Zum Hauptinhalt springen

Gastgewerbe: Viel Arbeit für wenig Geld

Nachricht von Klaus Ernst,

Viele Arbeitsplätze in der Berufsgruppe »Tourismus, Hotel und Gaststätten« sind prekär und unsicherer. Fast zwei Drittel der Beschäftigten arbeiten in Teilzeit oder in einem Minijob. Das Lohnniveau ist niedrig. Ein Drittel der Beschäftigten ist auf Hartz IV angewiesen. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung (PDF) auf eine Anfrage von Klaus Ernst und der Fraktion DIE LINKE.

Von den 755.540 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Berufsgruppe »Tourismus, Hotel und Gaststätten« arbeiten 415.000 in Vollzeit (55 Prozent) und 341.000 in Teilzeit (45 Prozent). Gleichzeitig ist die Zahl der geringfügig Beschäftigten sehr hoch: 480.000 Beschäftigte arbeiten in einem Minijob - in Relation zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Branche mehr als jede/r Zweite (63  Prozent). In der Gesamtwirtschaft sind es demgegenüber weniger als 16 Prozent. Die Arbeitsplätze sind durch prekäre und unsichere Beschäftigungsverhältnisse gekennzeichnet. Der Anteil befristeter Neueinstellungen an allen Neueinstellungen liegt bei 60 Prozent (+10 Prozent zu 2013). Gestiegen ist auch die Leiharbeit in der Branche. Rund die Hälfte der beendeten Leiharbeitsverhältnisse dauerten dabei drei Monate und länger.  Aufgrund der hohen Anzahl von Minijobbende in der Branche muss jede/r Zehnte (9,7 Prozent) seinen Lohn durch aufstockende Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) ergänzen. Und selbst bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind es noch immer 5,5 Prozent, die „aufstocken“ müssen – deutlich mehr als in der Gesamtwirtschaft (1,9 Prozent). Laut Antwort der Bundesregierung beliefen sich die Leistungen im Jahr 2015 insgesamt auf fast eine Milliarde Euro.

Die Löhne im Gastgewerbe sind im Vergleich mit dem Lohnniveau der Gesamtwirtschaft besonders niedrig: Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst beträgt mit 12,71 Euro nur etwas mehr als die Hälfte des in der Gesamtwirtschaft gezahlten durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes (22,98 Euro). Viele verdienen deutlich weniger. Eine Erklärung dafür liefert die Bundesregierung gleich mit: Nur für einen kleinen Teil der Beschäftigten wurden von den Tarifpartnern Eckentgelte festgelegt.

Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Die Löhne und Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe sind vielfach prekär und Ausdruck einer verfehlten Arbeitsmarktgesetzgebung der letzten Jahre. Auch wegen der unzureichenden Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser liegt mit 8,84 Euro weit unter der offiziell anerkannten Niedriglohnschwelle. Deshalb ist es auch wirklichkeitsfremd, wenn die Bundesregierung uns antwortet, sie habe beim Mindestlohn gehandelt und nun auf die Zuständigkeit der Sozialpartner verweist. DIE LINKE fordert einen Mindestlohn von 12 Euro. Damit wäre den Beschäftigten des Tourismus-, Hotel- und Gaststättengewerbes sehr geholfen. Ein Mindestlohn von 12 Euro ist in Tarifverhandlungen Rückenwind. So aber müssen viele Beschäftigte auch in dieser Branche ihren Lohn mit Hartz IV aufstocken. Die Gesellschaft subventioniert diese Branche mit Steuergeldern durch die Hintertür. So ist die Wirtschaftslage nur gut für die Arbeitgeber dieser Branche, nicht aber für die Beschäftigten.“

Ergebnisse im Einzelnen:

