Zum Hauptinhalt springen

Fraktion DIE LINKE klagt gegen das Schweigen der Regierung

Nachricht von Wolfgang Neskovic,

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat am 16. September 2011 Organklage beim Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts erhoben. Sie wirft der Bundesregierung vor, auf ihre Kleinen Anfragen zu sogenannten Unterstützungseinsätzen der Bundespolizei nach § 11 Bundespolizeigesetz am 19. Februar 2011 in Dresden und am 1. Mai 2011 in Berlin und anderen Städten nicht geantwortet zu haben.

Dies ist bei weitem kein Einzelfall. Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag befinden sich in einem ständigen Kampf mit der Bundesregierung um die Wahrung ihres verfassungsrechtlich garantierten Fragerechts aus Art. 38 I 2 und Art. 20 II 2 GG. Die Bundesregierung spielt mit den Abgeordneten "Katz und Maus". Gerade in sensiblen Politikbereichen (Terrorbekämpfung, Waffenexport, Lobbyismus etc.) macht es sich die Bundesregierung offenbar zur Aufgabe, parlamentarische Anfragen nur so restriktiv wie irgend möglich zu beantworten, oder, anders formuliert, eine klare, umfassende Antwort im Rahmen des rechtlich Möglichen zu vermeiden. Hierdurch entsteht häufig der Eindruck, als investierten die Ministerien mehr Energie dafür, Anfragen nicht zu beantworten, anstatt Parlament und Öffentlichkeit so sorgfältig und wahrheitsgetreu wie möglich zu informieren.

  Dieses fehlgeleitete Antwortverhalten betrifft Abgeordnete aller Fraktionen. Beim Bundestagspräsidenten geht deshalb eine Vielzahl von Beschwerden ein, welche die gängige Antwortpraxis der Bundesregierung bemängeln. Während es in der 16. Wahlperiode insgesamt 39 Beschwerden von Abgeordneten hierzu gegeben hat, waren in den ersten 14 Monaten der 17. Wahlperiode bereits 44 Beschwerden zu verzeichnen. Der Bundestagspräsident hält ein Drittel der Beschwerden für begründet. Bei einem anderen Drittel könne man geteilter Meinung sein und das letzte Drittel habe sich auf sonstiger Weise geregelt. Der Bundestagspräsident kritisiert diesen Zustand und mahnt folgerichtig Verbesserungen beim Antwortverhalten der Regierung an.    Sowohl für die Gesetzgebungsarbeit als auch für die Kontrolle der Regierung ist Sachwissen unentbehrlich. Da das Bundesverfassungsgericht den Abgeordneten bislang noch kein Selbstinformationsrecht (Akteneinsicht) zugestanden hat, sind sie umso dringlicher darauf angewiesen, dass die Bundesregierung umfassend und wahrheitsgetreu auf ihre Anfragen antwortet. Die Klage der Linksfraktion soll dazu beitragen, die Informationsrechte des Parlaments umfassender als bisher sicherzustellen.

Organklage herunterladen
linksfraktion.de, 13. Oktober 2011