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Ein Arbeiter schiebt Rinderhälften im Kühlhaus einer Fleischfabrik © iStock/asikkk

Fleischindustrie: Mehr als die Hälfte arbeitet zum Niedriglohn

Nachricht von Jutta Krellmann,

Mehr als ein Drittel aller Arbeitsstunden im Bereich der Bereich der industriellen Be- und Verarbeitung von Fleischwaren wurden 2020 von Werkvertragsbeschäftigten geleistet. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Anteil gesunken (von etwa 39 auf etwa 35 Prozent). Im selben Zeitraum ist die Zahl der Werkvertragsunternehmen in der Fleischindustrie von 428 auf 376 gesunken. Das zeigen die Antworten der Bundesregierung auf Anfragen von Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE.

Jutta Krellmann: „Das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie zeigt erste Wirkung. Es ist ein gutes Instrument gegen prekäre Beschäftigung. Jetzt muss es die Bundesregierung auch auf andere Niedriglohn-Branchen anwenden. Es ist völlig unverständlich, dass sie den Missbrauch von Werkverträgen nicht auch im Handel, der Logistik oder bei den Paketdiensten stoppen will. Doch am Ende helfen gegen Niedriglöhne nur gute Tarifverträge. Die werden von organisierten Beschäftigten und ihren Gewerkschaften erkämpft. Die Bundesregierung muss das unterstützen und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklären. Damit wir in allen Branchen gute Arbeit bei guten Löhnen bekommen.“

Das monatliche Durchschnittseinkommen in der Fleischindustrie liegt 2020 mit 2.274 Euro um die Hälfte niedriger als in der Gesamtwirtschaft mit 3.427 Euro. Mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Fleischindustrie arbeiten zum Niedriglohn. Der Anteil der Niedriglohnbezieher ist seit zehn Jahren erstmals gesunken.

Die Bundesregierung sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, das Verbot von Werkverträgen auf andere Branchen zu übertragen. Sie wird die Regelung zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft im Jahr 2023 evaluieren. Ein Antrag der Tarifvertragsparteien auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für den von ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag zur Festlegung eines Mindestlohns in der Fleischwirtschaft ist am 10. August 2021 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingegangen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird das BMAS den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.

Die Anzahl der Beschäftigten in der Fleischindustrie ist in den letzten zehn Jahren angestiegen, die Zahl der ausländischen Beschäftigten hat sich mehr als verdreifacht. Allerdings sind die Beschäftigtenzahlen seit dem Vor-Corona-Jahr 2018 gesunken.

Hintergrund Arbeitsschutzkontrollgesetz:

Durch das Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz („Arbeitsschutzkontrollgesetz“) wird es grundsätzlich verboten, Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) einzusetzen. Das Fleischunternehmen darf damit im Kernbereich nur eigene Arbeitnehmer beschäftigen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2021. Für den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern gilt es ab dem 1. April 2021 (mit einer eng begrenzten Ausnahme für die Fleischverarbeitung). Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 tätigen Personen. Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Darüber hinaus legt es bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest. (Quelle: BMAS).

Ergebnisse im Einzelnen

Die Regelung zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft (vgl. § 8 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft) wird das Bundearbeitsministerium im Jahr 2023 evaluieren (s. Frage 1):

  • Die Bundesregierung sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, das Verbot von Werkverträgen auf andere Branchen zu übertragen (s. Frage 1a)
  • Ein Antrag der Tarifvertragsparteien auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für den von ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag zur Festlegung eines Mindestlohns in der Fleischwirtschaft ist am 10. August 2021 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingegangen. Eine inhaltliche Prüfung des Antrags steht noch aus. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird das BMAS den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären (s. Frage 1b)
  • Der Abschluss eines Tarifvertrags zur Regelung weiterer Arbeitsbedingungen ist im Rahmen der gesetzlich garantierten Tarifautonomie alleinige Angelegenheit der Tarifvertragsparteien (s. Frage 1b).

