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Dragoner Areal: Anfang vom Ende der Grundstücksverkäufe des Bundes?

Im Wortlaut von Gesine Lötzsch,

Von Gesine Lötzsch, Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bundestags


Der Verkauf des knapp 50.000 Quadratmeter großen Dragoner-Areals in Kreuzberg wurde gestoppt und das Grundstück wird jetzt vom Bund an das Land Berlin übertragen. Dort können dann 500 Wohnungen, Gewerbe und Kultur entstehen. Dieser Erfolg war nur möglich, weil DIE LINKE gemeinsam mit Mieterinitiativen drei Jahre lang Druck auf die Bundesregierung ausgeübt haben.

Ich erinnere mich noch gut an den 25. März 2015. An diesem Tag stimmten Union und SPD im Haushaltsausschuss dem Verkauf des Dragoner-Areals zu einem Preis von 36 Millionen Euro an einen ausländischen Investor zu. Im Vorfeld gab es nicht nur von der LINKEN Kritik daran. Auch einige Berliner SPD-Abgeordnete kritisierten damals den Verkauf zum spekulativen Höchstpreis. In der Debatte im Ausschuss war davon nichts mehr zu hören und als es zur Abstimmung kam, flüchtete ein betroffener SPD-Abgeordneter aus dem Sitzungssaal. Letztlich war es das Land Berlin, dass den Verkauf über den Bundesrat noch stoppen konnte. Aber selbst danach weigerte sich Finanzminister Schäuble (CDU) noch lange, bis er den gescheiterten Verkauf rückabwickeln ließ. Ende gut, alles gut?

Für das Dragoner Areal trifft das zu. Hier ist es in einem Einzelfall glücklicherweise gelungen, den Ausverkauf von Bundesgrundstücken zu verhindern. Das reicht aber nicht aus. Wir müssen diesen Ausverkauf grundsätzlich stoppen. Für öffentliche Grundstücke, die der Bund nicht mehr benötigt, muss es ein gesetzliches Vorkaufsrecht für die Bundesländer bzw. Kommunen geben und eine gesetzlich vorgeschriebene Begrenzung des Kaufpreises. Dazu muss die Bundeshaushaltsordnung und das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geändert werden. Genau diesen erforderlichen Gesetzentwurf hat DIE LINKE im Oktober 2015 in den Bundestag eingebracht. Union und SPD haben diesen Gesetzentwurf zwar abgelehnt. Aber es ist uns damit und mit weiteren Anträgen gelungen, den Druck auf die Koalition so zu erhöhen, dass die sogenannte Liegenschaftspolitik einer ersten Kurskorrektur unterzogen wurde. Der Haushaltsausschuss hat inzwischen eine sogenannte Verbilligungsrichtlinie beschlossen, die der BImA erlaubt, ehemalige Bundeswehrgrundstücke und für Wohnzwecke geeignete Grundstücke verbilligt an Bundesländer oder Kommunen zu verkaufen. Das sind Schritte in die richtige Richtung und viele Bundesländer und Kommunen haben davon auch Gebrauch gemacht. Wir dürfen aber nicht stehen bleiben. Diese Regelungen sind aus unserer Sicht noch nicht weitgehend genug. Noch immer müssen die Bundesländer oder Kommunen viel zu viel Geld aufwenden, um ein solches Bundesgrundstück zu kaufen und die BImA trickst auch gerne bei der Berechnung des Preisnachlasses, was unlängst zu Kritik vom Deutschen Städtetag geführt hat.

So lange wir nicht eine grundlegende Wende durch eine scharfe Gesetzesänderung beschließen, steht und fällt eine soziale Liegenschaftspolitik mit der jeweiligen Regierungsmehrheit im Haushaltsausschuss. Das kann keine Dauerlösung sein. Deswegen bleiben wir als LINKE am Ball und werden nicht nachlassen, bis der Ausverkauf der Bundesimmobilien gesetzlich gestoppt wird.