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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - auch für Leiharbeit

Nachricht von Werner Dreibus,

DIE LINKE. hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der erwerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeit - eingebracht.

‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ ist ein Grundprinzip unseres Sozialstaates und muss auch für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter gelten, unterstreicht Werner Dreibus.

Während der Arbeitsminister über Niedriglohnbeschäftigung klagt, gerät aus dem Blick, dass die Ausweitung von Lohndumping wesentlich durch die Gesetzgebung zur Leiharbeit der SPD-geführten Regierung Schröder begünstigt wird. Der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz enthaltene so genannte Tarifvorbehalt (vom Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ sind abweichende Regelungen auf der Basis eines Tarifvertrages für Leiharbeit möglich) wird von Unternehmen in nahezu allen Branchen zum Lohndumping missbraucht. Lohndifferenzen von LeiharbeitnehmerInnen und Stammbeschäftigten, die die gleiche Arbeit verrichten, von bis zu 50 Prozent sind die Folge.

Statt korrigierend einzugreifen feiert die Regierung Merkel den Zuwachs der Leiharbeit als Erfolg ihrer Beschäftigungspolitik. Erfahrungen in Betrieben legen eine andere Sichtweise nahe: Leiharbeit ersetzt zunehmend reguläre Beschäftigung, wobei nicht die Abdeckung von Auftragsspitzen sondern die dauerhafte Kostensenkung durch Lohndumping das entscheidende Motiv für die Unternehmen darstellt.

Die Verankerung des Grundsatzes ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist deshalb dringend notwendig. Die unmittelbaren Vorteile der gleichen Entlohnung von Leiharbeit liegen auf der Hand: Sie begrenzt Lohndumping und schützt reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Bei der Forderung nach ‚Gleichem Lohn für gleiche Arbeit’ geht es aber um mehr. Es geht um den Charakter unseres Staates: Wollen wir den Staat des Grundgesetzes, der auf soziale Gerechtigkeit setzt oder wollen wir dieses Prinzip über Bord werfen? Wer die soziale Gerechtigkeit will, der muss auch für gerechte Entlohnung, der muss für den Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ eintreten.