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Erwerbsminderungsrente: Rund jeder Siebte auf Sozialhilfe angewiesen

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung bei Erwerbsminderung1 ist 2018 erneut gestiegen. Sie wuchs von 287.439 im Jahr 2005 auf 519.102 im Jahr 2018. Die Zahl derjenigen von ihnen, die ihre Erwerbsminderungsrente mit der Grundsicherung aufstocken mussten, stieg in diesem Zeitraum von 77.989 auf 194.618. Die Grundsicherungsquote bei den Erwerbsminderungs-Renterinnen und -Rentnern stieg von 6,4 Prozent 2005 auf 15,0 Prozent 2018. Nach dem Jahr 2015 flachte der Trend ab, die Quote blieb aber im Bereich von 15 Prozent. Während die durchschnittliche Rente wegen voller Erwerbsminderung von 738 Euro im Jahr 2000 zunächst auf 634 Euro 2011 sank, ist sie seitdem wieder auf 776 Euro im Jahr 2018 angestiegen.

Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Sozialexpertin der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag, hervor. Zimmermann ist auch Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zu den aktuellen Daten erklärt Zimmermann:

"Auch der moderate Anstieg der Erwerbsminderungsrente in den letzten Jahren kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die durchschnittliche Rente noch immer unter der Grundsicherungsschwelle liegt. Sie reicht schlicht nicht zum Leben. Das kann auch den Ehepartner in Armut stürzen, der mit seinem Einkommen einstehen muss, bevor die Grundsicherung greift. Die Rente hat ihre Sicherungsfunktion eingebüßt und durch die letzten Reformen noch nicht wiedergewonnen. Es braucht eine grundlegende Kehrtwende in der Rentenpolitik: Das Rentenniveau muss wieder auf 53 Prozent erhöht werden. Das Renteneintrittsalter muss wieder bei 65 Jahren liegen. Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten gehören abgeschafft. Krankheit ist ein Schicksal, das nicht noch zusätzlich bestraft werden darf. Ebenso wichtig ist: Verbesserungen bei der Zurechnungszeit müssen auch denen zugutekommen, die schon eine Rente beziehen."

Zimmermann weiter: "Die Bundesregierung sieht ihre Rentenpolitik der letzten Jahre als Erfolgsgeschichte. Doch bei Lichte besehen haben die jüngsten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente nicht einmal die Fehlentwicklung der 2000er Jahre wieder ausgeglichen. Erst 2017 haben die Erwerbsminderungsrenten nominell wieder das Niveau des Jahres 2000 erreicht – bei erheblich gesunkener Kaufkraft. Die jüngsten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente kamen den Bestandsrentnerinnen und -rentnern nicht zugute. Die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente wurden nicht angetastet, und auch die Absenkung des Rentenniveaus bleibt bestehen. All das schlägt sich in der unverändert hohen Grundsicherungsquote nieder."


1 Personen im Bezug der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unterhalb der Regelaltersgrenze.