Zum Hauptinhalt springen

»Die Bundesregierung kennt ihre 'Schweinepriester' ganz genau«

Nachricht von Jutta Krellmann,

Auswertung der Antwort der Bundesregierung (PDF) auf die Kleine Anfrage „Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie" (BT-Drs. 18/10084) von Jutta Krellmann, Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Zusammenfassung:

Atypische Beschäftigung manifestiert sich in der Fleischindustrie – freiwilliger Selbstverpflichtung einiger Unternehmen zum Trotz: Niedriglohn, Arbeitsverdichtung, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertragsmissbrauch sind an der Tagesordnung.

2015 waren im Wirtschaftszweig »Schlachten und Fleischverarbeitung« 153.000 sozialversichungspflichtig Beschäftigte und 27.000 ausschließlich Minijobbende tätig. Während Vollzeit seit 2007 rückläufig ist (- 8 Prozent), hat sich der Teilzeit-Anteil im gleichen Zeitraum verdoppelt (+ 118 Prozent).  Das durchschnittliche Monatsentgelt der Kernerwerbstätigen lag bei 1.977 EUR, wobei Frauen mit 1.736 EUR unter und Männer mit 2.183 EUR über der Niedriglohnschwelle von 1.850 EUR (60 Prozent vom Durchschnittslohn in der Gesamtwirtschaft; 3.084 EUR) liegen. Der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich lag 2014 in der Branche bei 41 Prozent; fast doppelt so hoch wie in der Gesamtwirtschaft bei 22 Prozent.

Das Arbeitsvolumen ist in den vergangenen zehn Jahren entsprechend rückläufiger Vollzeit um 8,7 Prozent gesunken. Parallel ist die Anzahl der Kernerwerbstätigen insgesamt und die Anzahl der Fleisch verarbeitenden Betriebe rückläufig, obwohl sowohl die Schlachtungen als auch der Fleischanfall in Tonnen aufgrund des gestiegenen Verbrauchs von Fleisch in Deutschland deutlich zugenommen haben.

2015 wurden bundesweit 171 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 256 Strafverfahren eingeleitet. Gründe dafür waren sowohl Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht von Arbeitszeiten, Nichteinhaltung vorgeschriebener Arbeitsbedingungen durch Tarifvertrag aber auch fehlende Anmeldungen beim Zoll, wenn Ver- oder Entleiher Sitz im Ausland hat bis hin zu illegaler Arbeitnehmerüberlassung vom Ver- oder Entleiher.

Anmerkung: Eine Ausweisung nach Festanstellung und Werkverträgen ist der Bundesregierung für die Wirtschaftskategorie »Schlachten und Fleischverarbeitung« ebenso unmöglich wie die Ausweisung der in dieser Branche durch Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten Leiharbeiter/innen.

"Ein sinkendes Arbeitsvolumen bei gleichzeitig steigender Produktion schreit nach Arbeitsverdichtung" kommentiert Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag die Ergebnisse der Anfrage. "In der Fleischindustrie wird der Profit einiger Weniger deutlich auf dem Rücken der Beschäftigten erwirtschaftet. Im wahrsten Sinne des Wortes, denn bei den Tonnen von Fleisch ist klar, dass es sich um körperliche Schwerstarbeit handelt. Darüber hinaus gab es in der Fleischindustrie allein 2015 mehr Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz als Arbeitstage im Jahr. Die Bundesregierung kennt ihre 'Schweinepriester' ganz genau. Aber dort, wo das Problem illegaler Arbeitnehmerüberlassung mit am größten ist, schaut sie einfach nicht so genau hin und hat keine Erkenntnisse. Im Trüben zu fischen ist das eine, trotzdem die Neuregelung zu Leiharbeit durch den Bundestag zu peitschen das andere. Das ist schockierend."

Ergebnisse im Einzelnen:

 