Die Anzahl der Beschäftigten in der Fleischindustrie (Schlachten und Verarbeitung) ist von 175.377 auf 185.187 angestiegen (+5,59%) (s. Frage 1, Tabelle 2 und Drs. 19/11284 Frage 1, Tabelle 2), von 2010 zu 2020:

  • ausländische Beschäftigte: von 16.767 auf 58.284 (+247,61%)
  • Frauen: von 95.285 zu 88.438 (+7,19%)
  • Männer: von 80.092 zu 96.749 (+20,80%)
  • Beschäftigte 55 Jahre u. älter: von 32.122 zu 48.116 (+49.79%)
  • Niedersachsen: von 27.726 zu 32.564 (+17,45%)
  • Bayern: von 36.082 zu 33.749 (-6,47%)
  • NRW: von 28.567 zu 42.242 (+47,87%)
  • Bundesländer mit den meisten Beschäftigten in der Fleischindustrie 2010: Bayern, NRW, Niedersachsen
  • Bundesländer mit den meisten Beschäftigten in der Fleischindustrie 2020: NRW, Bayern, Niedersachsen

Die Anzahl der Beschäftigten im Wirtschaftszweig Schlachthöfe ist von 31.139 auf 34.749 angestiegen (+11,59%) (s. Frage 1, Tab. 3 und Drs. 19/11284 Frage 1, Tabelle 3), von 2010 zu 2020 :

  • ausländische Beschäftigte: von 4.615 auf 18.028 (+290,64%)
  • Frauen: von 10.666 zu 10.917
  • Männer: von 20.473 zu 23.832
  • Beschäftigte 55 Jahre u. älter: von 5.275 zu 7.031
  • Niedersachsen: von 9.124 zu 10.284
  • Bayern: von 3.504 zu 4.478
  • NRW: von 6.084 zu 9.579

Die Anzahl der Beschäftigten im Wirtschaftszweig Fleischverarbeitung ist von 144.238 im Jahr 2010 auf 150.438 im Jahr 2020 angestiegen (+4,30%) (s. Frage 1, Tabelle 4 und Drs. 19/11284 Frage 1, Tabelle 4), von 2010 zu 2020:

  • ausländische Beschäftigte: von 11.839 zu 40.256 (+240,03%)
  • Frauen: von 84.619 zu 77.521
  • Männer: von 59.619 zu 72.917
  • Beschäftigte 55 Jahre u. älter: von 26.847 zu 41.085
  • Niedersachsen: von 18.602 zu 22.280
  • Bayern: von 32.578 zu 29.271
  • NRW: von 22.483 zu 32.663

Die Anzahl der Auszubildenden in der Fleischindustrie ist von 8.626 auf 4.094 gesunken (-52,54 %) (s. Frage 2, Tabelle 1+5 und Drs. 19/11284 Frage 2, Tabelle 3), von 2010 zu 2020:

  • Auszubildende Schlachthöfe: 810 zu 598
  • Auszubildende Fleischverarbeitung: 7.816 zu 3.596
  • Niedersachsen: 833 zu 567
  • Bayern: 2.563 zu 860
  • NRW: 1.070 zu 716

Vergleich der Beschäftigtenzahlen in Fleischindustrie (Schlachten und Verarbeitung) zwischen dem Vor-Corona-Jahr 2018 und 2020 (vgl. Frage 1, Tabelle 2- und BT-Drs. 19/10537, Tabellen 2-4 zu Frage 1):

  • Gesamt: 189.317 zu 185.187 (-2,18%)
  • Sozialversicherungspflichtig: 164.444 zu 163.645 (-0,49%)
  • Schlachthöfe: 36.725 zu 34.749 (-5,38%)
  • Verarbeitung: 152.592 zu 150.438 (-1,41%)

Das monatliche Durchschnittseinkommen in der Fleischindustrie (Median Bruttoentgeld) liegt 2020 mit 2.274 Euro um 50,70 Prozent niedriger als in der Gesamtwirtschaft mit 3.427 Euro (s. Frage 7, Tabelle 6 und Drs. 19/11284, Tabelle 13):

