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GroKo in spe attackiert Mitbestimmung

Im Wortlaut von Alexander Ulrich,

Von Alexander Ulrich


Ohnehin ist das deutsche Modell der Arbeitnehmermitbestimmung über den "Umweg Europa" leicht zu umschiffen. Die so genannte Niederlassungsfreiheit ermöglicht es deutschen Unternehmen bereits heute, eine ausländische Rechtsform wie die britische Limited zu wählen, die die in Deutschland bestehenden Regeln zur Beteiligung von Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten nicht kennen. Das ist unter Berücksichtigung einiger kleiner bürokratischer Hürden selbst dann möglich, wenn das betroffene Unternehmen in Großbritannien überhaupt nicht aktiv ist.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Möglichkeiten dieser Umschiffung von Arbeitnehmerrechten im vergangenen Herbst mit dem so genannten Polbud-Urteil sogar noch ausgeweitet. Er hat klargestellt, dass ein solcher Wechsel zu einer ausländischen Rechtsform nicht nur bei Neugründungen, sondern auch für bestehende Unternehmen möglich ist. Sogar dann, wenn es eindeutig nur darum geht, sich durch den Rechtsformwechsel unternehmerische Vorteile zu verschaffen – wie eben die Möglichkeit, Arbeitnehmer aus den Aufsichtsräten zu drängen.

EuGH ordnet Arbeitnehmerrechte so genannten Grundfreiheiten unter

Das Urteil ist keine Überraschung. Es reiht sich in eine ganze Serie von Urteilen ein, in denen der EuGH stets nationalstaatlich verankerte Arbeitnehmerrechte den so genannten Grundfreiheiten des Binnenmarktes unterordnet. Lässt man die Luxemburger Richter und die Brüsseler EU-Kommission gewähren, sind Arbeitnehmerrechte illegal, sobald sich irgendwie argumentieren lässt, dass sie den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital oder Arbeitskräften behindern.

Es ist deswegen an den Regierungen der Mitgliedsstaaten, die Rechte der Arbeitnehmer durch geeignete Gesetzgebung zu schützen. Eine Möglichkeit läge in der Einführung eines Mitbestimmungserstreckungsgesetzes, wie es Gewerkschaften schon lange fordern. Ein solches Gesetz müsste die in Deutschland tätigen Unternehmen verpflichten, einen mitbestimmenden Aufsichtsrat einzusetzen oder zumindest eine gleichwertige Alternative zur Beteiligung von Arbeitnehmern entwickeln. Auch die SPD fordert dies. Zumindest manchmal. Und natürlich nicht, wenn sie gerade über eine Regierungsbeteiligung verhandelt. Im Sondierungspapier findet sich jedenfalls nichts dazu.

Europa GmbH höhlt Arbeitnehmerrechte aus

Im Gegenteil. Würde das Sondierungspapier zum Koalitionsvertrag werden, bestünde darin sogar eine weitere Attacke gegen die Mitbestimmung. Diesmal nicht aus Brüssel, sondern von der GroKo aus Berlin. So bekennen sich die Sondierer zur so genannten Europa GmbH  – einer europäischen Rechtsform, die seit Jahren eingeführt werden soll, die aber von Deutschland bisher blockiert wird, gerade weil sie mit der geltenden Arbeitnehmermitbestimmung unvereinbar ist. Die Europa GmbH zielt darauf ab, eine einheitliche Rechtsform mit ausgesprochen wenigen Verpflichtungen zu schaffen, die in der gesamten EU gilt. Sie wäre ein geeignetes Werkzeug, nicht nur gegen die deutsche Arbeitnehmermitbestimmung, sondern gegen allerlei in den einzelnen Mitgliedsländern geltenden Arbeitnehmerrechten.

Stand heute würde die GroKo also nicht nur nichts zur Verteidigung der Mitbestimmung gegen europarechtliche Übergriffe tun, sondern diese Übergriffe sogar noch aktiv befördern. Aus Arbeitnehmersicht kann man nur hoffen, dass die SPD-Basis dieses Unheil durch Verweigerung der Zustimmung zur GroKo von den Arbeitnehmern abwendet.