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Ein Meilenstein im Kampf gegen Lohndumping

Periodika von Klaus Ernst,

Kommentar von Klaus Ernst

Die christlichen Gewerkschaften sind seit jeher für ihre besondere Arbeitgebernähe bekannt. Über deren Tarifverträge haben sie jahrelang Niedriglöhne gezahlt. Ermöglicht wurde ihnen das seit 2003 durch eine Gesetzesänderung von Rot-Grün: Durch Tarifvertrag darf seitdem vom Prinzip »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« abgewichen werden. Vor rund drei Jahren stellte die Berliner Senatorin Carola Bluhm zusammen mit ver.di den Antrag auf Feststellung der Tariffähigkeit des pseudochristlichen Gewerkschaftsverbandes CGZP. Flankiert wurden die Prozesse durch zahlreiche parlamentarische Initiativen der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Bereits im vergangenen Dezember hatte das Bundesarbeitsgericht der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen. Ende Mai entschied auch das Arbeitsgericht Berlin, dass die Tariffähigkeit der CGZP auch in der Vergangenheit nicht vorlag. Tatsächlich vertritt die CGZP lediglich 1400 Mitglieder. Von ihren Billigtarifen sind aber fast 300000 Leiharbeitskräfte betroffen.

Die Urteile zum Streitfall Tariffähigkeit der CGZP sind ein Meilenstein im Kampf gegen Lohndumping und Gefälligkeitstarifverträge. Leiharbeitskräfte haben nicht nur die Möglichkeit, ihren entgangenen Lohn einzuklagen, auch die Sozialversicherungsträger können jetzt die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge von den Leiharbeitsunternehmen, die mit der CGZP Tarifverträge abgeschlossen haben, nachfordern. Hier geht es um rund zwei Milliarden Euro. Das Urteil zeigt: Ein langer Atem lohnt sich!

Klaus Ernst ist Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der Partei DIE LINKE