  • Im Dezember 2016 waren in der Berufsgruppe „Tourismus, Hotel und Gaststätten“ 755.540 sozialversicherungspflichtig beschäftigt (+ 3,5 Prozent gegenüber Dezember 2015), davon 501.324 Frauen (66,4 Prozent) und 254.216 Männer (33,6 Prozent) (s. Tabelle 1 zu Frage 1). 340.639 der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in Teilzeit (45,1 Prozent), 414.901 arbeiten Vollzeit (54,9 Prozent) (s. Tabelle 3 zu Frage 6).
  • Ausschließlich geringfügig beschäftigt waren im Dezember 2016 in derselben Berufsgruppe 479.607 Menschen (+1,3 Prozent), davon 327.521 Frauen (68,3 Prozent) und 152.086 Männer (31,7 Prozent) (s. Tabelle 1 zu Frage 6).
  • Die Zahl der befristet Beschäftigten ist in den vergangenen Jahren gestiegen (+ 6,2 Prozent gegenüber 2015: + 109,1 Prozent gegenüber 2006). Ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung liegt seit 2012 konstant bei 12 Prozent (+ 3 Prozentpunkte gegenüber 2006) (s. Tabelle 1 zu Frage 2). Der Anteil befristeter Neueinstellungen an allen Neueinstellungen in der Berufsgruppe Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe beträgt 60 Prozent. Eine Steigerung gegenüber 2013 von zehn Prozentpunkten (s. Tabelle 1 zu Frage 3). Die Übernahme befristet Beschäftigter im Gastgewerbe ist zuletzt wieder gesunken (2016: 34 Prozent). Sie liegt weit unter dem Ergebnis von 2012 (46 Prozent) und 2009 (43 Prozent) (s. Tabelle 4 zu Frage 3)
  • Die Zahl der beschäftigten Leiharbeitnehmer in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen ist von 29.415 in Dezember 2015 auf 30.593 in Dezember 2016 gestiegen (+4 Prozent) (s. Tabelle 1 zu Frage 4). Rund die Hälfte aller beendeten sozialversicherungspflichtigen Leiharbeitsverhältnisse dauerten drei Monate und länger (s. Tabelle 1 zu Frage 5)
  • Die Löhne im Gastgewerbe liegen weit unter dem Lohnniveau der Gesamtwirtschaft. So beträgt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst im Gastgewerbe mit 12,71 Euro nur etwas mehr als die Hälfte des in der Gesamtwirtschaft gezahlten durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes (22,98 Euro).  (s. Antwort zu Frage Nr. 12, S. 7)
  • Im Dezember 2016 haben 410.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (5,5 Prozent) und 43.000 geringfügig Beschäftigte (9,7 Prozent) in den Tourismus-, Hotel- oder Gaststättenberufen ergänzend zum Lohn aufstockende Leistungen gem. SGB II in Anspruch genommen (s. Antwort auf Frage 15, S. 9). Diese Leistungen belaufen sich im Jahr 2015 insgesamt auf 999,5 Millionen Euro (s. Antwort auf Frage 16, S. 9f.)
  • Die Zahl der unbezahlten Überstunden im Gastgewerbe entsprach 2016 17.500 Vollzeitstellen (s. Antwort zu Frage 11, S. 5f.).
  • Nur in den aktuellen Tarifverträgen für die Länder Bayern und Sachsen-Anhalt wurden von den Tarifpartnern Eckentgelte festgelegt und darin auch nur für eine sehr begrenzte Zahl von Berufsgruppen (s. Antwort zu Frage 13, S. 8).
  • Von Belastung durch Samstags- und Wochenendarbeit ist ein Anteil der Arbeitnehmer von über 57 Prozent, respektive 47 Prozent betroffen. Sie hat gegenüber den Vorjahren zugenommen (s. Tabelle 1 zu Frage 9).
  • Die Zahl der Arbeitsunfälle ist zuletzt wieder gestiegen, von 36.129 in 2015 auf 36.458 in 2016 (+1 Prozent) (s. Tabelle zu Frage 26).