Von Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Im Grundsatz ist es ein großer Wurf: Erstmals soll es in Deutschland eine Mindestausbildungsvergütung geben. Die Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)*, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat, sieht für das 1. Ausbildungsjahr ab kommenden Jahr 515 Euro vor, 2021 dann 550 Euro, ab 2022 sollen es 585 Euro sein und ab 2023 sogar 620 Euro brutto. Auch die weiteren Ausbildungsjahre sollen schrittweise angehoben werden.
Es war ein langer Weg zu einer Untergrenze für die Vergütung von Azubis. Jahrelang blockierte die Koalition, dann feilschte sie bis zum Schluss. Die ursprünglich von der Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) vorgeschlagenen 504 Euro für das 1. Ausbildungsjahr in Anlehnung an das Schüler-BaföG sind mit dem vorliegenden Entwurf vom Tisch.
Azubis sind keine Billigarbeitskräfte
Nur dem Druck von Gesellschaft, Gewerkschaften und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag ist es zu verdanken, dass Union und SPD endlich in die Gänge gekommen sind. Doch wie immer steckt die Tücke im Detail. Die Linksfraktion fordert eine gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung, die einheitlich bei 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen aller Branchen des jeweiligen Ausbildungsjahres liegt. Dies wären mit Stand 2018 nach Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und des DGB 660 Euro (brutto) im ersten Ausbildungsjahr, 720 Euro im zweiten Jahr, 795 Euro im dritten Jahr und 826 Euro im vierten Jahr. Von diesen 660 Euro brutto pro Monat im ersten Ausbildungsjahr würden über 125.000 Jugendliche profitieren. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesbildungsministerin wären es im Jahr 2020 lediglich etwa 26.190 junge Menschen (DGB-Kalkulation). Das sind zu wenige Azubis, zumal die vollzeitschulischen Ausbildungen außen vor sind, da sie außerhalb des Geltungsbereichs des Berufsbildungsgesetzes liegen. Azubis sind schließlich keine Billigarbeitskräfte.
Kalkulation zur Mindestausbildungsvergütung, Quelle DGB