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Die US-Streitkräfte in Deutschland

Im Wortlaut von Paul Schäfer,

DOKUMENT DER WOCHE - Fast zwei Jahrzehnte nach dem Kalten Krieg nimmt Deutschland weiter eine Schlüsselposition im militärpolitischen Kalkül der US-Regierung ein

Fast zwei Jahrzehnte nach dem Kalten Krieg nimmt Deutschland weiter eine Schlüsselposition im militärpolitischen Kalkül der US-Regierung ein, gibt es doch hierzulande eine seit über 60 Jahren gewachsene Infrastruktur der US-Armee. Sie wird mehr denn je gebraucht, wenn das Luftkreuz Shannon in Irland, bisher die transatlantische Drehscheibe, demnächst geschlossen wird, stellt dazu der Bundestagsabgeordnete Paul Schäfer (Die Linke) in einem Briefing fest. Wir dokumentieren Auszüge seiner Bestandsaufnahme über die US-Militärpräsenz in Deutschland.

Im November 2007 hat US-Verteidigungsminister Gates angekündigt, in Deutschland würden doch mehr US-Soldaten stationiert bleiben als ursprünglich geplant. Die Truppenstärke liegt derzeit bei etwa 64.000 (plus etwa 10.000 zivile Kräfte), in den nächsten Jahren soll diese Präsenz lediglich auf 43.000 Soldaten statt - wie bisher vorgesehen - 24.000 reduziert werden.

Diese dauerhafte Stationierung ist aus friedenspolitischer Sicht kritisch zu bewerten. Dies um so mehr, als die US-Regierung an ihrem "Krieg gegen den Terror" festhält, der zwar vom Central Command in Tampa Bay (Florida) koordiniert wird, aber bei dem auch der European Command (EUCOM) in Stuttgart eine wichtige Rolle spielt. Die US-Armee und ihre Dienstleistungsunternehmen nutzen zivile deutsche Flughäfen für den Transport in ihre Kriegsgebiete und den deutschen Luftraum für Überflüge, wenn in Deutschland stehende Einheiten in den Irak und nach Afghanistan verlegt werden. Die Bundesregierung legt den USA in dieser Hinsicht keine Steine in den Weg, sie verzichtet weitgehend auf minimalste Konsultationspflichten und steckt lieber den Kopf in den Sand.

Die USA haben das Vorrecht bei strafbaren Handlungen von Soldaten und zivilem Gefolge

Eine dringend notwendige kritische Auseinandersetzung mit dieser Präsenz in Deutschland kommt nicht umhin, sich mit deren Rechtsgrundlagen zu beschäftigen. Dazu zählen der Aufenthaltsvertrag von 1954, das NATO-Truppenstatut (NTS) von 1951 und das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) von 1959. Diese Verträge können zwar theoretisch durch Deutschland gekündigt werden. In der Praxis scheint jedoch nicht klar, unter welchen Umständen dies erfolgen könnte. Aufgrund der Notenwechsel vom 25. September und 16. November 1990 kann Deutschland durch Anzeige den Aufenthaltsvertrag innerhalb einer Frist von zwei Jahren beenden. Die Kündigung des NATO-Truppenstatutes ist sogar durch schriftliche Notifizierung innerhalb eines Jahres möglich. Allerdings hat sich die Bundesregierung im ZA-NTS verpflichtet, dies nur bei dringenden Gründen zu tun.

Diese Abkommen schränken de facto die Souveränität und Kontrolle der Bundesregierung über die Aktivitäten der US-Streitkräfte ein, auch wenn formal sämtliche Befugnisse von der deutschen Exekutive freiwillig gewährt und wieder zurückgenommen werden können. Zu den wichtigsten dabei gewährten Vorrechten zählen:

  • eine ungehinderte Bewegungsfreiheit der Soldaten in und durch Deutschland (Art.1 Abs. 4 Aufenthaltsvertrag). Gleiches gilt auch für den Transfer von Kriegswaffen solange das ordentliche Benachrichtigungsverfahren der deutschen Behörden eingehalten wird;
  • die Inanspruchname von Infrastruktur (Straßen, Gebäude, Übungsgelände) für den militärischen Betrieb und der ungehinderte Betrieb der zugewiesenen Liegenschaften (Art. 46 Abs. 1 ZA-NTS) inklusive notwendiger Baumaßnahmen und bis hin zur Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Manöver- und Umweltschäden. Truppen und Gefolge können die Liegenschaften nutzen, wie sie wollen, sofern es der Erfüllung der Verteidigungspflichten dient. Erst seit 1993 gibt es eine bilaterale Vereinbarung, um wenigstens Vorsorge gegen Umweltschäden zu treffen;
  • die Sonderrechte (Befreiung von Zöllen etwa) für zivile Firmen und private Sicherheitsdiensleister, die im Auftrag der Alliierten Streitkräfte in Deutschland tätig sind;
  • die weitgehende Gewährleistung der Zuständigkeit der US-Rechtssprechung für die Truppen und das zivile Gefolge, inklusive der Familien der US-Soldaten. Aufnahmestaat (Deutschland) und Entsendestaat (USA) teilen sich zwar formal die materielle Strafgewalt, die USA haben aber das Vorrecht bei strafbaren Handlungen von Soldaten und zivilem Gefolge, die gegen Personen und Dinge des Entsendestaates gerichtet sind oder sich aus Unterlassung ergeben. Die Bundesregierung kann im Wesentlichen nur noch Tatbestände, die zur Verhängung der Todesstrafe führen können, nach deutschem Gesetz verfolgen.

Darüber hinaus beeinflussen auch einige andere internationale Vereinbarungen den Aufenthalt der US-Streitkräfte in Deutschland. Mit dem 2 + 4-Vertrag von 1990 wurde zum Beispiel seitens der Bundesregierung und der Westalliierten zugesichert, dass die NATO-Staaten dauerhaft keine Soldaten in den neuen Bundesländern stationieren werden. Wichtig sind auch die aus dem Nordatlantikvertrag (1949) resultierenden Vereinbarungen, wonach Deutschland den USA im Rahmen der "nuklearen Teilhabe" gestattet, Atomwaffen zu stationieren und nach eigenen Sicherheitsstandards zu unterhalten.

Unter dem Strich ist die Mehrzahl der Übereinkünfte mit den USA darauf gerichtet, deren Streitkräften in Deutschland Sonderrechte einzuräumen. Gepaart mit der fehlenden Bereitschaft der Bundesregierung, die wenigen verbleibenden Kontrollmöglichkeiten zu nutzten, bedeutet dies in der Praxis, es wird vom Zugangsrecht zu den meisten US-Liegenschaften auch dann kein Gebrauch gemacht, wenn es etwa um die Haftbedingungen in den US-Militärgefängnissen geht.

Auch gibt es de facto keine Erfassung und Kontrolle der US-Flugbewegungen über Deutschland. Die USA verfügen für ihre Militärflugzeuge über eine Dauergenehmigung (Military Diplomatic Clearance / MDC), die zur Landung in den alten Bundesländern berechtigt. Eine Überprüfung, ob es sich bei einem Flug eigentlich um einen genehmigungspflichtigen Transport von Truppenteilen außerhalb des NATO-Rahmens handelt - ob also der deutsche Luftraum benutzt wird, um ohne NATO-Auftrag in einen Nicht-NATO-Staat zu fliegen -, findet nicht statt.

Von 823 größeren US-Liegenschaften jenseits der US-Grenzen befinden sich 287 in Deutschland

Der Stellenwert Deutschlands als wichtige Stationierungsregion wird aus den Angaben im Base Structure Review 2007 des US-Verteidigungsministeriums ersichtlich: Von den 823 größeren US-Liegenschaften jenseits der US-Grenzen befinden sich 287 in Deutschland - mit weitem Abstand folgen Japan (130) und Südkorea (106). Die Liegenschaften in Deutschland umfassen eine Fläche von etwa 74.700 Hektar. Und: Von den etwa 175.000 dauerhaft im Ausland stationierten US-Soldaten findet sich das größte Kontingent mit knapp 64.000 Mann in Deutschland.

