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Ein Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro reicht für Viele nicht zum Leben

Nachricht von Susanne Ferschl,

Auswertung der Antworten auf die kleine Anfrage „Erforderliche Höhe des Mindestlohns zur Armutsbekämpfung“ (BT-Drs. 19/02761) der Bundestagsfraktion DIE LINKE

Für alleinstehende Personen reicht trotz Vollzeitarbeit von 37,7 Stunden ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde häufig nicht aus, um unabhängig von staatlichen Leistungen das Leben zu finanzieren. In 63 von 401 Kreisen und kreisfreien Städten sind die Wohnkosten so hoch, dass ein solch niedriger Mindestlohn nicht genügt. Vor einem Jahr waren es noch 19 Kreise weniger.

Verglichen mit den aktuellen Wohnkosten reicht die geplante Mindestlohnerhöhung auf 9,19 Euro jetzt schon in 27 Kreisen nicht aus. Die zu erwartende Mietentwicklung dürfte diese Zahl aber bis 2019 noch erhöhen.

Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Gute Arbeit der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag wertet die Antwort auf die kleine Anfrage aus: „Vielerorts, besonders in Bayern, garantiert der Mindestlohn keinen Mindestschutz für Beschäftigte. Der Mindestlohn ist zu niedrig und die Mieten sind zu hoch. Wer Vollzeit arbeitet, sollte sich auch ohne staatliche Unterstützung ein Dach über dem Kopf leisten können. Eine Lohnuntergrenze, die nicht einmal für das Mindeste im Leben reicht, ist kein Mindestlohn, sondern ein Mangellohn.
Die CSU hat auf Bundesebene für die Prekarisierung von Arbeit gekämpft und Markus Söder in Bayern für die Privatisierung von Wohnraum. Wer sich für niedrige Löhne einsetzt und gleichzeitig dafür sorgt, dass die Mieten steigen, der organisiert Armut und die soziale Spaltung. Die LINKE fordert daher einen Mindestlohn von mindestens 12 Euro und einen Neustart im sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau.“

Ergebnisse im Einzelnen:

  • Ausgehend von den anerkannten laufenden Wohnkosten ergibt sich in 63 von 401 Kreisen und kreisfreien Städten bei einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden für eine alleinstehende Person ein rechnerischer Bruttostundenlohn von über 8,84 pro Stunde, um aus dem Hartz IV-Leistungsbezug herauszukommen. Das heißt in diesen 63 Kreisen reicht der derzeitige Mindestlohn bei einem Alleinstehenden nicht aus, um trotz einer Vollzeiterwerbstätigkeit von 37,7 Stunden unabhängig von Hartz IV zu sein.
  • In 49 Kreisen müsste der Mindestlohn jetzt schon über 9 Euro liegen, um angesichts der anerkannten laufenden Wohnkosten aus dem Hartz IV-Leistungsbezug zu kommen.
  • In 27 Kreisen müsste der Mindestlohn jetzt schon über 9,19 Euro liegen, um angesichts der anerkannten laufenden Wohnkosten aus dem Hartz IV-Leistungsbezug zu kommen.
  • In 7 Kreisen müsste der Mindestlohn über 10 Euro liegen, um angesichts der anerkannten laufenden Wohnkosten aus dem Hartz IV-Leistungsbezug zu kommen.
  • Im Berichtsmonat Dezember 2017 hatten rund 684 000 beziehungsweise 42,4 Prozent der rund 1 613 000 Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften anerkannte laufende Leistungen für Unterkunft und Heizung von mehr als 366 Euro.

1

München

10,37

2

Ebersberg

10,19

3

Frankfurt am Main

10,19

4

München, Landeshauptstadt

10,12

5

Kelheim

10,12

6

Fürstenfeldbruck

10,11

7

Starnberg

10,00

8

Lindau (Bodensee)

9,92

9

Erding

9,82

10

Dachau

9,71

11

Wiesbaden, Landeshauptstadt

9,69

12

Landsberg am Lech

9,63

13

Stuttgart

9,63

14

Köln

9,51

15

Harburg

9,42

16

Münster, Stadt

9,42

17

Darmstadt, Wissenschaftsstadt

9,32

18

Ingolstadt

9,31

19

Bad Tölz- Wolfratshausen

9,31

20

Freising

9,31

21

Garmisch-Partenkirchen

9,31

22

Karlsruhe, Stadt

9,28

23

Aschaffenburg, Stadt

9,22

24

Offenbach

9,21

25

Offenbach am Main, Stadt

9,20

26

Miesbach

9,19

27

Mannheim

9,19

28

Nürnberg(Stadt)

9,15

29

Berlin, Stadt

9,12

30

Hamburg, Freie und Hansestadt

9,10