Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat am 16. September 2011 Organklage beim Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts erhoben. Sie wirft der Bundesregierung vor, auf ihre Kleinen Anfragen zu sogenannten Unterstützungseinsätzen der Bundespolizei nach § 11 Bundespolizeigesetz am 19. Februar 2011 in Dresden und am 1. Mai 2011 in Berlin und anderen Städten nicht geantwortet zu haben.
Dies ist bei weitem kein Einzelfall. Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag befinden sich in einem ständigen Kampf mit der Bundesregierung um die Wahrung ihres verfassungsrechtlich garantierten Fragerechts aus Art. 38 I 2 und Art. 20 II 2 GG. Die Bundesregierung spielt mit den Abgeordneten "Katz und Maus". Gerade in sensiblen Politikbereichen (Terrorbekämpfung, Waffenexport, Lobbyismus etc.) macht es sich die Bundesregierung offenbar zur Aufgabe, parlamentarische Anfragen nur so restriktiv wie irgend möglich zu beantworten, oder, anders formuliert, eine klare, umfassende Antwort im Rahmen des rechtlich Möglichen zu vermeiden. Hierdurch entsteht häufig der Eindruck, als investierten die Ministerien mehr Energie dafür, Anfragen nicht zu beantworten, anstatt Parlament und Öffentlichkeit so sorgfältig und wahrheitsgetreu wie möglich zu informieren.
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linksfraktion.de, 13. Oktober 2011