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Die Grenzen überwinden

Im Wortlaut von Werner Dreibus,

Nur gemeinsam sind wir stark! Dieses Grundprinzip der Arbeiterbewegung endet nicht an den Grenzen von Nationalstaaten. Im Gegenteil, die Internationalisierung der Wirtschaft und die politische Vernetzung von Staaten machen die Abstimmung der nationalen Gewerkschaften unerlässlich. Ohne sie werden die Beschäftigten der einzelnen Länder von den grenzüberschreitend agierenden Unternehmen gegeneinander ausgespielt - Dumping bei Löhnen und Arbeitsbedingungen sind die Folge.

Der 1973 gegründete Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) ist ein Baustein des internationalen Widerstandes. Heute vertritt er die Interessen von 60 Millionen Mitgliedern aus 77 nationalen Gewerkschaftsverbänden in 35 europäischen Ländern. Dazu mischt er sich ein, wenn in den Instanzen der EU über Belange von Arbeitnehmern entschieden wird. Mit Erfolg: Die Richtlinien der EU zur Einrichtung Europäischer Betriebsräte oder etwa die Charta der Grundrechte der EU kamen auf Betreiben des EGB zustande. Zudem handelt der EGB mit europäischen Arbeitgeberverbänden Rahmenvereinbarungen aus, zum Beispiel über die Gestaltung von Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverhältnissen, die dann in die Rechtssetzung der EU einfließen.

Ein soziales Europa entsteht nur, wenn auch die Interessen der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften gewahrt werden. Von diesem Ziel sind wir heute noch weit entfernt. Die Regierungen der EU-Staaten haben es versäumt, mit der Währungsunion ein soziales Europa zu schaffen. Politik und Wirtschaft haben die europäische Einigung stattdessen in ein Programm zur Freiheit des Geldes statt der Menschen verkehrt. Die Folgen sehen wir heute in allen Ländern: Prekäre Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Armut breiten sich aus.
Umso bedeutender sind die vom EGB gebündelten politischen Initiativen der Gewerkschaften. Beispiel Dienstleistungsrichtlinie: Hier verhinderte der Protest von Gewerkschaften und europäischen Linksparteien die Missachtung sozialer Standards, wenn Unternehmen aus einem EU-Land in einem anderen Land ihre Dienstleistungen anbieten. Der EGB mag also auf den ersten Blick weit weg sein. Tatsächlich aber bündelt er die Initiativen der nationalen Gewerkschaften zur Durchsetzung europäischer und weltweiter Standards: das Recht auf kollektive Interessenvertretung, den Schutz vor Diskriminierung, eine gesetzliche Arbeitszeitbegrenzung. Die Abstimmung der europäischen Mindestlohnpolitik - das ist demzufolge auch Thema des EGB-Kongresses am 21. Mai.

Von Werner Dreibus

Neues Deutschland, 18. Mai 2007