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»Dieser Angriff war klar rechtswidrig«

Im Wortlaut von Paul Schäfer,

Paul Schäfer, verteidigungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, über die Arbeit im Kundus-Untersuchungsausschuss, die Völkerrechtswidrigkeit des Bombenangriffs und die Vertuschungsversuche der Bundesregierung

Heute wird im Bundestag der Abschlussbericht des Kundus-Untersuchungsausschusses diskutiert. Eine der Kernfragen war die nach der militärischen Angemessenheit des Bombenangriffs vom 4. September 2009. Wurde sie beantwortet?

Paul Schäfer: Ja. Über die Unangemessenheit des Bombenangriffs gibt es heute keinen vernünftigen Zweifel mehr. Der Untersuchungsausschuss hat nachgewiesen, dass Oberst Klein sich bei der Anordnung des Luftangriffs über militärische Einsatzregeln hinweggesetzt hat. Und schlimmer: Auch über das Völkerrecht. Weder wurde die Anwesenheit von Zivilisten am Angriffsort ausreichend geprüft, noch wurden Zivilisten wirksam vor dem Angriff gewarnt – von Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen gar nicht zu reden. Dieser Angriff war klar rechtswidrig.

Die Bundesanwaltschaft sieht das anders: Sie hat das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht gegen Oberst Klein eingestellt.

Dann sieht die Bundesanwaltschaft das falsch. Das mag damit zusammenhängen, dass sie nur sehr oberflächlich ermittelt hat. Beweismittel sind ungewürdigt, wichtige Zeugen ungehört geblieben. Oder damit, dass sie als weisungsgebundene Behörde bei ihrer Meinungsbildung mitunter auch politische Interessen berücksichtigt. Und das politische Interesse der Bundesregierung, diesen Fall klein zu halten, war massiv. Das sieht man auch daran, dass ein förmliches Disziplinarverfahren, das nach Meinung von General Ramms – zeitweise immerhin der zweithöchste deutsche NATO-Offizier – geboten gewesen wäre, gar nicht erst eingeleitet wurde.

Warum sollte die Bundesregierung den Fall klein halten wollen?

Der Angriff lag mitten im Wahlkampf, und die zivilen Opfer haben dem ohnehin schon weithin abgelehnten Kriegseinsatz in Afghanistan ein Gesicht gegeben. Eine Diskussion über die Realität des Krieges und Fragen nach seiner Sinnhaftigkeit konnte die Bundesregierung nicht brauchen. Auch Angst um die Moral der Truppe hat eine Rolle gespielt. Schon im Frühjahr hatten Verteidigungsminister Jung und Generalinspekteur Schneiderhan entschlosseneres Vorgehen verlangt. Korpsgeist und falsch verstandene Loyalität mögen danach das strikte Beharren auf völkerrechtliche und rechtliche Schranken in den Hintergrund gedrängt haben. Die frühe Festlegung von Regierungsmitgliedern auf die Angemessenheit des Angriffs hat ein übriges getan.

Waren Bestrebungen, den Fall herunterzuspielen, auch im Ausschuss spürbar?

Massiv, und zwar auf zwei Ebenen: Das eine waren die Vertuschungsversuche, die der Untersuchungsausschuss aufklären sollte. Dazu gehört, dass die Bundesregierung nicht nur keine eigenen Ermittlungen zum Angriff angestellt hat, sondern auch versucht hat, die getöteten Zivilisten nachträglich zu feindlichen Kämpfern umzudefinieren, und zur Legendenbildung um eine angebliche Gefährdung des Feldlagers Kundus beigetragen hat. Von der rückhaltlosen Aufklärung, die die Bundeskanzlerin versprochen hat, war jedenfalls nichts spürbar.
Darüber hinaus gab es die Vertuschungsversuche, denen der Untersuchungsausschuss selbst ausgesetzt war: Aussagegenehmigungen für Zeugen wurden beschränkt, angeforderte Beweismittel ungebührlich spät bereitgestellt, eine absurde Heimlichtuerei mit der Einstufung von Dokumenten als Verschlusssache veranstaltet und angestrengt die Bewertung ISAF-interner Aufklärungsergebnisse durch die NATO verhindert. Wäre der Untersuchungsausschuss ein Strafprozess gewesen, hätte jeder Staatsanwalt wegen aktiver Verdunkelungshandlungen Untersuchungshaft für die Bundesregierung beantragt.

Kann ein Untersuchungsausschuss unter solchen Bedingungen überhaupt sinnvoll arbeiten?

Am Ende sind ja belastbare Ergebnisse herausgekommen. Insofern ja. Ein Untersuchungsausschuss ist ein mächtiges Instrument zur Kontrolle der Regierung durch das Parlament. Schwierig wird es, wenn es auch in Parlament und Ausschuss Mitglieder gibt, die gar nicht kontrollieren wollen. Ich rede hier von den Fraktionen der CDU und FDP, die mit Mehrheitsbeschlüssen versucht haben, die Ausschussarbeit zu hintertreiben. Mit stärkeren Minderheitenrechten im Untersuchungsausschuss wären einige Zeugenbefragungen anders gelaufen und die Öffentlichkeit hätte intensiver teilnehmen können. Man wird darüber nachdenken müssen, das Untersuchungsausschussgesetz weiterzuentwickeln und die Minderheitenrechte umfassend zu stärken.

linksfraktion.de, 1. Dezember 2011