Mit Ausnahme der Standorte Bremerhaven und Geilenkirchen verteilen sich die US-Stützpunkte in Deutschland auf Baden-Württemberg (etwa 8.200 Soldaten), Bayern (19.000), Hessen (11.200) und Rheinland-Pfalz (23.800). Das größte Korps stellen mit etwa 49.100 Mann die Landstreitkräfte - gefolgt von der Air Force mit 14.800.

Die wichtigsten Basen sind die Hauptquartiere der US Army Europe (Heidelberg) und der US Air Force Europe (Ramstein) sowie das European Command der US-Streitkräfte in Stuttgart. Dort wird auch der Stab des African Command (AFRICOM) aufgebaut. Von strategischem Wert sind zudem die Luftstützpunkte in Büchel und Ramstein, da an beiden Standorten auch atomare Potenziale gelagert werden können. Als gesichert gilt, dass derzeit noch in Büchel Kernwaffen (20 an der Zahl) disloziert sind.

Gemäß den Vorgaben der US-Regierung geht es künftig darum, in Europa operativere und leichter bewaffnete Einheiten zu stationieren. Selbst wenn endgültige Entscheidungen über die Standorte in Deutschland erst nach der US-Präsidentenwahl im Herbst zu erwarten sind, ist bereits abzusehen, dass sich ein Konzentrationsprozess primär an den Kriterien orientiert: günstige Verkehrsanbindung (Flugplätze), Liegenschaften mit größeren Materialdepots und freistehenden Wohnflächen, Infrastruktur für die Zusammenführung von Einsatzbrigaden. Das bedeutet, die Liegenschaften der US Army Europe in Deutschland sollen auf 65 Liegenschaften an fünf Standorten (Ansbach, Grafenwöhr / Hohenfels, Kaiserslautern, Stuttgart, Wiesbaden) konzentriert werden.

Kernstück der neuen Strategie ist die Ablösung der schweren mechanisierten Verbände durch die Stationierung so genannter Stryker Brigades (oder Brigade Combat Teams) und entsprechender Unterstützungskräfte. Die Stryker-Brigaden soll in 24 Stunden in Krisengebieten zum Einsatz kommen. Die 1st Armored Division und die 1st Infantry Division werden deshalb bis 2011 in die USA zurückverlegt - im Gegenzug kommt die 2nd Brigade Combat Teams nach Deutschland. Der Anfang wurde 2006 mit der Verlegung der Stryker Brigades nach Vilseck gemacht.

Allem voran bedeutet die Stationierung von US-Truppen in Deutschland natürlich eine Mitverantwortung der Bundesregierung für die Konsequenzen der militärischen Machtpolitik der USA, denn bis heute werden in Deutschland stationierte US-Einheiten in den Irak verlegt.

Hierfür dürfen auch zivile deutsche Airports benutzt werden. Für den Flughafen Leipzig gibt es beispielsweise einen dramatischen Anstieg der Flüge nach Oman, Kuwait, Saudi-Arabien, Usbekistan, Afghanistan und in den Irak (von 0 auf 39 im Juli 2007 und auf 78 im Oktober 2007). Diese Mitverantwortung gilt ebenso für Menschenrechtsverletzungen, die von den USA im so genannten Anti-Terrorkrieg begangen wurden. Die Bundesregierung hatte frühzeitig Kenntnis von Verschleppungen mutmaßlicher Terroristen und so genannter "Rendition-flights" (Gefangenen-Flüge). Gleichwohl hat sie nichts unternommen, um derartige Menschentransporte im deutschen Luftraum zu unterbinden. Das European Command in Stuttgart konnte diese Flüge ungehindert koordinieren - trotz deutscher Verbindungsoffiziere.

Die Kosten der US-Militärpräsenz in Deutschland lassen sich nur schwer beziffern. Die Bundesregierung ist dank der verschiedenen Abkommen verpflichtet, "bestimmte Verteidigungsfolgekosten" zu tragen, wie etwa Ausgaben für Unterstützungsleistungen an zivile Arbeitskräfte der Entsendestreitkräfte, die Regulierung von Manöverschäden und den Unterhalt der genutzten Liegenschaften - nach offiziellen Angaben waren das zwischen 2001 und 2006 etwa 460 Millionen Euro.

Zwischenüberschriften von der Redaktion

Von Paul Schäfer

Wochenzeitung Freitag, 11. April 2008