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Geldscheine in einer Waschmaschine © iStock/djedzura

»Die Deutsche Bank sammelt Strafzettel wie Intensivtäter«

Nachricht von Fabio De Masi,

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Die Rolle der Deutschen Bank im Geldwäscheverdachtsfall Danske Bank" (Drucksache 19/7241) von Fabio De Masi und der Fraktion DIE LINKE.

Seit November 2018 ist bekannt, dass die Deutsche Bank auch in den mutmaßlich bisher größten europäischen Geldwäschefall der estnischen Niederlassung der Danske Bank aus Dänemark verwickelt ist. Als sogenannte Korrespondenzbank hat die Deutsche Bank nach Schätzungen 185 Milliarden US-Dollar an möglicherweise mit Geldwäsche in Verbindungen stehenden Geldern der Danske weitergeleitet. Trotz vorher bestehender interner Warnungen hat die Deutsche Bank ihre Geschäfte mit der estnischen Danske erst im Herbst 2015 als letzte von drei großen Korrespondenzbanken beendet.

Neben Ermittlungen von Aufsichtsbehörden in etlichen Staaten prüft die deutsche Finanzaufsicht BaFin die Geldwäscheprävention der Deutschen Bank in diesem Fall seit Oktober 2018, wie die Antwort auf die Anfrage zeigt – bisher ohne Ergebnis. Auch wurden zunächst nur Informatio-nen zur Danske allgemein und nicht zur estnischen Filiale abgefragt, obwohl diese durch den Danske-Prüfbericht bereits im Fokus stand.

Proaktiv gab die Deutsche Bank erst an dem Tag Informationen an die Aufsicht, als der ehemalige Bank-Mitarbeiter Howard Wilkinson vor dem dänischen Parlament aussagte und dadurch die Verstrickung der Deutschen Bank öffentlich wurde. Auch nahm die BaFin erst danach Kontakt mit dänischen Behörden auf, obwohl dort seit einiger Zeit Untersuchungen zur Danske Bank liefen und Korrespondenzbankbeziehungen der Deutschen Bank im Rahmen der Geldwäsche-Prüfungen der BaFin schon in der Vergangenheit hätten untersucht werden sollen.

Aufgrund des Chaos bei der deutschen Geldwäsche-Zentralstelle kann die Bundesregierung keine Auskünfte zu möglichen Geldwäsche-Verdachtsmeldungen der Deutschen Bank vor 2017 machen. Seitdem wurden vier verdächtige Fälle mit Danske-Bezug in Deutschland gemeldet, aber nur einer durch die FIU an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

„Die Deutsche Bank sammelt Strafzettel wie Intensivtäter. Sie verfügt aber über eine implizite Staatsgarantie der Steuerzahler, weil sie zu groß und zu vernetzt zum Scheitern ist. Die laxe Geldwäscheaufsicht in Deutschland rächt sich. Dass Behörden immer erst auf Enthüllungen von Medien reagieren, wirft ein schlechtes Licht auf die Finanz- und Geldwäscheaufsicht. Die Deutsche Bank wurde erst aktiv als das dänische Parlament die schmutzige Wäsche lüftete. Es ist unfassbar, dass die deutsche FIU keine belastbaren Angaben zu Geldwäscheverdachtsmeldungen im Zusammenhang mit der Danske Bank machen kann. Statt eines nationalen Champions bei der Geldwäsche, braucht Deutschland solide Finanzinstitute und eine strenge Finanzaufsicht.“


Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Deutsche Bank im Geldwäsche-Skandal Danske Bank"


Die Ergebnisse der Kleinen Anfrage im Detail:

  • Die Finanzaufsicht BaFin war seit dem 01.10.2018 über Details der Korrespondenzbankbeziehung zwischen Deutscher Bank und Danske Bank informiert. Die Informationen wurden von der BaFin bei der Deutschen Bank abgefragt und werden bis heute mit Blick auf die Funktionsfähigkeit der Geldwäschepräventionssysteme bei der Deutschen Bank geprüft (Antwort 1). Auch die Analyse der von der Deutschen Bank übermittelten Geldwäsche-Verdachtsmeldungen fließen in die Prüfung ein (Antwort 5).
  • Am 19.11.2018 (dem Tag der Anhörung von Howard Wilkinson vor dem dänischen Parlament, durch welche die Rolle der Deutschen Bank erstmals publik wird) informierte die Deutsche Bank die BaFin über Details (interne Untersuchungen, Transaktionsvolumina und Geldwäscheverdachtsmeldungen) der Korrespondenzbankbeziehung zwischen Deutscher Bank und der estnischen Niederlassung der Danske Bank (Antwort 2). Am 27.11.2018 informierte die Deutsche Bank die BaFin über ihren Austausch mit den dänischen Aufsichtsbehörden, woraufhin die BaFin aus weiterem aufsichtlichem informationsbedarf direkten Kontakt zu den dänischen Behörden aufgenommen hat.
  • Die Deutsche Bank hat sowohl im Zeitraum 2007-2015 (Dauer der Korrespondenzbankbeziehung mit der estnischen Niederlassung der Danske Bank) als auch danach Geldwäscheverdachtsmeldungen mit Bezug zu diesem Geschäftsverhältnis abgegeben (Antwort 5). Seit 26.06.2017 (Start der FIU-neu) wurden in Deutschland 4 Verdachtsmeldungen abgegeben (Mai und Juli 2018 je eine, August 2018 zwei). Für die Zeit vor Mitte 2017 – in der die Deutsche Bank laut Presseberichten bereits intern Zahlungen von Danske-Kunden aufgrund von Risikoindikatoren abgelehnt hat – verfügt die Bundesregierung über keine Informationen zu Verdachtsmeldungen, obwohl die FIU damals bei BKA angesiedelt war (Antwort 7). Eine der vier an die FIU-neu übermittelten Verdachtsmeldungen wurde von dieser aufgrund eines erhärteten Geldwäscheverdachts an zuständige Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet (Antwort 8).
  • Kontakt zu Aufsichtsbehörden in Dänemark, den USA, Kanada, Großbritannien sowie zur EZB hat die BaFin im Danske-Fall zwischen Oktober und Dezember 2018 aufgenommen (Antwort 6).
  • Es ist geldwäscherechtlich möglicherweise unklar, welche exakten Pflichten die Deutsche Bank in ihrer Rolle als Korrespondenzbank hatte – ob sie nur gegenüber der Danske Bank als solcher oder auch gegenüber den Danske-Kunden, für die sie Zahlungen abwickelte, zu umfänglichen Sorgfaltspflichten verpflichtet war. Die Aufsichtsbehörden sind darüber aktuell im Austausch (Antwort 6 und 12). Klar ist allerdings, dass Korrespondenzbankbeziehungen grundsätzlich unter das Geldwäschegesetz fallen und in Anlehnung an die „Faktoren für ein potenziell höheres Risiko“ wie bspw. „Produkte oder Transaktionen, die Anonymität begünstigen könnten“ (Anlage 2 GwG) Briefkastenfirmen als Kunden der estnischen Danske bei der Deutschen Bank zu verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 Absatz 3 Nr. 3 GwG hätten führen müssen.