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Eine Arbeiterin mit Abwaschpaletten in einer gewerblichen Großküche © iStock/kali9

Ein Verbandsklagerecht und mehr Kontrollen gegen Mindestlohn-Verstöße

Nachricht von Susanne Ferschl,

Jeder zehnte Gastronomiebetrieb verstößt gegen das Mindestlohngesetz

Schwarzarbeitsfahnder des Zoll haben 2018 in jedem zehnten kontrollierten Gastronomiebetrieb Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellte bundesweit bei 9239 Kontrollen bei 931 Betrieben des Gastgewerbes Mindestlohnverstöße fest. Das geht aus der Antwort [PDF] der Bundesregierung auf eine Anfrage dvon Susanne Ferschl hervor.

"Offensichtlich haben einige Arbeitgeber jegliche Wertevorstellung von fairer Bezahlung über Bord geworfen. Anders ist dieser Lohnraub nicht zu erklären", kommentiert Susanne Ferschl die Zahlen und fordert: "Wir brauchen unbedingt mehr Kontrollen in diesem Bereich. Aber es braucht auch andere Möglichkeiten den Mindestlohn einzuklagen, Beschäftigte verklagen nicht einfach so ihre Arbeitgeber. Gerade Beschäftigte mit Befristung, im Minijob oder ohne Betriebsrat haben oft keine Wahl, als den Betrug stillschweigend hinzunehmen. Daher fordert DIE LINKE ein Verbandsklagerecht für die Gewerkschaften."

Am Montag, dem 6. Mai 2019, ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses.