht mehr ausüben. Hier muss die Politik ebenfalls steuernd eingreifen. Wir versprachen, sowohl auf Landes-, als auch auf Bundesebene für den Berufsstand weiterhin zu kämpfen.

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