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Gute Arbeit statt Minijobs – ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt

Nachricht von Matthias W. Birkwald, Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann,


Matthias Birkwald, Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann (v.l.) im Austausch mit Expertinnen

Unter aktiver Mitwirkung von Gewerkschaftern, Betriebsräten, Wissenschaftlern und internationalen Gästen diskutierten zahlreiche Abgeordnete unserer Fraktion am 16.September über das Thema geringfügige Beschäftigung (Minijobs) und die Möglichkeiten, diese unsicheren, schlecht bezahlten Arbeitsplätze in reguläre, gute Beschäftigung umzuwandeln.

Beunruhigend ist das Ausmaß der prekären Beschäftigung. Im Dezember 2010 gingen bereits 4,9 Millionen Menschen ausschließlich einem Minijob nach und der Anteil der Minijobs an allen Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ist von zwei Prozent im Jahr 1991 auf 47 Prozent im Jahr 2010 gestiegen.

Überzeugend dargestellt wurde, dass Millionen Beschäftigte sich mittlerweile – zumeist unfreiwillig – mit einem Minijob begnügen müssen, der nicht einmal ihre Existenz sichert. Hinzu kommt, dass Minijobs sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängen, wodurch es noch schwerer wird, eine Arbeit zu finden, die anständig entlohnt wird und von der man leben kann.

Durch die fehlende soziale Absicherung von Minijobs ist die Gefahr von Altersarmut für viele besonders hoch. Betroffen sind insbesondere Frauen. Zwei von drei Minijobs werden von Frauen ausgeübt, weswegen diese Beschäftigungsform in erheblichem Maße zur geschlechtsspezifischen Spaltung des Arbeitsmarkes beiträgt.

Minijobs finden sich vor allem im Dienstleistungsbereich. Typische Branchen sind der Einzelhandel oder das Gastgewerbe. In der Gastronomie ist inzwischen jeder zweite Arbeitsplatz ein Minijob, im Einzelhandel jeder Dritte. Auch im Gesundheits- und Sozialwesen gibt es viele Minijobs. Ebenso im Bereich der Ordnungs- und Sicherheitsberufe, also dem klassischen Wachschutz.

Das Fachgespräch verlief in sehr aufgeschlossener und konstruktiver Atmosphäre. Das Beispiel aus Slowenien, wo eine Volksabstimmung die Einführung von Minijobs verhinderte, vorgestellt von Andrej Zorko vom slowenischen Gewerkschaftsbund, macht Mut, weiter gegen die Prekarisierung der Arbeit vorzugehen. Die Fraktion wird das Thema verfolgen und parlamentarisch begleiten.


Darum formiert sich ein breiter Widerstand gegen Minijobs:
 

  • Minijobs unterliegen nicht der vollen Sozialversicherungspflicht, lediglich der Arbeitgeber entrichtet Pauschalbeiträge für die Renten- und Krankenversicherung entrichten, aus denen sich für die Minijobberinnen und Minijobber allerdings keine oder nur geringe Ansprüche ableiten lassen. Damit gibt es keine Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder im Alter.
     
  • Geringfügige Beschäftigung ist in erster Linie Niedriglohnbeschäftigung. Die Zunahme der Minijobs in den vergangenen Jahren erfolgte auch zu Lasten regulärer Arbeitsplätze. Eine Brückenfunktion nehmen die Minijobs dagegen selten ein.
     
  • Rund ein Drittel der Minijobs erfolgen als Nebenbeschäftigung – neben einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. In vielen Fällen ist der Lohn aus der Nebenbeschäftigung zur Aufstockung geringer Löhne in der Hauptbeschäftigung erforderlich.
     
  • Obwohl das Arbeitsrecht auch für Minijobberinnen und Minijobber gilt, wird es nicht selten missachtet. Oftmals wird keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder kein bezahlter Urlaub gewährt.
     
  • Minijobs tragen in erheblichem Umfang zur geschlechtsspezifischen Spaltung auf dem Arbeitsmarkt bei. Die Mehrzahl der Minijobs werden von Frauen ausgeübt. Dadurch, dass keine eigenständige Absicherung gegen die Lebensrisiken vorgenommen werden kann, verfestigen sich Abhängigkeiten vom Partner oder aber Singles sind gezwungen, über das Arbeitslosengeld II ihr Einkommen aufzustocken. Eine eigenständige Sicherung der Existenz ist mit einem Minijob nicht möglich.
     
  • Nicht zuletzt höhlen die weit verbreiteten Minijobs die sozialen Sicherungssysteme aus. Die im Rahmen dieser Beschäftigungsform abgeführten Beiträge sind niedriger als der Gesamtsozialversicherungsbeitrag einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.