  • 2015 hat sich bei den Unterzeichnern der Selbstverpflichtung die Beschäftigtenanzahl im Vergleich zu 2014 wie folgt entwickelt: 32.197 Gesamtbeschäftigte (+ 0,9 Prozent), davon: 14.814 eigene Beschäftigte (+ 3,7 Prozent), 2.512 Leiharbeiter (- 2,7 Prozent) und 14.871 Beschäftigte von externen Dienstleistern (- 1,2 Prozent). Das entspricht einer Quote von 46 zu 54 (intern/extern). Die Marktabdeckung der Unternehmen mit Selbstverpflichtung betrug 2015 in der Schweineschlachtung ca. 65 Prozent, der Rinderschlachtung und Zerlegung ca. 45 Prozent und der Geflügelschlachtung/Verarbeitung ca. 36 Prozent [s. Tab. und Antwort auf Frage 1].
  • 2015 arbeiteten in der Wirtschaftskategorie »Schlachten und Fleischverarbeitung« insgesamt 153.352 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (+ 4,2 Prozent zu 2007), davon 123.357 in Vollzeit (- 7,5 Prozent zu 2007) und 29.994 in Teilzeit (+ 117,6 Prozent); hauptsächlich in NRW (31.322), BY (28.585) und NI (26.430) [s. Tab. 1.1 im Anhang]. Die Beschäftigten üben folgende Tätigkeiten aus: 36.569 Helfer (+ 18,4 Prozent zu 2013), 105.644 Fachkräfte (+ 3,9 Prozent zu 2013), 7.871 Spezialisten (+ 3,7 Prozent zu 2013) und 3.267 Experten (+0,3 Prozent zu 2013) [s. Tab. 1.3 im Anhang].
  • 2015 arbeiteten in der Wirtschaftskategorie »Schlachten und Fleischverarbeitung« 27.108 ausschließlich geringfügig Beschäftigte (- 22,4 Prozent zu 2007), davon 19.960 Frauen (- 28,5 Prozent zu 2007) und 7.148 Männer (+ 2,3 Prozent zu 2007); hauptsächlich in BY (6.810), BW (5.463) und NRW (4.850) [s. Tab. 1.2 im Anhang].
  • 2015 betrug das Monatsentgelt der Kernerwerbstätigen in der Wirtschaftskategorie »Schlachten und Fleischverarbeitung« 1.977 EUR (bei Frauen 1.736 EUR und bei Männern 2.183 EUR); am niedrigsten in SN (1.581 EUR) und am höchsten in SH (2.448 EUR). Über alle Wirtschaftszweige hinweg lag das mittlere Einkommen bei 3.084 EUR (bei Frauen 2.773 EUR und bei Männern 3.262 EUR). Die Niedriglohnschwelle liegt laut OECD-Definition bei 60 Prozent des Medianentgelts, was 2015 1.850 EUR entspricht. Damit liegen in der Wirtschaftskategorie »Schlachten und Fleischverarbeitung« die Frauen ca. 100 EUR unter und die Männer ca. 300 EUR über der Niedriglohnschwelle[1]. Auch die Monatsentgelte der einzelnen Tätigkeitsfelder lagen 2015 deutlich unterhalb der vergleichbaren Entgelte zur Gesamtwirtschaft: Helfer 1.842 EUR (- 277 zu 2.119 EUR), Fachkraft 1.958 EUR (- 886 EUR zu 2.844 EUR), Spezialist 2.874 EUR (-1.167 EUR zu 4.041 EUR) und Experten 4.312 EUR (-832 EUR zu 5.144 EUR) [s. Tab. 2, S. 26].
  • Für die Betriebe der Fleischwirtschaft gilt ein für allgemeinverbindlich erklärter Mindestlohn-Tarifvertrag, der folgende Stundenlöhne vorsieht: 7,75 EUR (ab 08/2014), 8,00 EUR (ab 12/2014), 8,60 EUR (ab 10/2015) und 8,75 ab 12/2016[2]. Unter diesen Tarifvertrag fallen mit 57.829 Beschäftigten gerade einmal gut ein Drittel der Beschäftigten (37,7 Prozent) in der Fleischwirtschaft insgesamt [s. Tab. 1.2 im Anhang].
  • Laut Verdienststrukturerhebung 2014 betrug der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn im April 2014 über alle erfassten Wirtschaftszweige ca. 22 Prozent, in der Wirtschaftskategorie »Schlachten und Fleischverarbeitung« ca. 41 Prozent und für die Unterkategorie » Fleischverarbeitung« ca. 44 Prozent [s. Antwort auf Frage 4, S. 4 ff].
  • Die tariflich vereinbarte Arbeitszeit im Fleischhandwerk bzw. der Fleischindustrie liegt zw. 38 und 40 Wochenstunden. Die normalerweise geleistete Wochenarbeitszeit abhängig Beschäftigter lag 2015 im Wirtschaftszweig »Schlachten und Fleischverarbeitung« knapp über der in der Gesamtwirtschaft: 40,8 zu 40,5 Stunden bei Vollzeit und 19,7 zu 19,3 Stunden bei Teilzeit. Die tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit abhängig Beschäftigter lag 2015 im Wirtschaftszweig »Schlachten und Fleischverarbeitung« ebenfalls knapp über der in der Gesamtwirtschaft: 36,3 zu 35,5 Stunden bei Vollzeit und 17,6 zu 16,7 Stunden bei Teilzeit [s. Tab. 5.1 im Anhang].
  • Das Arbeitsvolumen ist in den vergangenen zehn Jahren entsprechend rückläufiger Vollzeitstellen um 8,7 Prozent auf 336,8 Mio. Stunden gesunken (Vollzeit - 10,6 Prozent und Teilzeit + 1,6 Prozent) [s. Tab. 6 im Anhang].

