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Foto: Rico Prauss

Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung duldet keine Halbherzigkeit

Im Wortlaut von Susanna Karawanskij,

 

Von Susanna Karawanskij, Sprecherin für Kommunalfinanzen der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Die aktuelle Debatte um die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ist dringlich und kommt deswegen wieder auf, weil die Bundesregierung es seit Beginn der Wahlperiode versäumt hat, die kommunalen Finanzen auf eine stabile und nachhaltige Grundlage zu stellen. Dabei kann man der Großen Koalition gar nicht mal vorwerfen, sie würde nichts für die Kommunen tun. Sie tut es aber halbherzig und bruchstückhaft. Eine grundlegende Strukturreform bei den Kommunalfinanzen lässt auf sich warten.

Überforderte Kommunen

Zurzeit kommen immer mehr Flüchtlinge nach Deutschland, die Prognosen scheinen eher zu vorsichtig getroffen worden zu sein. Es ist unser aller Aufgabe, diese Menschen willkommen zu heißen und zu unterstützen. Für die Versorgung der Flüchtlinge ist mehr Geld notwendig. Für 2015 und 2016 wurden jeweils 500 Millionen Euro zugesagt. Dieses Geld reicht nicht aus, und es ist verständlich, dass Länder und Kommunen nach zusätzlichen Finanzhilfen verlangen. Die Bundesregierung mauert aber und weist dieses Ersuchen ab. Dabei sind viele Kommunen mit der menschenwürdigen Unterbringung überfordert. Sie und die Länder haben logistisch und finanziell ein großes Paket zu schultern. Aber die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen ist keine abstrakte internationale und europäische Verpflichtung, sondern zugleich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, aus der sich der Bund nicht herausstehlen und alles auf die Kommunen abwälzen darf. Denn vielen Kommunen steht das Wasser finanziell bis zum Hals.

Deshalb muss aus Sicht der LINKEN der Bund für Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge mehr Verantwortung übernehmen. Dies machten ebenfalls die Ministerpräsidenten der Länder nach ihrer Konferenz am 26. März dieses Jahres deutlich. Der Bund muss also umfassend für die Flüchtlingsunterbringung aufkommen, nicht nur punktuell. Die Standards für Unterbringung und Versorgung können somit bundeseinheitlich geregelt werden. Ziel muss eine frühzeitige, soziale und menschenwürdige Integration der Betroffenen sein. Wir haben bereits im Dezember 2014 einen Antrag eingebracht, in dem wir fordern, dass der Bund den Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sofort hilft, indem er schrittweise ab 2019 die Kosten der Unterkunft (KdU) komplett übernimmt. Ebenso müssen durch den Bund die Asylkosten in Gänze übernommen werden, bis zu der von uns geforderten Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dadurch bekämen die Länder und Kommunen erst einmal deutlich mehr Luft zum Atmen und Handlungsspielräume.

Kommunen entlasten

Unsere Forderungen entlasten die Kommunen nachhaltig auf der Ausgabenseite, bei den Sozialleistungen, die ihnen der Bund ohne Gegenfinanzierung aufgebürdet hat und die seit Jahren wie ein schwerer Klotz am Bein wirken (DStGB, 2014: 49,7 Mrd. Euro). Auf der Einnahmeseite muss sich bei den Kommunen indes auch noch einiges tun, denn die Kommunen sind strukturell unterfinanziert, und sehr viele Kommunen nagen am Hungertuch. Hier fordern wir unter anderem die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftsteuer (BT-Drs. 18/1094 und 18/3838) sowie einen wirklich solidarischen, aufgabengerechten Länderfinanzausgleich.

Die Schulden in den kommunalen Kernhaushalten liegen laut dem Deutschen Städtetag bei circa 130 Milliarden Euro. Der kommunale Investitionsstau wird auf horrende 118 Milliarden Euro beziffert. Umso absurder kommt einem das Stückwerk der Bundesregierung vor, die gefühlt fast im Monatstakt nachbessern muss, dies aber bestenfalls halbherzig macht. Doch (nicht nur) bei der Flüchtlingsunterbringung ist halbgares Vorgehen völlig fehl am Platze, stattdessen ist schnelles, zielorientiertes Handeln gefordert  ̶  für die hilfesuchenden Menschen wie für unsere Kommunen.
 

linksfraktion.de, 27. März 2015