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Effektiver Schutz sieht anders aus - Istanbul Konvention umsetzen, jetzt!

Nachricht von Cornelia Möhring,

Seit mittlerweile drei Jahren ist die sogenannte Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft. Das Übereinkommen des Europarats soll zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt beitragen. Die Bundesregierung klopft sich für den formalen Akt immer noch auf die Schultern, anstatt endlich konsequent an der Umsetzung zu arbeiten. Dabei stellt sie sich gerne als Verteidigerin von Frauenrechten dar, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit, und ruft andere Staaten zur Umsetzung der Menschenrechte auf. Systematisches Handeln, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern und alle Punkte des Menschenrechtsabkommens des Europarates hierzulande anzugehen, wären allerdings dringend angezeigt.

Für viele Frauen wird das Zuhause zur Falle

160 Femizide und doppelt so viele Versuche, mindestens 115.000 Frauen von „häuslicher Gewalt“ betroffene Frauen. Sexualisierte und digitale Gewalt gehören für viele Frauen zu ihrem Alltag. Das Ausmaß der Gewalt an Frauen nimmt durch die Corona-Pandemie noch zu – für viele Frauen wird das Zuhause zur Falle. Es fehlen mindestens 15.000 Frauenhausplätze, das Hilfesystem ist chronisch unterfinanziert, Zwangssterilisationen von Frauen mit Beeinträchtigungen sind tatsächlich noch Praxis, Migrantinnen müssen in Angst vor Abschiebungen leben, weil ihnen ein unabhängiges Aufenthaltsrecht verwehrt wird.

In einer gemeinsamen Aktion #IKnachgefragt haben Abgeordnete der Linksfraktion schriftliche Fragen zum Stand der Umsetzung an die Bundesregierung gerichtet. Die Antworten sind ernüchternd. Ein Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention ist nicht geplant, eine Koordinierungsstelle nicht verankert.

Bundesregierung will keinen Handlungsbedarf erkennen

Wesentliche Maßnahmen, um Zwangssterilisationen zu verhindern, wie die Streichung des § 1905 oder assistierte Elternschaft, werden ignoriert. Lediglich die Ausbildung des Fachpersonals nimmt das zuständige Ministerium in den Blick. Die Verpflichtung zur umfassenden Datenerhebung wird nicht eingelöst, obwohl unsere Fragen nach Zahlen und Statistiken zur geschlechtsspezifischen Gewalt mit Leerstellen beantwortet werden. Auch in Bezug auf geflüchtete Frauen will die Bundesregierung keinerlei Handlungsbedarf erkennen. Krampfhaft hält sie an den von ihr eingelegten Vorbehalten zu Artikel 59 Abs. 2 u. 3 fest und verweigert diesen Betroffenen von Gewalt den rettenden Aufenthaltstitel.

Wir brauchen endlich eine staatliche Koordinierungsstelle, ein unabhängiges Monitoring, regelmäßige Datenerhebungen und den umfassenden Ausbau sowie die bedarfsgerechte Finanzierung des Hilfesystems. Alle Frauen, die Gewalt erleben, müssen Schutz und Hilfe erhalten.


Kompletter Fragenkatalog zur Umsetzung der Istanbul-Konvention [PDF]
Zusammenfassender Überblick [PDF]