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»Hartz IV ist verfassungswidrig«

Periodika,

Das Sozialgericht Berlin hält die Hartz-IV-Regelsätze für um mindestens 36 Euro zu niedrig und verweist den Fall an das Bundesverfassungsgericht.

 Eine dreiköpfige Familie hatte gegen die seit Anfang des Jahres 2011 gültigen Hartz-IV-Regelsätze geklagt: Mit diesen Regelsätzen sei es ihnen trotz Sparsamkeit nicht möglich, ihren täglichen Bedarf zu decken.

Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin urteilte im April, dass die Familie aufgrund der geltenden gesetzlichen Vorschriften keine höheren Leistungen beanspruchen könne. An diesen Vorschriften aber übte das Gericht scharfe Kritik. Seiner Ansicht nach verstoßen sie gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der Gesetzgeber habe bei der Berechnung des Existenzminimums erhebliche Fehler gemacht. Aus diesem Grund seien die aktuellen Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig.

Laut Beurteilung der Richter habe der Gesetzgeber bei der Festlegung des Regelsatzes seinen Gestaltungsspielraum verletzt. Die Referenzgruppe, anhand deren Verbrauchs der Bedarf für Erwachsene bei den Regelsätzen ermittelt wird, sei fehlerhaft und willkürlich bestimmt. Die Bundesregierung habe in die Referenzgruppe auch Menschen einbezogen, die auf Hartz-IV-Niveau lebten. Wenn aus deren Verbrauchsausgaben der Regelsatz für bedürftige Menschen abgeleitet werde, handele es sich um einen verfassungsrechtlich unzulässigen Zirkelschluss. Anschließend habe die Regierung zudem willkürlich Kürzungen bei einzelnen Positionen vorgenommen: Erwerbslosen wurde beispielsweise abgesprochen, Geld für Mahlzeiten in Gaststätten, für Tierfutter und für Schnittblumen zu benötigen. Das Gericht bemängelte auch, dass das Ausgabeverhalten von alleinstehenden Menschen keinen Schluss auf den besonderen Bedarf von Familien zulasse. Für die dreiköpfige Familie kommt das Sozialgericht insgesamt auf einen Fehlbetrag von ca. 100 Euro, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen sei.

Das Verfahren der Familie wurde ausgesetzt. Das Sozialgericht hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Schon seit Einführung ist Hartz IV ein Fall für die Gerichte. Das aufsehenerregendste Urteil fällte das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren; dabei stellten die Richter fest, dass die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze nicht verfassungsfest ermittelt worden seien. Das Gericht verfügte, dass die Politik bis Ende 2010 eine neue Regelung beschließen müsse. Dem kam die Regierung im Februar 2011 nach. Die damals von der Regierung vorgelegten neuen gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung der Regelsätze wurden von der Fraktion DIE LINKE kritisiert. Aus aktuellem Anlass dokumentiert clara Auszüge aus einer persönlichen Erklärung von Katja Kipping (DIE LINKE) vom Februar 2011, die die aktuelle Kritik des Berliner Sozialgerichtes bereits vor einem Jahr weitgehend vorwegnahm.

Ruben Lehnert