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Flickenteppich bei der Aufsicht von Geldwäsche

Nachricht von Fabio De Masi,

Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 01.07.2020 (Dr-Nr.: 19/20698) auf die Kleine Anfrage "Hinweisgebersysteme nach § 53 Geldwäschegesetz und Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor" von Fabio De Masi u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


Zusammenfassung/Kontext:

Es gibt kein wirksames System für Whistleblower. Hinweise von Whistleblowern sind bei der Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung extrem wichtig. Um Geldwäsche vorzubeugen und zu bekämpfen, benötigt man sichere Systeme, durch die Hinweisgeber anonym Verdachtsfälle an die Aufsichtsbehörden melden können. So kann der Staat finanzkriminelle Aktivitäten auf die Spur kommen. Deutschland hat im Jahr 2017 ein Gesetz eingeführt, das ein System zur anonymen Meldung von potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz schaffen sollte. Allerdings gibt es in Deutschland keine bundesweite einheitliche Aufsichtsbehörde, sodass die Aufsicht zwischen verschiedenen Ebenen auf Bund, Länder und andere Organisationen, wie z.B. der Steuerberaterkammer, verteilt ist. Die Bundesregierung gesteht in der Vorbemerkung zu Ihrer Antwort, dass sie nur unvollständige Informationen hat, die sie selber nicht gänzlich überprüfen konnte. Dieser Flickenteppich bietet Kriminellen einen großen Spielraum. Das Bundesfinanzministerium muss für mehr Koordination und für effektive Kontrollmechanismen sorgen, um Geldwäsche effektiv zu bekämpfen.

Es gibt nur unzureichende Statistiken über die Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Wirtschaftsprüfern oder Immobilienmaklern, die gesetzlich verpflichtet sind, Geldwäscheverdachtsfälle an die Behörden zu melden. Insbesondere gibt es faktisch keine Aufsicht gegenüber Notaren, die eigentlich von den Landgerichten überwacht werden sollten. So wird beispielsweise bei Immobilienkäufen, eine der häufigsten Arten von Geldwäsche, nicht kontrolliert, ob der Notar/die Notarin die Legalität der Transaktion hinreichend geprüft hat. Außerdem ist die Problematik dadurch erhöht, dass die Geldflüsse nicht mehr durch Notarkonten laufen müssen.

Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass die Aufsicht und der Vollzug im Bereich Geldwäsche in Deutschland ein großes Versagen bleibt.

Dazu erklärt Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

"Der Wirecard Skandal verdeutlicht wie wichtig Hinweisgeber für Aufsichtsbehörden sind. Es gibt weder ein übergreifendes Meldesystem noch eine unabhängige Anlaufstelle für Whistleblower, die etwaige Rechtsverstöße von Unternehmen prüft. So verzichten die Aufsichtsbehörden auf wertvolles Insiderwissen. Die Koordination zwischen den verschiedenen Aufsichtsbehörden auf Landes- und Bundesebene ist katastrophal. Dem Bundesfinanzministerium liegen keine belastbaren Daten vor.“

Fabio De Masi weiter:

"Die Aufsicht über Notare, die nach dem Geldwäschegesetz durch die Landgerichte ausgeübt wird, findet in der Praxis in den Ländern nicht statt. Es gibt weder hinreichende Prüfungen noch werden Transaktionen – etwa bei Immobilienkäufen -über Notaranderkonten abgewickelt. Deutschland bleibt daher ein Paradies für Geldwäsche!"


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