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Firmenerben dürfen nicht länger verschont werden

Im Wortlaut von Richard Pitterle,

 

Von Richard Pitterle, steuerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember vergangenen Jahres die bisherigen Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen bei der Erbschaftsteuer teilweise kassiert hat, wird heftig um die Eckpunkte einer Reform gerungen. Die derzeitigen Pläne des Bundesfinanzministers sehen für Erbfälle ab 20 Millionen Euro eine Steuerbefreiung erst nach vorheriger Bedürfnisprüfung vor, wobei die Hälfte des Privatvermögens der Erbin oder des Erben miteinbezogen wird. Unterhalb dieser Grenze besteht weiterhin die Möglichkeit der bedarfsunabhängigen Befreiung von der Erbschaftsteuer.

Obwohl schätzungsweise nur zwei Prozent der Unternehmen in Deutschland diese Grenze überschreiten, üben sich Wirtschaftsverbände schon mal in apokalyptischen Weissagungen vom Ende des Mittelstandes. Dabei bekommen sie nicht nur Unterstützung aus den Reihen der CDU/CSU, sondern ausgerechnet auch von der grün-roten Landesregierung aus Baden-Württemberg. Deren SPD-Finanzminister Nils Schmid überholt Schäuble rechts und will für die Bedürfnisprüfung eine Freigrenze von gleich 100 Millionen Euro Unternehmenswert einführen. Manche Verbände wie der Bundesverband Dienstleistungswirtschaft (BDWi) bringen gar eine komplette Abschaffung der Erbschaftsteuer ins Spiel.

Märchen von der Arbeitsplatzgefährdung durch die Erbschaftsteuer

Die Argumente dieser eigentümlichen Allianz sind dabei alles andere als stichhaltig: Immer wieder wird behauptet, die Erbschaftsteuer würde unzählige Familienunternehmen in den Ruin stürzen und Millionen Arbeitsplätze gefährden. Tatsächlich ist bis heute jedoch kein einziger Fall bekannt, in dem ein Unternehmen wirklich einmal wegen der Erbschaftsteuerlast pleitegegangen wäre.

Im Gegenteil, die tatsächlichen Zahlen zeugen eher davon, dass die Verschonung des Betriebsvermögens noch mal kräftig nachgeholfen hat, den Reichtum Weniger zu mehren: Allein seit der letzten Erbschaftssteuerreform 2009 wurden mehr als 100 Milliarden Euro Betriebsvermögen steuerfrei auf die Erbinnen und Erben übertragen, wovon fast ausschließlich die Reichen und Superreichen profitierten. Nun geht zwar die soziale Schere zwischen arm und reich nicht allein wegen der Privilegierung der Unternehmen bei der Erbschaftsteuer weiter auseinander. Nichtsdestotrotz ist dies ein weiterer Beitrag zur Konzentration von Reichtum in den Händen weniger, zumal in diesem Jahrzehnt die wohl größte "Erbwelle" in der Geschichte der Bundesrepublik stattfindet: Bis zum Jahr 2020 werden schätzungsweise 2,6 Billionen Euro vererbt oder verschenkt worden sein.

Reichtum wird vererbt und nicht erarbeitet

Dabei geht das oft gehörte Argument, die Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb vererben, hätten sich ihren Reichtum schließlich hart erarbeitet, fast immer fehl. Denn es stimmt schlichtweg nicht, dass man hierzulande allein aufgrund des persönlichen Einsatzes vom Tellerwäscher zum Millionär werden könnte. Im Gegenteil: In den letzten Jahren sind verschiedene Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass Chancengleichheit in Deutschland nicht gegeben ist. So bemängelte zum Beispiel die OECD im vergangenen Jahr, dass, im Gegensatz zu anderen Industriestaaten, der Bildungserfolg eines jungen Menschen in Deutschland eng an seine soziale Herkunft gekoppelt ist – im Klartext: Wer hierzulande aus einer armen Familie kommt, hat deutlich schlechtere Chancen durch Bildung aufzusteigen. Es zählt nicht, was man kann, sondern wo man herkommt. Wenn nun die bereits Wohlhabenden ihren Vorsprung auch noch durch solche Vorzugsbehandlungen wie bei der Erbschaftsteuer verteidigen und ausbauen können, wird die soziale Spaltung unserer Gesellschaft mehr und mehr fortschreiten.

Die Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen gehören daher schlicht abgeschafft. Arbeitsplätze müssen natürlich erhalten werden, aber sollte tatsächlich mal der sehr unwahrscheinliche Fall eintreten, dass ein Unternehmen an der Last der Erbschaftsteuer zu zerbrechen droht, so ließe sich dieses Problem auch durch großzügige Stundungsregelungen beheben.

Es hat zudem auch nichts mit Steuergerechtigkeit zu tun, wenn Unternehmenserbinnen und –erben von ihren Pfründen kaum etwas abgeben müssen. Hier lohnt ein Blick in die bayrische Verfassung, denn ausgerechnet dort, in der Verfassung des Landes der die Erbschaftsteuer verteufelnden CSU, heißt es: "Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern." Das sollte sich die Bundesregierung für die kommende Erbschaftsteuerreform dringend zu Herzen nehmen.

linksfraktion.de, 13. April 2015