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»Grundrechte darf man nicht kürzen«

Interview der Woche von Katja Kipping, Sabine Zimmermann,

Sabine Zimmermann und Katja Kipping

 

In dieser Sitzungswoche stellt die Bundesregierung den Armuts- und Reichtumsbericht vor. Er zeigt, dass sich die Schere zwischen denen, die überdurchschnittlich vom Reichtum unserer Gesellschaft profitieren und denen, die kaum das Nötigste haben, immer weiter öffnet. Und dass diejenigen, die auf Hilfen angewiesen sind, kaum eine Chance haben, sich aus ihrer Lage zu befreien. Menschen im Hartz IV-Bezug sind davon in besonderer Weise betroffen. Katja Kipping und Sabine Zimmermann stellen im Interview der Woche unter anderem unsere Initiativen für eine sanktionsfreie Mindestsicherung vor, die am Donnerstag im Plenum debattiert werden.

 

Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) feiert sich bis heute für die Einführung von Agenda 2010 und Hartz IV. Welchen Zusammenhang gibt es zwischen diesen Gesetzen und der wachsenden ökonomischen Ungleichheit in Deutschland?

Sabine Zimmermann: Die Hartz-Gesetze haben nicht nur die Lage vieler erwerbsloser Menschen verschlechtert. Es ist ein offenes Geheimnis, dass mit dem Drohpotential Hartz IV die Löhne  gedrückt werden sollten. Und das ist ja leider auch gelungen. Damit wurde die Umverteilung von unten nach oben noch einmal vorangetrieben.

Katja Kipping: Armut ist die Folge von ungleicher Verteilung gesellschaftlichen Reichtums. Gehäufter Reichtum bei wenigen bedeutet Armut bei vielen. Und: Hartz IV ist Armut per Gesetz.

In keinem Land Europas ist der Reichtum so ungleich verteilt wie in Deutschland: Allein das reichste Prozent besitzt ein Drittel des gesamten Privatvermögens. In einem Antrag im Deutschen Bundestag fordert DIE LINKE, den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zu qualifizieren. Inwiefern soll er qualifiziert werden?

Sabine Zimmermann: In der Vergangenheit wurde der Bericht an den Stellen zur Armut geschönt und zugleich wurde kaum Wort über den großen und wachsenden Reichtum in Deutschland verloren. Das wollen wir ändern. Wir schlagen deshalb vor, eine unabhängige Kommission aus Wissenschaft, Gewerkschaften, Verbänden und Interessenvertretungen der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Personen einzuberufen. Diese Kommission soll die Armuts- und Reichtumsberichte erarbeiten und zugleich Maßnahmen vorschlagen, wie gesellschaftliche Ungleichheit abgebaut und Armut und soziale Ausgrenzung bekämpft werden kann.

Wäre es nicht dringlich, endlich große Vermögen angemessen zu besteuern?

Sabine Zimmermann: Klar! Dafür streitet DIE LINKE zusammen mit anderen schon seit Jahren. Wir wollen eine Millionärsteuer, also Vermögen von über eine Millionen Euro mit fünf Prozent besteuern. Das brächte etwa 80 Milliarden Euro. Mit dem Geld könnte man viele gesellschaftlich sinnvolle Maßnahmen finanzieren, um Armut zu bekämpfen. In Deutschland machen Steuern auf Vermögen nur 0,6 Prozent der Wirtschaftsleistung aus, in den USA, in Frankreich oder Großbritannien ist dieser Anteil fünf oder sechs Mal höher. Ich wundere mich immer wieder, dass wir darüber in Deutschland so wenig reden.

Welche Vorschläge machen Sie, um in einem so reichen Land wie Deutschland Armut zu bekämpfen?