  • Medianeinkommen Fleischindustrie in Euro und Steigerung zum Vorjahr in Prozent: 
  • Die Einkommen in der Gesamtwirtschaft in Euro sind von 2010 zu 2020 um 26,74 Prozent gestiegen (2.704 zu 3.427), in der Fleischindustrie um 26,40 Prozent (1.799 zu 2.274)
  • Ausländische Staatsbürger verdienen in der Fleischindustrie um 16,32 Prozent weniger als Deutsche (2.102 zu 2.445 Euro)

Mehr als die Hälfte (50,66 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Fleischindustrie arbeiten 2020 zum Niedriglohn (unteren Entgeltbereich) (s. Frage 9, Tabelle 8 und Drs. 19/11284, Tabelle 19)

  • Definition Niedriglohn: In Anlehnung an die Definition der OECD liegt die Schwelle des unteren Entgeltbereichs bei 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe (s. Fußnote 1, Tabelle 8)
  • Die Niedriglohnquote in der Fleischindustrie liegt 2020 mit 50,66 Prozent höher als in der Gesamtwirtschaft mit 18,7 Prozent
  • Im Vorjahr lag (2019) lag der Anteil der Niedriglohnbezieher in der Fleischindustrie noch bei 55 Prozent

In der Gesamtwirtschaft hat sich der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich in den letzten zehn Jahren von 22,4 Prozent im Jahr 2010 auf 18,7 Prozent im Jahr 2020 verringert, während er in der Fleischindustrie geringfügig angestiegen ist (50,3 Prozent zu 50,66 Prozent)

Im Jahr 2020 wurden 34,83 Prozent aller Arbeitsstunden im Bereich der industriellen Be- und Verarbeitung von Fleischwaren von Werkvertragsbeschäftigten geleistet (59.748.000 von 171.556.000), im Jahr 2019 waren es 38,81 Prozent (75.743.000 von 195.152.000) (Frage 12):

  • Im Jahr 2020 waren bei der BGN 376 Werkvertragsunternehmen mit rechnerisch 39.308 Vollarbeitern registriert, die 59.748.000 Arbeitsstunden geleistet haben
  • Im Vergleich und in Abgrenzung hierzu waren bei der BGN in 2020 insgesamt 1.108 Unternehmen registriert, die der industriellen Be- und Verarbeitung von Fleischwaren zuzuordnen sind, in denen 73.558 sog. Vollarbeiter mit 111.808.000 Arbeitsstunden beschäftigt waren
  • Zusammengenommen waren 2020 im Bereich der BGN (Werkvertragsunternehmen und Fleischindustrie) 1.484 Unternehmen, mit 112.866 Vollarbeitern und 171.556.000 Arbeitsstunden registriert
  • Veränderung 2019 zu 2020: Die Zahl der bei der BGN gemeldeten Werkvertragsunternehmen ist von 428 auf 376 gesunken (-12,15 Prozent), die Zahl der Vollarbeitern von 48.244 auf 39.308 gesunken (-18,52 Prozent), die Zahl der Arbeitsstunden von 75.743.000 auf 59.748.000 (-21,12 Prozent)

Für die Kontrolle der Regelungen zum Fremdpersonaleinsatz und die Ahndung entsprechender Verstöße sind vorwiegend die Behörden der Zollverwaltung zuständig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Regelung zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft im Jahr 2023 evaluieren (s. Frage 12b)

Da die Wohnungsaufsicht in die Zuständigkeit der Länder fällt, liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse über die Wohnsituation von Beschäftigten der Fleischindustrie vor (s. Frage 13)

  • Weiterhin überarbeitet der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) derzeit die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.4 „Unterkünfte“, auch im Licht der vorgenannten Informationen
  • Weitergehender Handlungsbedarf wird aktuell nicht gesehen

Strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) in der Fleischindustrie (s. Frage 14; Drs. 19/11284, Frage 15; Frage 22 und Drs. 19/11441, Frage).

  • Erledigte Strafverfahren:
  • Erledigte Ordnungswidrigkeitsverfahren: