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»Eine gesetzliche Regulierung von Werkverträgen ist überfällig!«

Nachricht von Jutta Krellmann,

Zur Anhörung Werkverträge im Ausschuss Arbeit und Soziales vom 23. April 2012 im Bundestag erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag: "Bei der heutigen Anhörung wurde eines klipp und klar: Eine gesetzliche Regulierung von Werkverträgen ist überfällig! Werkverträge sind ein Schlupfloch für Lohndumping und unsicher Beschäftigung. Mit ihnen lagern die Unternehmen systematisch die Beschäftigungsrisiken aus. Dieser Strategie muss ein Ende gesetzt werden."

  "Werkverträge sind als Lohndumpingstrategie ein weiterer Auswuchs der Liberalisierung der Arbeitsmarktpolitik, wie sie unter der rot-grünen Agenda 2010 begonnen wurde und bisher von jeder nachfolgenden Regierungen weitergeführt wurde", so Jutta Krellmann weiter. "Die schwarz-gelbe Bundesregierung verfährt nach dem Prinzip: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Sie macht sich somit mitschuldig an der alltäglichen Lohndumping durch Werkverträge in Deutschland. Die Anhörung erbrachte neue Erkenntnisse, wie eine strikte gesetzliche Regulierung von Werkverträgen umgesetzt werden kann und hoffe dass sie den öffentlichen Druck auf die Regierung erhöht hat endlich tätig zu werden.“   In der Anhörung wurde deutlich, dass die Abgrenzungskriterien zwischen Werkverträgen und Leiharbeit endlich gesetzliche Wirklichkeit werden müssen, um die massenhafte Verwendung sogenannter Scheinwerkverträge einzugrenzen. Bisher existieren diese Abgrenzungskriterien nur abgeleitet aus der Rechtsprechung. Eine systematische Kontrolle ist nur auf dem Boden des Gesetzes möglich. Auch die Beweislast muss zukünftig bei den Arbeitgebern liegen, nur diese haben die Möglichkeit einen solchen Beweis überhaupt anzutreten. Arbeitnehmern fehle hierzu der Einblick in den Betriebsablauf, so Helga Nielebock vom DGB, in der heutigen Anhörung. Auch wurde klar, dass eine alleinige Regelung der Abgrenzungskriterien nicht ausreicht, um Werkverträge mit dem Zwecke des Lohndumpings zu verhindern. Auch echte Werkverträge werden zum Zwecke des Lohndumpings missbraucht. Hiermit muss ebenfalls Schluss sein. Mehrere ExpertInnen bestätigen, dass der vorliegende Antrag von der Fraktion DIE LINKE eine deutliche Verbesserung für die Situation der Werkvertragsbeschäftigten in Deutschland bedeuten würde.   Neuste Umfrageergebnisse der Gewerkschaft NGG vom April 2012 belegen aber die Brisanz des Themas:  Inzwischen sind rund 13 Prozent der Beschäftigten in der Ernährungswirtschaft Leih- oder Werkvertragsarbeitnehmer. In den Schlachthöfen ist der Anteil der Beschäftigten mit Werkvertrag bis zu 90 Prozent der Belegschaft. Auch beim Verdienst sieht es schlecht aus: sechs Euro weniger die Stunde als die Stammbelegschaft. Die IG Metall machte bereits im Februar 2011 bekannt, dass rund ein Drittel der 5000 von ihr befragten Betriebsräte angibt, dass in ihren Unternehmen Werkverträge eingesetzt werden und von diesem Drittel sich wiederum 36 Prozent sicher sind, dass so Stammarbeitsplätze abgebaut werden. Diese Daten sind alarmierend. Die Bundesregierung leitet hieraus bisher jedoch keinen Handlungsbedarf ab (BT-Drucksache 17/6714).