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Die Bundesversammlung und die Wahl des Staatsoberhaupts

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Fragen und Antworten

Wer wählt die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten? 

  Die Bundesversammlung wählt das neue Staatsoberhaupt. Es ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung. Laut Artikel 54 des Grundgesetzes kann jeder Deutsche gewählt werden, der "das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat". Am 18. März findet die 15. Bundesversammlung im Reichtagsgebäude in Berlin statt. Es ist die fünfte Bundesversammlung seit der Wiedervereinigung, die zugleich zum vierten Mal im umgebauten Reichstagsgebäude stattfindet. Gewählt wird der elfte Bundespräsident in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.   Wie setzt sich die Bundesversammlung zusammen?    Die Bundesversammlung setzt sich aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von sogenannten "gekorenen" Mitgliedern zusammen, die von den Landtagen ausgewählt werden. Da der Bundestag derzeit 620 Mitglieder hat, kommen noch einmal 620 Wahlfrauen und Wahlmänner aus den Ländern hinzu. Die Bundesversammlung am 18. März wird also 1240 Mitglieder zählen.   Wie nominieren die Landesparlamente ihre Wahlleute?    Die 620 Wahlfrauen und Wahlmänner der Länder werden in einer Verhältniswahl von den Landesparlamenten bestimmt. Dabei handelt es sich in der Regel um Landtagsabgeordnete, zum Teil werden aber auch Prominente aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens in die Bundesversammlung gewählt. Die Größe des Landes entscheidet über die Anzahl der Wahlleute, die ein Landtag entsenden kann. Nordrhein-Westfalen stellt laut Wahlrecht.de 133 Wahlleute für die 15. Bundesversammlung, das kleine Saarland hingegen nur acht.    Wer steht zur Wahl?    Zur Wahl stehen am 18. März Beate Klarsfeld, Joachim Gauck und Olaf Rose. Beate Klarsfeld wurde von der LINKEN als Kandidatin vorgeschlagen, Joachim Gauck von den Parteien CDU, CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen. Die rechtsextreme NPD nominierte den Militärhistoriker und Parteimitglied, Olaf Rose. CDU und CSU stellen insgesamt 486 Wahlleute, die SPD 331, die Grünen 147 Sitze und die FDP 136. Die Linke entsendet nur 123 statt 125 Wahlleute. Laut Parteichefin Gesine Lötzsch stelle Sachsen einen Wahlmann weniger als erwartet. Außerdem gebe es einen Krankheitsfall. 16 weitere Mandate entfallen auf andere Parteien und Gruppierungen, drei davon auf die rechtsextreme NPD.    Wie läuft das Wahlverfahren ab?    Da die Wahl des Staatsoberhaupts im Bundestag stattfindet, fällt die Leitung der Bundesversammlung an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Die Wahl findet geheim und ohne vorherige Aussprache statt. Im ersten und zweiten Wahlgang ist eine absolute Mehrheit und damit mehr als die Hälfte aller Stimmen nötig, um in das Amt gewählt zu werden. Erst im dritten Wahlgang genügt eine einfache Mehrheit. Im zweiten oder dritten Wahlgang können von den Mitgliedern der Bundesversammlung auch neue Kandidaten aufgestellt werden. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte. Nach der Auszählung der Stimmen gibt der Bundestagspräsident das Ergebnis bekannt. Nimmt der oder die Gewählte die Wahl an, wird die Bundesversammlung beendet. Die Amtszeit des Bundespräsidenten dauert üblicherweise fünf Jahre und beginnt nach Ablauf der Amtszeit des Vorgängers.