Zum Hauptinhalt springen

Halbe Sachen beim Verbot von Rüstungsexporten

Nachricht,

 

Am Montag, den 5.11. fand im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie eine Öffentliche Anhörung zum Thema Rüstungsexportpolitik statt. Anlass dazu waren die Anträge von SPD (Drs. 17/9188) und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Drs.17/9412). Zur Abgabe einer Stellungnahme und Befragung eingeladen wurden Vertreter der Rüstungsindustrie und der Friedensforschung sowie zwei Rechtswissenschaftler der Universität Düsseldorf und der Universität Münster – tatsächlich alles Männer.

SPD und Grüne forderten in ihren Anträgen die Bundesregierung auf, den Bundestag im Genehmigungsverfahren von Rüstungsexporten stärker zu beteiligen bzw. umfassender als bisher zu informieren. Die Grünen gehen noch einen Schritt weiter und fordern z.B. ein  Verbot der Lizenzvergabe zur Produktion von Kriegswaffen an Drittstaaten. Darüber hinaus sieht der Antrag der Grünen die gesetzliche Verankerung der „Politischen Grundsätze der BR für den Export von Rüstungsgütern und Kriegswaffen“ und des Gemeinsamen Standpunktes der EU in einem Rüstungsexportkontrollgesetz vor und ein damit verbundenes Verbandsklagerecht.

Das sind erstmal sinnvolle Forderungen, sie bleiben aus Sicht der Fraktion DIE LINKE jedoch auf halber Strecke stehen. Es ist kaum zu verstehen, warum die Grünen nicht auch ein dringend notwendiges Exportverbot von Kleinwaffen unterstützen – das sind die Massenvernichtungswaffen unserer Zeit. Dies ist eine der Hauptforderungen der Fraktion DIE LINKE auf dem Weg hin zu einem vollständigen Verbot von Waffenexporten. Der außenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Jan van Aken, bezog dazu bereits im Frühjahr in einer Bundestagsrede Stellung.

Der Anhörung voraus gingen von allen Sachverständigen schriftlich abgegebene Stellungnahmen, die bereits in ihrem jeweiligem Umfang das Interesse von Rüstungsindustrie und Friedensbewegung an einer Debatte deutlich machten. Während sich letztere ausführlich mit den Forderungen der Anträge und ihrer Umsetzbarkeit befassten, setzten die Vertreter Rüstungsindustrie auf gerade einmal ein bis drei Seiten, um jede Kritik mit einem Verweis auf die sicherheitspolitische Bedeutung ihrer Branche und dem Verweis auf Bündnispflichten Deutschlands beiseite zu wischen.

Der Vertreter des Rüstungsverbandes ASD, Hesse, wies während der Fragerunde im Ausschuss darauf hin, dass etwa 50 Prozent der deutschen Exporte Zulieferungen an europäische Partner darstellen, die Deutschland im Rahmen von Rüstungskooperationen zur Lieferung vertraglich verpflichten und deren Nichteinhaltung mit Kosten in Form von Ausfall- bzw. Ersatzzahlungen sowie Verlust von Mitspracherechten der Regierung verbunden wären, die im Umkehrschluss auch die des Parlaments schwächen würden. In diesem Zusammenhang hob er hervor, dass die Genehmigung für Exporte in Drittländer nach wie vor den jeweiligen Regierungen der EU- Staaten vorbehalten ist, trotz der Vereinheitlichung der Exportrichtlinien auf europäischer Ebene. Dies setze jedoch voraus, dass bei Kooperationsprojekten Deutschland nicht zum reinen Zulieferanten werde, da es sonst die Kontrolle über den letztendlichen Export verlöre.

Herr Moltmann der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung HSFK sah gerade in der Rolle Deutschlands als Lieferant von Komponenten die entscheidende Möglichkeit für Konversion, also die Umstellung auf zivile Produktion.

Herr Adamovitsch, oberster Rüstungslobbyist beim BDSV und vormals Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, sprach im wörtlichen Sinne bemerkenswert positiv über die „strengen“ Rüstungsexportrichtlinien und hob die Vorbildlichkeit und das Verantwortungsbewusstsein der Regierung bei Genehmigungsentscheidungen hervor und empfahl entsprechend, nichts an den bestehenden Regelungen zu verändern, diese sogar zum europäischen Standard zu erheben.

Diskussion löste vor allem die Frage nach der Geheimhaltung der Exportgenehmigungen unter den Anwesenden aus. Mit Ausnahme der Vertreter der Rüstungsindustrie waren sich jedoch Opposition sowie die Anzuhörenden darin einig, dass es keinen Eingriff in die Entscheidungsbefugnis der Bundesregierung darstellt, wenn Genehmigungen nach ihrer Erteilung zeitnah bekannt gegeben werden. Bisher informiert die Bundesregierung den Bundestag über diese erst bis zu zwei Jahre später in ihrem Rüstungsexportbericht.

Jan van Aken von der Fraktion DIE LINKE wies auf die Frage von Herrn Lindner (FDP), ob Rüstungsexporte die Menschenrechte befördern bzw. es Hinweise darauf geben, dass Nicht-Lieferung eine Verletzung dieser verhindern konnten, darauf hin, dass die Lieferung von Grenzsicherungssystemen und Ausbildung von Grenzsoldaten in Saudi- Arabien durch Deutschland eben nicht verhinderten, dass der zuerst „nach rechtsstaatlichen Verfahren Festgenommene anschließend in einem Gefängnis gefoltert würde“.

Über die Anträge von SPD und Grünen wurde in dieser Sitzung letztlich nicht abgestimmt. Zu erwarten ist jedoch, dass sie mit Mehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt werden, wie dies bereits mit den vielen Anträgen der Fraktion DIE LINKE gegen Waffenexporte in den vergangenen zwei Jahren passiert ist. Erwähnt sei hierbei jedoch, dass auch unter Rot/Grün und Rot/Schwarz diesbezüglich keine Veränderungen zugunsten der Informationsrechte des Bundestages vorgenommen bzw. zugelassen wurden.

linksfraktion.de, 7. November 2012