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Hartz IV: Anrechnungsfrei hinzuverdienen mit Ferienjobs

Nachricht von Diana Golze,

Ferienzeit ist Urlaubszeit. Dies gilt leider nicht für alle. Viele Jugendliche aus Familien im Hartz-IV-Bezug müssen den Sommer nutzen, um Geld zu verdienen. Das Gesetz erlaubt dies, denn Schülerinnen und Schüler aus ALG-II-Haushalten dürfen in den Schulferien bis zu 1.200 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen.

Dennoch gibt es oft Irritationen, ob das schwer verdiente Geld auch wirklich nicht auf Hartz IV angerechnet wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nach einem Schulabschluss gejobbt wird, um die Zeit zu nutzen, bis die weiterführende Schule im Herbst beginnt.

Diana Golze, Leiterin des Arbeitskreises Arbeit, Gesundheit und Soziales, fragte daher die Bundesregierung nach der genauen Regelung, um Klarheit zuschaffen. Das Ergebnis:

Ferienjobs sind anrechnungsfrei, wenn die Tätigkeit pro Kalenderjahr nicht länger als vier Wochen gedauert hat und die Schülerin/der Schüler nicht älter als 25 Jahre ist. Als Schule gelten dabei allgemeinbildende Schulen sowie Berufsschulen, sofern keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. In den Sommerferien stoßen viele aber auf ein anderes Problem. Sie wechseln von einem Schulabschnitt in den nächsten, also beispielsweise von einer allgemeinbildenden Schule auf eine berufsbildende Schule. Während der Sommerferien sind sie dann keine Schüler und das Einkommen aus den Ferienjobs wird angerechnet. Aber: Wird im Anschluss der einen Schule eine andere Schule besucht, dann gilt die Ferienjob-Regelung für die Sommerferien.

"Das Verfahren ist für viele nicht durchschaubar und nicht immer sorgt die ARGE für Klarheit", so Diana Golze. "Daher weise ich deutlich auf das geltende Recht hin: Wer nach Schulabschluss im Herbst eine weitere Schule besucht, der kann auch im Sommer einen Ferienjob anrechnungsfrei ausüben."