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Der Überwachungsstaat wandelt auf den Wegen der Überwachungskonzerne

Nachricht von Martina Renner,

Warum sollten Polizei und Geheimdienste noch aufwendig in Wohnungen einbrechen und dort Wanzen installieren, wenn dort schon "Alexa" steht und jedes Wort mithört? Offenbar lauschen deutsche Geheimdienste bei den Lautsprechern und Sprachassistenten mit - in welchem Umfang will die Bundesregierung aber nicht verraten. Gefragt hatte Martina Renner, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. Die Bundesregierung verweigerte die Antwort - diese würden die technischen Fähigkeiten der Geheimdienste aufdecken, gar das "Staatswohl der Bundesrepublik gefährden".

Die Bürgerinnen und Bürger sollen nicht erfahren, ob sie mit "Alexa" nicht nur Amazon erlauben, in ihre Wohnzimmer zu lauschen, sondern auch dem Staat. Dieser Zugriff könnte bald noch gefestigt werden: Mit einer Novellierung der Geheimdienstgesetze will die Bundesregierung den geheimdienstlichen Zugriff auf Amazon Echo, Google Home, Apple HomePod und ihre Geschwister legalisieren.

Welche Bundesbehörden (BKA, ZKA, BfV, BND usw.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Lage, smarte Lautsprecher wie Amazons „Echo“, „Echo Dot“ oder„Echo Show“ technisch zu infiltrieren und als Abhöreinrichtung, beispielsweise für die Wohnraumüberwachung zu nutzen?

Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur operativen Methodik und zu aus den vorgenannten Gründen im hohen Maße schutzwürdigen spezifischen technischen Fähigkeiten bekannt würden.

Die angefragten Inhalte beschreiben die technischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes in einem durch den Bezug auf eine bestimmte Produktgruppe derartigen Detaillierungsgrad, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente möglich.

Die erbetenen Informationen berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt und einer Beantwortung der Schriftlichen Frage im Hinblick auf die Nachrichtendienste des Bundes im aktuellen Fall sowie (bei gleichlautender Anfrage und unverändertem Sachverhalt) in Zukunft entgegensteht. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.


Die Begründung der Bundesregierung in voller Länge