Katja Kipping: DIE LINKE hat viele Vorschläge auf den Tisch gelegt. Wir setzten uns zum Beispiel für ordentliche Löhne und ein Mindestlohn in Höhe von derzeit 10 Euro ein. Wir streiten für eine Mindestsicherung und Mindestrente von derzeit 1050 Euro, bei hohen Mieten ergänzt durch Wohngeld. Wir wollen eine Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen analog der Forderungen der Wohlfahrtsverbände und von Teilen der Gewerkschaften. Diese Liste ließe sich fortsetzen.

Bei der Einführung von Hartz sagte einst Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD): „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.“ DIE LINKE hingegen fordert in einem Antrag, der in dieser Woche im Deutschen Bundestag behandelt wird: „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“. Was spricht dagegen, erwerbslosen Menschen, die sich nicht an Regeln halten, Leistungen zu kürzen, schließlich handelt es sich um Steuergeld?

Katja Kipping: Das Recht auf eine gesicherte Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschen- und Grundrecht. Grundrechte sind an keine Bedingungen geknüpft, schon gar nicht an ein Wohlverhalten. Nichts gegen Regeln, aber Regeln, die die Grundrechte verletzen, sind verfassungswidrig. Übrigens: Jeder und jede zahlt Steuern in Deutschland, auch erwerbslose Menschen: nämlich die Mehrwertsteuer. Und noch etwas: Erwerbslose arbeiten, in der Familie, in Vereinen, Bürgerinitiativen.

Sabine Zimmermann: Es geht hier ganz grundsätzlich um das Menschenrecht des Existenzminimums. Da kann und darf man nicht kürzen. Wie übrigens eine Anfrage von mir ergeben hat, haben Hartz-IV-Beziehende in den vergangenen sieben Jahren rund 1,5 Milliarden Euro wegen Sanktionen eingebüßt.

Kritik an der Sanktionspraxis kommt auch von deutschen Gerichten. Mit wem und wie führen Sie diese Auseinandersetzung in Zukunft, sollte der Antrag im Bundestag abgelehnt werden?

Katja Kipping: Das Sozialgericht Dresden hat jüngst im Rahmen eines Urteils gegen unrechtmäßige Sanktionen bemerkt, dass es der Auffassung sei, dass komplette Kürzungen verfassungswidrig sind. Es bezog sich dabei auf die Auffassung des Gothaer Sozialgerichts. Dieses aber schätzt Sanktionen viel weiter als nur bezogen auf die Komplettsanktionen als verfassungswidrig ein. Das Hartz-IV-Unrechtssystem muss politisch gestürzt werden. Dazu müssen wir auf engagierte Bürgerinnen und Bürger, auf soziale Bewegung, auf Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften setzen, die der herrschenden Politik Beine machen. Auch DIE LINKE ist dabei mit der Kampagne „Das muss drin sein!“ – diesmal zum Thema sanktionsfreie Mindestsicherung.

Wie sollte diese sanktionsfreie Mindestsicherung konkret ausgestaltet sein?

Katja Kipping: Erstens, die Mindestsicherung darf nicht unter 1.050 Euro liegen. Sie muss, zweitens, bei hohen Mieten durch Wohngeld ergänzt werden können. Drittens, die Mindestsicherung ist grundsätzlich sanktionsfrei. Sie ist, viertens, individuell unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen zugesichert. Fünftens, nachweisbare Sonderbedarfe werden zusätzlich übernommen. Und sechstens, die Mindestsicherung sichert sowohl erwerbsfähige als auch nicht erwerbsfähige Erwachsene, zum Beispiel Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner.

Sabine Zimmermann: Wir wollen, dass es keinen Menschen in Deutschland gibt, der in Armut lebt. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Neben dem Konzept zur sanktionsfreien Mindestsicherung haben wir noch weitere Vorschläge, wie wir Betroffene unterstützten können, je nach ihrer Lebenslage und ihren Möglichkeiten ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Das wollen nämlich die meisten. Statt zu überlegen, wie sie die Sanktionspraxis verfeinern kann, sollte die Bundesregierung lieber hier aktiv werden.

 

linksfraktion.de, 28. September 2015