    Der jährliche Bedarf an Fleisch und damit die Schlachtungen haben sich 2015 im Vergleich zu 2006 wie folgt entwickelt [s. Tab. in Antwort auf Frage 7]:
  • Schlachtungen nach Tierarten:Großrinder und Kälber: - 6,1 Prozent (auf 3,5 Mio. Stück), Schweine: + 19,1 Prozent (auf 59,3 Mio. Stück)undGeflügel (seit 2010): + 4,8 Prozent (auf 715,7 Mio. Stück)
  • Fleischanfall in Tonnen:Großrinder und Kälber: - 4,4 Prozent (auf 1,1 Mio. t), Schweine: + 20,1 Prozent (auf 5,6 Mio. t), Innereien: + 84,5 Prozent (auf 0.7 Mio. t)undGeflügel: + 48,3 Prozent (auf 1,5 Mio. t)
  • Verbrauch von Fleisch in Deutschland in Tonnen:Rind- und Kalbfleisch: + 12,3 Prozent (auf 1,1 Mio. t), Schweinefleisch: - 5,4 Prozent (auf 4,2 Mio. t), Innereien: - 26,6 Prozent (auf 47.000 t)undGeflügelfleisch: + 17,4 Prozent (auf 1,6 Mio. t)

        Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit:

  • 2015 wurden bundesweit 171 Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in der Fleischwirtschaft eingeleitet; v.a. in NRW (56), NI (32) und BY (23). Die häufigsten Gründe waren: Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht der täglichen Arbeitszeit und deren Aufbewahrung (25); Einhaltung der in einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen (24); Anmeldungen bei zuständiger Behörde beim Zoll, wenn Ver- oder Entleiher Sitz im Ausland hat (16); illegale Arbeitnehmerüberlassung vom Verleiher (9) und Entleiher (7) [s. Tab. Zu Frage 8+9 im Anhang].
  • 2015 wurden bundesweit 256 Strafverfahren eingeleitet; v.a. in NRW (64), BY (46) und NI (31). In 83 Fällen ist es zu einer Verurteilung nach § 266a StGB gekommen [s. Tab. zu Frage 8+9 im Anhang].
  • Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten obliegt den Arbeitsschutzbehörden der Länder. In mehreren Bundesländern wurden vermehrt folgende Verstöße festgestellt: Von der geringfügigen Überschreitung der werktäglichen Arbeitszeit (BW) bis hin zu überlangen Arbeitszeiten (MV); verkürzte Ruhepausen oder unzulässige Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (SN) [s. Antwort zu Fragen 8+9 im Anhang]. Weitere Beispiele:
  • Die Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern berichtet von sieben Briefkastenfirmen, die ihre eigentlichen Firmensitze in Osteuropa haben und Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen einsetzen. Da der Arbeitsort aber in einem anderen Bundesland liegt, hat durch die Aufsichtsbehörde im MV keine weitere Überprüfung stattgefunden.
  • Die Arbeitsschutzbehörden in Sachsen-Anhalt haben aufgrund einer Anzeige der BA ein Bußgeldverfahren gegen ein Unternehmen eingeleitet, in dem allein 83 Verstöße ermittelt wurden.
  • In Berlin wurde in 12 Fällen ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Vorschriften zu Lenk-. Und Ruhezeiten von Kraftfahrern in Betrieben der Fleischverarbeitung eingeleitet.


  • 2015 verteilten sich die in Summe 180.460 Beschäftigten (153.352 sozialversichungspflichtig und 27.108 ausschließlich geringfügig Beschäftigte) in der Wirtschaftskategorie »Schlachten und Fleischverarbeitung« verteilen sich 2015 bundesweit auf8.900 Betriebe – zwei Drittel der Betriebe befinden sich in den Bundesländern BY (2.268), BW (1.537), NRW (1.253) und NI (802). 2007 verteilten sich die in Summe 182.122 Beschäftigten noch auf 11.264 Betriebe [s. Tab. 11 im Anhang].
  • 2014 weisen die Fleisch verarbeitenden Betrieb gemessen am Anteil des Umsatzes im Vergleich zu 2008 eine zunehmende Konzentration auf. Bezogen auf den Anteil der in diesen Betrieben tätigen Personen nimmt die Konzentration in den Schlachtunternehmen ebenfalls zu [s. Antwort und Tab. Zu Frage 12].

 


[1] Während der Medianlohn in der Zeit von 2007 bis 2015 um 489 EUR gestiegen ist (+ 19 Prozent), ist er in der Wirtschaftskategorie »Schlachten und Fleischverarbeitung« lediglich um die Hälfte mit 243 EUR gestiegen, was in dieser Kategorie einer Steigerung von 14 Prozent entspricht [s. Tab. 2, S. 26].

[2] Siehe: http://www.der-mindestlohn-wirkt.de/ml/DE/Alle-Fakten/Branchenuebersicht/mindestlohn-fleischwirtschaft.html