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Digitale Überwachung durch Polizei und Geheimdienste nimmt zu

Im Wortlaut von Andrej Hunko,

Von Andrej Hunko

Die Nutzung von Mobiltelefonen als Ortungswanzen nimmt weiterhin zu. Das ergibt die aktuelle Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Halbjahres-Anfrage (PDF) unserer Fraktion zu Einsätzen von IMSI-Catchern, "stillen SMS" und Funkzellenauswertungen. Bei deutschen Polizeien und Geheimdienste ist demnach ein regelrechter elektronischer Spitzelapparat entstanden: Mit "stillen SMS" erzeugen die Behörden beispielsweise heimliche Verbindungsdaten des Telefons, ohne dass die Nutzer dies bemerken. Diese Datenspuren helfen bei der Erstellung von Bewegungsprofilen. IMSI-Catcher simulieren eine Funkstation, in die sich in der Nähe befindliche Mobiltelefone automatisch einbuchen, auch dadurch wird der Standort ermittelt. Bei Funkzellenauswertungen fragen die Behörden bei den Telefonanbietern, welche Mobiltelefone sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle aufgehalten haben. 

Die Zahlen zu den einzelnen Methoden unterliegen wie üblich Schwankungen, die vermutlich durch bestimmte Ermittlungsverfahren oder Trends in der geheimdienstlichen Beobachtung begründet sind. So gehen die vom Bundesamt für Verfassungsschutz im 1. Halbjahr 2018 versandten "stillen SMS" zwar deutlich zurück (103.224 gegenüber 179.258), trotzdem lässt sich auch hier in den letzten fünf Jahren eine deutliche Zunahme erkennen. Für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) ist hingegen der Trend zu mehr Einsätzen von IMSI-Catchern und "stillen SMS" ungebrochen. Die Funkzellenabfragen beim BKA gingen wieder stark zurück, nachdem dieser Wert im vergangenen Halbjahr noch bei 376 gelegen hatte. Zu den Gründen hieß es vom Bundesinnenministerium, dass das BKA im vergangenen Jahr vor allem zu Brandanschlägen auf Kabelschächte an Bahnanlagen in verschiedenen Städten ermittelte. Der Tatvorwurf lautete auf "verfassungsfeindliche Sabotage" und "Bildung einer kriminellen Vereinigung".

Elektronische Spitzelei bewegt sich in rechtlicher Grauzone

Die elektronische Spitzelei ist parlamentarisch nur schwer zu kontrollieren. Während die Bundesregierung zwar Angaben zum Bundeskriminalamt und zur Bundespolizei macht, bleiben Zahlen für den Zoll der Öffentlichkeit verborgen. Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes unterbleibt jede Mitteilung. Diese Intransparenz begünstigt das Misstrauen der Bevölkerung in die Sicherheitsbehörden und dient vermutlich auch als Firewall vor einer juristischen Überprüfung. Denn der digitale Spitzelapparat von deutschen Polizeien und Geheimdiensten bewegt sich oft in einer rechtlichen Grauzone. Vorvergangene Woche hatte der Bundesgerichtshof zwar geurteilt, dass der Versand von "stillen SMS" bei Straftaten von erheblicher Bedeutung in Ordnung ist. Ich halte die Maßnahme trotzdem für rechtlich problematisch, denn die Behörden dürfen die Kommunikation von Telefonen nur passiv abhören. Die "stillen SMS" werden aber von den Behörden erst erzeugt und aktivieren das Telefon der Betroffenen, sie sind also ein aktiver Vorgang. 

Die neuen digitalen Fahndungsmethoden werden häufig mit den geltenden Gesetzen zum Abhören von Telekommunikation begründet. Diese wurden aber nicht speziell für "stille SMS" und Funkzellenabfragen gemacht. Es braucht deshalb rechtlich wasserdichte Verordnungen, bevor derart weitgehende Eingriffe in die Privatheit der Telekommunikation zugelassen werden. Ich glaube auch nicht an eine enge Zweckbindung bei der Einführung neuer Abhörmethoden, denn diese werden immer nach und nach ausgebaut. Wir beobachten dies derzeit bei den Trojanern, die der Staatssekretär im Heimatministerium, Hans-Georg Engelke, laut dem Portal Netzpolitik.org gern dem Verfassungsschutz für Einsätze gegen linke Aktivisten erlauben möchte.