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Frauenhäuser mitfinanzieren

Nachricht von Cornelia Möhring,

Cornelia Möhring (m.) beim Fachgespräch

 

Über 80 Gäste folgten der Einladung zu einem gemeinsamen Fachgespräch der Oppositionsfraktionen. Selbst aus Bayern reisten Vertreterinnen von Frauenhäusern an. Es ging um die Frage, welche Gestaltungsmöglichkeiten der Bund für eine bedarfsgerechte und flächendeckende Finanzierung von Frauenhäusern besitzt. Eine zentrale Frage war, ob ein individueller Rechtsanspruch eine tragfähige Lösung für eine bedarfsgerechte Versorgung sein kann. Die gesetzliche Verankerung eines solchen individuellen Rechtsanspruchs sollte ursprünglich den Handlungsdruck auf die Bundesregierung verstärken, um endlich eine bundeseinheitliche Finanzierung zu sichern. Doch es gibt auch Argumente dagegen.

Die Forderung nach einem Rechtsanspruch wurde von Heike Herold, Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung, mit der Impulswirkung auch für Länder und Kommunen begründet.
Umfassende Kritik und Befürchtungen, dass ein Rechtsanspruch eher weitere bürokratische Hürden schafft, entwickelte hingegen Eva Risse von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF). Der Rechtswissenschaftler Stephan Rixen vertrat hier den Mittelweg, in dem er für ein „menschengerechtes Verwaltungsrecht“ plädierte, das die Nachweispflicht „klientenfreundlicher“ auslegen könnte. Mit einer solchen Flexibilisierung wäre ein Rechtsanspruch jedoch sehr wohl ein geeignetes Instrument, um das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Schutz in die bürokratischen Abläufe zu übersetzen.

Cornelia Möhring zog im Anschluss das Fazit, dass man das Problem drehen und wenden könne wie man wolle – der Kern bleibt der politische Wille für eine bundeseinheitliche, ausreichende Finanzierung des Hilfesystem, mit dem die Länder und Kommunen nicht allein gelassen werden. Es ist notwendig, dass nun Bund, Länder und Kommunen an einem Tisch zusammenkommen und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Die Diskussion in den Oppositionsfraktionen gehe auf jeden Fall weiter. DIE LINKE fordert mit einem Antrag einen "Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder".

linksfraktion.de, 29. September 2015