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Fiskalvertrag ist nicht kündbar: Demokratiebremse für die Ewigkeit

Nachricht von Alexander Ulrich,

Auf eine schriftliche Frage von Alexander Ulrich, Obmann der Fraktion DIE LINKE im EU-Ausschuss des Deutschen Bundestages, musste die Bundesregierung zugeben, dass es nicht möglich ist, den Fiskalvertrag nach der Ratifizierung einseitig zu kündigen.


Dazu erklärt Alexander Ulrich:


"Mit dem Fiskalpakt werden die demokratischen Parlamentsrechte beschnitten - und zwar de facto für die Ewigkeit. Dies ist durch das Grundgesetz in keiner Weise gedeckt. Die Bundesregierung ist im Verein mit SPD und Grünen dabei, einen Kernbestandteil unserer Verfassungsordnung – die Haushaltssouveränität der Parlamente – zu verhökern.

Sollte sich in einigen Jahren die Erkenntnis durchsetzen, dass die Schuldenbremse ein Fehler war, sowohl aus ökonomischer Sicht als auch aus demokratischen Erwägungen, wird auch eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag nicht in der Lage sein, die Schuldenbremse abzuschaffen. Da der Fiskalvertrag die Einrichtung von Schuldenbremsen fordert, müsste zu diesem Zweck auch der Vertrag geändert werden - und dies ist nur mit einstimmigem Beschluss aller Vertragsstaaten möglich. 

Diese Verewigung der Schuldenbremse können und dürfen die gewählten Parlamentarier nicht hinnehmen."