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Gegenüberstellung von zu Guttenberg mit Wichert und Schneiderhan ist unumgänglich

Nachricht von Paul Schäfer,

Ergebnis der Beratung im Kundus-Untersuchungsausschuss vom 9. Juni 2030: Es muss im Ausschuss eine Gegenüberstellung von Minister zu Guttenberg mit dem von ihm in den Ruhestand versetzten Staatssekretär Wichert und Generalinspekteur Schneiderhan geben. DIE LINKE prüft mit den beiden anderen Oppositionsfraktionen den Klageweg. DIE LINKE kritisiert die Versuche der Koalition, den Ausschuss zunehmend geheim tagen zu lassen. Außerdem besteht erheblicher Aufklärungsbedarf zur Rolle der "Gruppe 85".

Sofort-Info Nr. 10

Die Sitzung des Untersuchungsausschusses am 9. Juni hat unsere Auffassung der Notwendigkeit einer Gegenüberstellung des amtierenden Verteidigungsministers zu Guttenberg mit dem von ihm „vorzeitig in den Ruhestand versetzten“ Staatssekretär Wichert und Generalinspekteur Schneiderhan bekräftigt. So hat zu Guttenbergs Adjutant, Brigadegeneral Braunstein, die Version des Ministers gestützt, er, Braunstein, sei bei dem Gespräch zwischen zu Guttenberg und dem Staatssekretär Wichert sowie dem Generalinspekteur Schneiderhan anwesend gewesen. Wichert und Schneiderhan hingegen behaupten unabhängig voneinander, dass Brigadegeneral Braunstein nicht anwesend gewesen sei.

Die Notwendigkeit einer Gegenüberstellung zwischen den oben genannten Personen zur Aufklärung des wahren Sachverhaltes sehen die Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP natürlich anders. Sie wollen Guttenberg diese Konfrontation ersparen, um Schaden von ihm abzuwenden. Daher lehnen sie die Gegenüberstellung schlichtweg ab.

Ob sie mit ihrer Mehrheit im Untersuchungsausschuss tatsächlich eine erneute Vorladung der oben genannten Personen verhindern können, ist eine andere Frage.

Die Blockade einer erneuten Vorladung der drei genannten Zeugen in dem Format einer unmittelbaren Gegenüberstellung widerspricht zwar dem Geist des Untersuchungsausschussauftrages, den Fall lückenlos aufzuklären sowie dem Geist der gemeinsam erarbeiteten Verfahrensregeln, vertrauensvoll miteinander zu kooperieren. Aber darum geht es den Regierungsfraktionen immer weniger.

DIE LINKE prüft mit den beiden anderen Oppositionsfraktionen, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, ob der Klageweg beschritten werden sollte. Zu widersprüchlich sind die Aussagen dieser hochrangigen Personen, als dass der Untersuchungsausschuss diese Aussagen in Raume stehen lassen kann, wenn er sich selbst als Kontrollgremium ernst nimmt.

Ein weiterer Konflikt tut sich in der Frage der öffentlichen bzw. geheimen Sitzung des Untersuchungsausschusses bei den noch verbleibenden Sitzungen auf. Auch hier interpretieren die Regierungsfraktionen die Verfahrensregeln in Richtung Geheimhaltung.

DIE LINKE insistiert auf öffentlichen Sitzungen, um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Die Bürger unseres Landes sollen genau verfolgen können, was diskutiert wird und wie sich wer im Untersuchungsausschuss verhält.

Auch mit Blick auf die undurchsichtige „Gruppe 85“ im Verteidigungsministerium, deren Aufgabe unserer Vermutung nach darin bestand, Einfluss auf den NATO-Untersuchungsbericht zu nehmen, hat die letzte Untersuchungsausschusssitzung gezeigt, dass hier noch erheblicher Aufklärungsbedarf besteht. Von den vier vernommen Zeugen gaben zwei an, diese „Gruppe 85“ nicht gekannt zu haben, einer habe sporadischen Kontakt mit ihr gehabt und der vierte Zeuge verharmloste die „Gruppe 85“ gar als irrelevante Stuhlrunde.