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Frauen brauchen endlich einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt

Nachricht von Cornelia Möhring,



Internationaler Tag der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Aktion am Brandenburger Tor


Anlässlich des Internationalen Tages zur Bekämpfung von jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen am 25. November erklärt die 1. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE Cornelia Möhring: "Die Bundesregierungen haben seit 2004 verschiedene repräsentative Studien zur Gewalt gegen Frauen herausgegeben. Gerade erst wurde eine Studie vorgestellt, die sich mit der Gewalt gegen Frauen mit Behinderung in Einrichtungen befasst und erschreckende Zustände aufdeckt.


Im Verlauf ihres Lebens erfahren zwei Drittel und mehr dieser Frauen psychische und körperliche Gewalt. Frauen in Werkstätten und Wohnheimen sind besonders gefährdet. Im Durchschnitt sind es 40 Prozent der Frauen in Deutschland, die solche Gewalterfahrungen machen müssen. Andere Studien betrafen Migrantinnen, ältere Frauen oder den Frauenhandel beziehungsweise die gesundheitliche Betreuung der Gewaltopfer.

Aber aus allen diesen wichtigen Erkenntnissen und Fakten haben die Bundesregierungen bis heute nicht die logische Konsequenz gezogen – da Gewalt gegen Frauen eine eklatante Menschenrechtsverletzung darstellt,  brauchen die betroffenen Frauen einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf umfassenden Schutz und Hilfe. Alle Frauen meint ohne Ansehen 'des biologischen oder sozialen Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität, des Alters, des Gesundheitszustands, einer Behinderung, des Familienstands, des Migranten- oder Flüchtlingsstatus oder des sonstigen Status'.   Diese Forderung steht im Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, das die Bundesregierung am 11. Mai 2011 unterzeichnete. Derzeit haben keineswegs alle Opfer  von Gewalt ohne Ansehen der Person einen solchen freien und ungehinderten Zugang zu Schutz und Hilfe. Ein Rechtsanspruch darauf wäre somit ein erster Schritt, um diesen sicher zu stellen.“